Papst Franziskus zelebrierte die hl. Messe am Hochaltar

Heiliger Vater folgte dem Vorbild seines VorgÀngers.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 12. Januar 2014 um 22:46 Uhr
Petersdom

Kirchenrechtliche Bemerkungen von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: „Anders als bei der Eucharistiefeier nach seiner Wahl zum Papst hat Franziskus diese Messe wieder am Hochaltar unter dem Bild des JĂŒngsten Gerichts von Michelangelo zelebriert. Papst Benedikt XVI. hatte die Tradition wieder aufleben lassen, nicht an einem mobilen ‚Volksaltar‘ zu zelebrieren, sondern ‚ad Christum’“, so berichtete am Sonntag, dem Fest der Taufe des Herrn, die deutschsprachige Redaktion von Radio Vatikan.

Am Sonntag nach dem Hochfest der Erscheinung des Herrn (im Volksmund: „Dreikönigs-Tag“) feiert die Kirche in der ordentlichen Form des Römischen Ritus das Fest der Taufe des Herrn. An diesem Tag spendet der Papst einigen Kindern von Vatikanangestellten das Sakrament der Taufe. Die Sakramentenspendung findet innerhalb der Feier einer heiligen Messe statt. Papst Benedikt XVI. hat diese Messe seit einigen Jahren nicht mehr wie sein VorgĂ€nger an einem dafĂŒr in die Kapelle hineingetragenen „Volksaltar” zelebriert, sondern am Hochaltar der Sixtinischen Kapelle. Damit setzte Papst Benedikt XVI. ein Zeichen. Papst Franzikus ist ihm nun darin gefolgt. Bei seiner ersten Messe als Papst in der Sixtinischen Kapelle hatte er noch am Volksaltar zusammen mit den KardinĂ€len, die ihn gewĂ€hlt hatte, eine Dankmesse gefeiert.

Zelebration zum Osten ist geltendes liturgisches Recht

Bekanntlich gingen die VĂ€ter des Zweiten Vatikanischen Konzils nach wie vor von der Zelebration zum Osten aus. Auch das Missale Romanum Pauls VI. setzt diese Zelebrationsrichtung voraus. Im kirchlichen Gesetzbuch von 1983 findet sich weder eine Norm ĂŒber die Zelebrationsrichtung des Priesters noch ĂŒber die Ostung des Altares. Der Gesetzgeber ĂŒberlĂ€sst die rechtliche Regelung dem liturgischen Recht. Die Instruktion Inter Oecumenici vom 26. September 1964 erwĂ€hnt den Vorzug der Trennung des Altares von der RĂŒckwand, nicht den Vorzug der Zelebration zum Volk hin. Die Trennung des Altares macht zwar die Zelebration zum Volk hin möglich, die Instruktion verpflichtet aber nicht dazu. Der Sinn der Trennung von der Wand ist ein zweifacher: zum einen soll der Altar als Symbol Christi, des lebendigen Steines, herausgehoben werden, zum anderen soll die NĂ€he zum Kirchenschiff die aktive Teilnahme der GlĂ€ubigen erleichtern. Die Allgemeine EinfĂŒhrung in das Römische Missale erklĂ€rt hierzu: „Der Altar soll so platziert werden, dass er tatsĂ€chlich das Zentrum ist, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Versammlung der GlĂ€ubigen von selbst zuwendet.” Die Allgemeine EinfĂŒhrung betont dabei, dass die Trennung des Altares von der Wand förderlich ist, wo immer dies möglich ist.

