Papst weitet Finanzkontrolle im Vatikan aus
Vatikan (kathnews/RV). Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung stärkt Papst Franziskus die zuständigen Behörden des Vatikan: In einem an diesem Donnerstag unterschriebenen und bekannt gegebenen Motu Proprio setzt er einige konkrete Maßnahmen um. Ziel dieses Rechtstextes ist es vor allem, das Bekenntnis des Vatikan im Einsatz gegen Geldwäsche zu bestätigen und dem konkrete und administrative Schritte folgen zu lassen. So erweitert der Papst die Anwendung bestehender Gesetze des Vatikans auf alle Behörden und alle Organisationen, die ihren Sitz im Vatikan haben. Zweitens stärkt der Papst die Aufsichts- und Regelungsfunktion der Finanzaufsichtsbehörde AIF (Autorità di Informazione Finanziaria). Der Papst nimmt eine Kritik und Empfehlung des Moneyval Komitees des Europarates auf und weitet die Befugnisse der AIF erheblich aus, sie ist nun eine allgemeine Finanzaufsicht und nicht mehr nur auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung beschränkt. Damit nimmt sie eine internationalen und nationalen Aufsichtsbehörden vergleichbare Position ein. Drittens etabliert das Motu Proprio ein Komitee für Finanzsicherheit, das die zuständigen Behörden des Heiligen Stuhles und des Staates der Vatikanstadt auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung koordinieren soll. Sieben Mitglieder repräsentieren alle Institutionen, die in den Kampf gegen Geldwäsche einbezogen sind: So etwa die AIF und das Staatssekretrariat, der Staatsanwalt und die vatikanischen Sicherheitsbehörden. All dies sind notwendige Schritte auf dem Weg zu dem transparenten und anerkannten Finanzsystem, zu dem sich der Vatikan verpflichtet hat. Papst Franziskus setzt damit die Linie von Papst Benedikt XVI. fort, die dieser ebenfalls in einem Motu Proprio Ende 2010 begonnen hatte.
Foto: Petersdom – Bildquelle: Wolfgang Stuck