Personalordinariat für Lutheraner?

Landesbischof Friedrich Weber äußert sich skeptisch.
Erstellt von Radio Vatikan am 20. Januar 2013 um 21:46 Uhr
Dr. Martin Luther

Braunschweig (kathnews/RV). Der braunschweigische evangelische Landesbischof Friedrich Weber hält es für „undenkbar“, dass die katholische Kirche eine eigene Struktur für übergetretene Lutheraner schafft, wie es das schon für katholisch werdende Anglikaner gibt. Für ein konfessionelles Mischwerk, wie es ein lutherisches Ordinariat darstellen würde, gebe es keine Basis, sagte er auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Weder kenne er genügend Lutheraner, die katholisch werden wollten, noch ließen sich die großen theologischen Unterschiede übersehen. Insbesondere eine Unterordnung unter das Papstamt komme für Protestanten nicht infrage. Lutheraner, die sich unter die Jurisdiktionsgewalt (Rechtsprechung) des Papstes stellten, könnten nicht Mitglied einer evangelischen Kirche sein. Weber zufolge treten Lutheraner für das fundamentale Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein. Dies bedeute auch, dass jeder Lutheraner frei sei, falls er zur römisch-katholischen Kirche gehören wolle, diese Wahl zu treffen. Deshalb sollte jemand, der in der katholischen Kirche eine größere Nähe zum Evangelium sehe als in der eigenen, „komplett übertreten“.

Der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, hatte nach idea-Angaben kürzlich ein Personalordinariat innerhalb der katholischen Kirche für übergetretene Lutheraner ins Gespräch gebracht. Die Agentur zitiert Müller mit der Überlegung, die katholische Kirche könnte den Lutheranern erlauben, ihre „legitimen Traditionen, die sie entwickelt haben“, beizubehalten und doch Mitglieder der katholischen Kirche zu werden. Einige Lutheraner seien der Meinung, dass die vom Reformator Martin Luther (1483-1546) geforderten Veränderungen in der katholischen Kirche mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil abgeschlossen seien. In Deutschland gebe es Protestanten, die vielfach katholische Traditionen bewahrt hätten. Ein Ordinariat ist eine rechtlich selbstständige Teilkirche innerhalb der katholischen Kirche, die neben den territorial festgelegten Bistümern besteht und eigene Gemeinden und Verwaltungsstrukturen hat.

Laut Bischof Weber wird im Vatikan schon seit längerem über ein lutherisches Ordinariat nachgedacht. Bisher sei es aber bei Gedankenspielen geblieben. Dass Erzbischof Müller die Idee öffentlich gemacht habe, beweise eine „neue Qualität“, die die evangelische Seite „genau zur Kenntnis nehmen“ müsse. Weber erinnerte daran, dass 25 Lutheraner aus Deutschland, Skandinavien und dem Baltikum im Februar 2012 mit leitenden Vertretern des Päpstlichen Rats für die Förderung der Einheit der Christen sowie der Glaubenskongregation Kontaktgespräche geführt hätten. Den anschließenden Pressemeldungen habe er entnommen, dass es der lutherischen Delegation darum gegangen sei, „die auch nach der Reformation erhalten gebliebenen Gemeinsamkeiten zwischen der römisch-katholischen Kirche und den lutherischen Kirchen herauszustellen“.

Foto: Dr. Martin Luther – Bildquelle: Kathnews

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