Papst Benedikt war, ist und bleibt Cooperator veritatis (Mitarbeiter der Wahrheit)
Heute hat Papst Benedikt XVI. eine Stellungnahme zum MĂŒnchener Gutachten und zu den ihm gemachten VorwĂŒrfen abgegeben. Den Text finden Sie unten im Wortlaut.
Aus dem Vatikan, am 6. Februar 2022
Liebe Schwestern und BrĂŒder!
Nach der Vorstellung des Missbrauchs-Gutachtens fĂŒr die Erzdiözese MĂŒnchen und Freising am 20. Januar 2022 drĂ€ngt es mich, ein persönliches Wort an Sie alle zu richten. Denn wenn ich auch nur knapp fĂŒnf Jahre Erzbischof von MĂŒnchen und Freising sein durfte, so bleibt doch die innere Zugehörigkeit mit dem MĂŒnchener Erzbistum als meiner Heimat inwendig weiter bestehen. ZunĂ€chst möchte ich ein Wort herzlichen Dankes sagen. Ich habe in diesen Tagen der Gewissenserforschung und Reflexion so viel Ermutigung, so viel Freundschaft und so viele Zeichen des Vertrauens erfahren dĂŒrfen, wie ich es mir nicht hĂ€tte vorstellen können. Besonders danken möchte ich der kleinen Gruppe von Freunden, die selbstlos fĂŒr mich meine 82-seitige Stellungnahme fĂŒr die Kanzlei verfaĂt hat, die ich allein nicht hĂ€tte schreiben können. Es waren ĂŒber die von der Kanzlei mir gestellten Fragen hinaus nahezu 8000 Seiten digitale Aktendokumentation zu lesen und auszuwerten. Diese Mitarbeiter haben mir nun auch geholfen, das fast 2000-seitige Gutachten zu studieren und zu analysieren. Das Ergebnis wird im AnschluĂ an meinen Brief auch veröffentlicht.
Bei der Riesenarbeit jener Tage â der Erarbeitung der Stellungnahme â ist ein Versehen erfolgt, was die Frage meiner Teilnahme an der Ordinariatssitzung vom 15. Januar 1980 betrifft. Dieser Fehler, der bedauerlicherweise geschehen ist, war nicht beabsichtigt und ist, so hoffe ich, auch entschuldbar. Das habe ich bereits in der Pressemitteilung vom 24. Januar 2022 durch Erzbischof GĂ€nswein mitteilen lassen. Es Ă€ndert nichts an der Sorgfalt und an der Hingabe an die Sache, die den Freunden selbstverstĂ€ndliches Gebot war und ist. DaĂ das Versehen ausgenutzt wurde, um an meiner Wahrhaftigkeit zu zweifeln, ja, mich als LĂŒgner darzustellen, hat mich tief getroffen. Um so bewegender sind fĂŒr mich die vielfĂ€ltigen Stimmen des Vertrauens, herzlichen Zeugnisse und berĂŒhrenden Briefe der Ermutigung, die mich von sehr vielen Menschen erreicht haben. Besonders dankbar bin ich fĂŒr das Vertrauen, fĂŒr die UnterstĂŒtzung und fĂŒr das Gebet, das mir Papst Franziskus persönlich ausgedrĂŒckt hat. Endlich möchte ich noch eigens der kleinen Familie im Monastero âMater Ecclesiaeâ danken, deren Mitsein in frohen und schwierigen Stunden mir jenen inneren Zusammenhalt gibt, der mich trĂ€gt.
Dem Wort des Dankes muĂ aber nun auch ein Wort des Bekenntnisses folgen. Es berĂŒhrt mich immer stĂ€rker, daĂ die Kirche an den Eingang der Feier des Gottesdienstes, in dem der Herr uns sein Wort und sich selbst schenkt, Tag um Tag das Bekenntnis unserer Schuld und die Bitte um Vergebung setzt. Wir bitten den lebendigen Gott vor der Ăffentlichkeit um Vergebung fĂŒr unsere Schuld, ja, fĂŒr unsere groĂe und ĂŒbergroĂe Schuld. Mir ist klar, daĂ das Wort âĂŒbergroĂâ nicht jeden Tag, jeden einzelnen in gleicher Weise meint. Aber es fragt mich jeden Tag an, ob ich nicht ebenfalls heute von ĂŒbergroĂer Schuld sprechen muĂ. Und es sagt mir tröstend, wie groĂ auch immer meine Schuld heute ist, der Herr vergibt mir, wenn ich mich ehrlich von ihm durchschauen lasse und so wirklich zur Ănderung meines Selbst bereit bin.
