Pfarrer regagieren auf „Orientierungshilfe“ der DBK

Zwei Pfarrer aus dem Bistum Magdeburg haben auf der Homepage ihrer Pfarrgemeinde die vom pĂ€pstlichen Lehramt und dem geltenden Kirchenrecht vorgegebenen Voraussetzungen fĂŒr den Empfang der heiligen Kommunion in Erinnerung gerufen.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 4. Juli 2018 um 18:22 Uhr
Monstranz

Oschersleben (kathnews/kathleben). Die „Orientierungshilfe“ der Deutschen Bischofskonferenz, nach der im Einzelfall der evangelische Partner einer konfessionsverschiednen Ehe mit einem Katholiken die heilige Kommunion empfangen kann, ruft Reaktionen der in ihrem Gewissen betroffenen Priester hervor, die dem Lehramt und dem gelten Kirchenrecht folgen. Zwei Pfarrer aus dem Bistum Magdeburg haben auf der Homepage ihrer Pfarrgemeinden darum die Voraussetzungen fĂŒr den Empfang der heiligen Kommunion in Erinnerung gerufen:

„Paulus schreibt an seinen ApostelschĂŒler Titus: „Lehre die Wahrheit unverfĂ€lscht und mit WĂŒrde, mit gesunden, unanfechtbaren Worten; so wird der Gegner beschĂ€mt und kann nichts Schlechtes ĂŒber uns sagen.“

In letzter Zeit ist es leider durch verschiedene, zum Teil auch in sich widersprĂŒchliche Aussagen einiger Hirten unter uns GlĂ€ubigen zu einer schĂ€dlichen Verwirrung gekommen im Hinblick auf die Lehre ĂŒber die hl. Eucharistie und den Empfang der hl. Kommunion.

Um dieser Verwirrung in einer wichtigen Glaubensfrage entgegenzuwirken, möchten wir in Erinnerung rufen:

  • „Um die heilige Kommunion zu empfangen, muß man der Katholischen Kirche voll eingegliedert sein und sich im Stand der Gnade befinden, das heißt man darf sich keiner TodsĂŒnde bewußt sein. Wer sich einer schweren SĂŒnde bewußt ist, muß das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfĂ€ngt. Wichtig ist auch der Geist der Sammlung und des Gebetes, die Beobachtung des von der Kirche vorgeschriebenen Fastens und die Körperhaltung (Gesten, Kleidung) als Zeichen der Ehrfurcht vor Christus.“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Kompendium, Nr. 291)
  • Eine Ausnahme fĂŒr protestantische Christen in schwerer geistlicher Notlage (wie Todesgefahr) kann es nur geben, wenn sie:
    1.) einen Geistlichen ihrer Konfession nicht erreichen können und
    2.) einen katholischen Priester aus freien StĂŒcken um die heilige Kommunion bitten, wobei es feststehen muß, daß sie
    3.) den katholischen Glauben bezĂŒglich der heiligen Eucharistie teilen, und
    4.) zu deren Empfang die geforderten Voraussetzungen erfĂŒllen, also die rechte Absicht haben, das Sakrament zu empfangen, und im Stand der Gnade, das heißt frei von schwerer SĂŒnde sind.
  • Zum katholischen Glauben bezĂŒglich der Eucharistie gehören auch der Opfercharakter der hl. Messe und die Notwendigkeit des Weihepriestertums.
  • Bei dieser Gelegenheit sei auch an das Dogma von der Unauflöslichkeit der Ehe erinnert: “Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie gelehrt hat und lehrt: Nach evangelischer und apostolischer Lehre (Mt 19, 6 ff; Mk 10, 6 ff; 1 Kor 7, 10 ff) könne wegen eines Ehebruchs des einen Ehegatten das eheliche Band nicht gelöst werden und beide, auch der unschuldige Teil, der keinen Anlaß zum Ehebruch gegeben hat, könne zu Lebzeiten des andern Ehegatten keine andere Ehe eingehen; und der Mann begehe einen Ehebruch, der nach Entlassung der ehebrecherischen Frau eine andere heirate, ebenso die Frau, die nach Entlassung des ehebrecherischen Mannes sich mit einem anderen vermĂ€hle, der sei ausgeschlossen.” (Konzil von Trient)

27.06. 2018, Pfarrei St. Marien Oschersleben

Pfr. Christoph Sperling, Pfr. Norbert Behrendt“ (Quelle: kathleben.de)

Foto: Monstranz – Bildquelle: © Franziska Strecker, NIGHTFEVER Kassel

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