NĂŒtzlich ist die Trennung des Altares von der Wand, nicht die Zelebration zum Volk hin

Nicht die Zelebration zum Volk hin wird als nĂŒtzlich und förderlich bezeichnet, sondern die Trennung des Altares von der Wand und seine Position in der NĂ€he des Volkes. Diese Interpretation des lateinischen Wortes expedit (es ist förderlich, es ist nĂŒtzlich) in der Instruktion Inter Oecumenici und in der Allgemeinen EinfĂŒhrung in das Messbuch Pauls VI. geht unmissverstĂ€ndlich aus einer Antwort der Kongregation fĂŒr den Gottesdienst und die Disziplin der Sakramente vom 25. September 2000 hervor. Dort wird gesagt: „Der Altar soll so platziert werden, dass er tatsĂ€chlich das Zentrum ist, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Versammlung der GlĂ€ubigen von selbst zuwendet. 
 Der Satz ‘wo immer dies möglich ist’ bezieht sich auf verschiedene Aspekte. z.B. die rĂ€umliche Anlage, den verfĂŒgbaren Platz, den kĂŒnstlerischen Wert des besonderen Altares, das Empfindungsvermögen der Gemeinde, die an den liturgischen Feiern in der betreffenden Kirche teilnimmt, etc.”

Fehlentwicklung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil

Es wird also nicht zu einer Zelebration zum Volk hin ermuntert oder gar aufgefordert. Weder die Instruktion Inter Oecumenici noch die Allgemeine EinfĂŒhrung in das Römische Missale von 1970 wollen zur Zelebration zum Volk hin verpflichten. Die kirchlichen Dokumente sprechen eine eindeutige Sprache: Rechtlich betrachtet ist die Zelebration zum Osten (ad Deum/ad Christum, der aufgehenden Sonne) die normale Form der Zelebration, die Zelebration zum Volk hin wird als Möglichkeit gewertet, die eine Ausnahme bleiben sollte. So wĂ€re zum Beispiel aus pastoralliturgischen ErwĂ€gungen ausnahmsweise bei einem Gottesdienst mit Kindern oder Jugendlichen eine Zelebration zum Volk hin denkbar. Die Entwicklung in der liturgischen Praxis nach dem Konzil ging bekanntlich andere Wege: Die Zelebration zum Volk wurde – entgegen den Normen – die Regel, die Zelebration zum Osten bzw. zum Herrn die Ausnahme. Diese Entwicklung war weder vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorgesehen noch konnte sie mit Berufung auf nachkonziliare Dokumente gerechtfertigt werden. Rechtlich ist die Zelebration zum Osten niemals abgeschafft worden. Auch ein von der Wand getrennter Altar, der nĂ€her zum Kirchenschiff errichtet steht, ermöglicht ohne weiteres die Zelebration zum Osten.

Pastorale Klugheit

Wer das Recht auf seiner Seite hat, sollte aber immer auch in der Umsetzung des Rechtes pastorale Klugheit walten lassen. Was schon fĂŒr die Durchsetzung des göttlichen Rechtes gilt, das keine Ausnahme kennt, gilt im besonderen fĂŒr die Durchsetzung von rein kirchlichem Recht: Pastorale Klugkeit, Geduld und Unterscheidungsvermögen sollten Handlungsmaximen sein. Göttliches Recht lĂ€ĂŸt keine  Ausnahmen zu, kirchliches Recht wohl, wenn die UmstĂ€nde es erfordern. In unseren Kirchen und Gemeinden, in denen schon seit 50 Jahren die Möglichkeit der Zelebration zum Volk hin als „normal“ angesehen und erlebt worden ist, kann man nicht von heute auf morgen alles Ă€ndern wollen. Dazu bedarf es der vorsichtigen Ein- und HinfĂŒhrung der GlĂ€ubigen. Es hĂ€ngt immer auch von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. In einer Gemeinde, in denen zum Großteil GlĂ€ubige der Ă€lteren Generation zu den Messbesuchern gehören, wird die Zelebration zum Osten hin im allgemeinen wohl eher auf Schwierigkeiten stoßen als bei GlĂ€ubige der jĂŒngeren Generation. So lehrt es zumindest die pastorale Erfahrung. Wo eine Zelebration zum Osten aus welchen GrĂŒnden auch immer nicht möglich ist, sollte man, so der damalige Kardinal Ratzinger, zumindest stets ein Kreuz auf den Altar stellen. Das Kreuz ist der „innere Osten des Glaubens“ (Joseph Ratzinger, in: Der Geist der Liturgie, 73).

Foto: Petersdom – Bildquelle: Wolfgang Stuck

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