Papst widerspricht nicht Kardinal Sarah

Vatikanischer Pressesaal veröffentlicht eine ErklÀrung nach Aussagen von Kardinal Sarah in London, um Fehlinterpretationen zuvorzukommen.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 11. Juli 2016 um 21:05 Uhr
Petersdom

Von Gero P. Weishaupt:

Rom (kathnews). Der Vatikanische Pressesaal veröffentlichte heute nach Angaben von Andrea Tornielli eine ErklĂ€rung, die der Papst in Übereinstimmung mit Kardinal Sarah, dem PrĂ€fekten der Gottesdienstkongregation, veröffentlichen ließ. Darin wird Bezug genommen auf die jĂŒngste Empfehlung des Kardinals bei einer liturgischen Tagung in London, wonach die Priester ab dem 1. Adventssonntag die Messe „ad orientem“, feiern sollen. Um falschen Interpretationen dieser Aussagen zuvorzukommen, betont die ErklĂ€rung, dass keine neuen Normen vorgesehen seien. Ferner wird daran erinnert, dass die ordentliche Form des Römischen Ritus die Messe nach dem Messbuch Pauls VI. ist, wĂ€hrend die außerordentlich Form die Messe nach dem Messbuch Pius V./Johannes XXIII. ist, wie es im Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. heißt.

Keine Verpflichtung, zum Volk hin zu zelebrieren

In Bezug auf die Zelebrationrichtung weist die ErklĂ€rung auf die Norm 299 der EinfĂŒhrung in das Messbuch (Instructio generalis), in der gesagt wird, dass der Altar von der RĂŒckwand getrennt errichtet werden soll, „so dass man ihn leichter umschreiten und auf ihm die Feier zum Volk hin erfolgen kann, was nĂŒtzlich ist (expedit), wo immer es möglich ist (ubiqumque possibile sit)“.

Die Aussagen der ErklÀrung stehen nicht im Gegensatz zu der Empfehlung Kardinal Sarahs an die Priester. Sie wollen lediglich Fehldeutungen vermeiden.

Um die Norm 299 der EinfĂŒhrung in das Messbuch richtig zu verstehen, ist es wichtig, genau zu lesen, was dort steht: Es wird nicht gesagt, dass die Zelebration zum Volk hin nĂŒtzlich ist, sondern das die Trennung des Altares förderlich/nĂŒtzlich ist („expedit“). Der Nutzen bezieht sich auf die Stellung des Altares, nicht auf die Zelebrationsrichtung. Von ihr wird lediglich gesagt, dass sie durch die Trennung möglich wird. Daraus lĂ€ĂŸt sich keine Forderung zum Zelebration zum Volk hin ableiten.

Es gibt mithin weder eine Verpflichtung, den Altar von der RĂŒckwand zu trennen, noch und schon gar nicht eine Pflicht der Zelebration zum Volk hin. Darauf weißt auch eine Antwort der Gottesdienstkongeregation vom 25.9.2000 hin. Dort heißt es:

„ZunĂ€chst muss berĂŒcksichtigt werden, dass das Wort expedit (es nĂŒtzt, es ist förderlich) keine Verpflichtung darstellt, sondern einen Vorschlag bezĂŒglich der Anlage eines freistehenden Altars und der Zelebration zum Volk hin.“

Es geht um die Trennung des Altars von der Wand. Ob sie durchgefĂŒhrt wird, hĂ€ngt, so die Antwort des Dikasteriums, von verschiedenen Aspekten ab. So wird z.B. auf die „die rĂ€umliche Anlage, den verfĂŒgbaren Platz, den kĂŒnsterlichen Wert des besonderen Altares, das Empfindungsvermögen der Gemeinde, die an den liturgischen Feiern in der betreffenden Kirche teilnimmt etc.“.

Messbuch Pauls VI. geht von der Zelebration „versus orientem“ aus

Das Messbuch Papst Pauls VI., also das nachkonziliare Messbuch, geht bekanntlich in seinen Rubriken nach wie vor davon aus, dass der Priester die Messe „ad orientem“ feiert. Insofern sind keine neuen Normen diesbezĂŒglich zu erwarten. Sie brauchen nicht erlassen zu werden, denn Kardinal Sarah setzte mit seiner Empfehlung das geltende liturgische Recht voraus. Auch wenn der Altar von der Wand getrennt wird, ist ein Zelebration „ad orientem“ weiterhin vorgesehen. Eine Zelebration zum Volk wird dadurch möglich, aber nicht erforderlich.

Mit der heutigen ErklĂ€rung des Vatikanischen Pressesaales wird die Empfehlung von Kardinal Sarah keineswegs verworfen. Es geht dem Vatikan vielmehr darum, falsche Interpretation zu vermeiden, auch in Bezug auf den Begriff „Reform der Reform“, der schon – so die ErklĂ€rung – von Papst Benedikt XVI. aufgegeben worden sei.

Foto: Petersdom – Bildquelle: Radomil, CC

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