Bei all meinen Begegnungen vor allem auf mehreren Apostolischen Reisen mit von Priestern sexuell miĂbrauchten Menschen habe ich den Folgen der ĂŒbergroĂen Schuld ins Auge gesehen und verstehen gelernt, daĂ wir selbst in diese ĂŒbergroĂe Schuld hineingezogen werden, wenn wir sie ĂŒbersehen wollen oder sie nicht mit der nötigen Entschiedenheit und Verantwortung angehen, wie dies zu oft geschehen ist und geschieht. Wie bei diesen Begegnungen kann ich nur noch einmal meine tiefe Scham, meinen groĂen Schmerz und meine aufrichtige Bitte um Entschuldigung gegenĂŒber allen Opfern sexuellen MiĂbrauchs zum Ausdruck bringen. Ich habe in der katholischen Kirche groĂe Verantwortung getragen. Umso gröĂer ist mein Schmerz ĂŒber die Vergehen und Fehler, die in meinen Amtszeiten und an den betreffenden Orten geschehen sind. Jeder einzelne Fall eines sexuellen Ăbergriffs ist furchtbar und nicht wieder gut zu machen. Die Opfer von sexuellem Missbrauch haben mein tiefes MitgefĂŒhl und ich bedauere jeden einzelnen Fall.
Immer mehr verstehe ich die Abscheu und die Angst, die Christus auf dem Ălberg ĂŒberfielen, als er all das Schreckliche sah, das er nun von innen her ĂŒberwinden sollte. Dass gleichzeitig die JĂŒnger schlafen konnten, ist leider die Situation, die auch heute wieder von neuem besteht und in der auch ich mich angesprochen fĂŒhle. So kann ich nur den Herrn anflehen und alle Engel und Heiligen und Euch, liebe Schwestern und BrĂŒder, bitten, fĂŒr mich zu beten bei Gott unserem Herrn.
Ich werde ja nun bald vor dem endgĂŒltigen Richter meines Lebens stehen. Auch wenn ich beim RĂŒckblick auf mein langes Leben viel Grund zum Erschrecken und zur Angst habe, so bin ich doch frohen Mutes, weil ich fest darauf vertraue, daĂ der Herr nicht nur der gerechte Richter ist, sondern zugleich der Freund und Bruder, der mein UngenĂŒgen schon selbst durchlitten hat und so als Richter zugleich auch mein Anwalt (Paraklet) ist. Im Blick auf die Stunde des Gerichts wird mir so die Gnade des Christseins deutlich. Es schenkt mir die Bekanntschaft, ja, die Freundschaft mit dem Richter meines Lebens und lĂ€Ăt mich so zuversichtlich durch das dunkle Tor des Todes hindurchgehen. Mir kommt dabei immer wieder in den Sinn, was Johannes in seiner Apokalypse am Anfang erzĂ€hlt: Er sieht den Menschensohn in seiner ganzen GröĂe und fĂ€llt vor ihm zusammen, wie wenn er tot wĂ€re. Aber da legt er seine Hand auf ihn und sagt: FĂŒrchte dich nicht, ich bin es!… (vgl. Offb 1, 12 â 17).
Liebe Freunde, in diesem Sinn segne ich Euch alle.
Benedikt XVI.
Faktencheck der Berater von Benedikt XVI.
Prof. Dr. Dr. Stefan MĂŒckl (Rom) (Kirchenrecht)
Prof. i. R. Dr. Dr. Mag. Helmuth Pree (LMU MĂŒnchen) (Kirchenrecht)
Dr. Stefan Korta (Buchloe) (Kirchenrecht)
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke (Köln) (ĂuĂerungsrecht)
Behauptet wird: Kardinal Joseph Ratzinger habe den Priester X. Anfang 1980 in Kenntnis seiner Missbrauchstaten in der Seelsorge eingesetzt und damit dessen sexuelle Missbrauchstaten vertuscht.
BegrĂŒndung: Joseph Ratzinger war entgegen seiner Angabe in der Stellungnahme gegenĂŒber den Gutachtern in der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 anwesend, in der ĂŒber den Priester gesprochen wurde.
Das ist falsch. Richtig ist: Joseph Ratzinger hatte weder Kenntnis davon, dass Priester X. ein MissbrauchstÀter ist, noch dass dieser in der Seelsorge eingesetzt wird.
Die Akten zeigen, dass in der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 nicht ĂŒber einen seelsorgerlichen Einsatz des Priesters X. entschieden wurde. Die Akten zeigen auch, dass in der fraglichen Sitzung nicht thematisiert wurde, dass der Priester sexuellen Missbrauch begangen hat.
Es ging ausschlieĂlich um die Unterbringung des jungen Priesters X., weil er sich in MĂŒnchen einer Therapie unterziehen sollte. Diesem Anliegen wurde entsprochen. Der Grund der Therapie wurde in der Sitzung nicht benannt. In der Sitzung wurde somit nicht entschieden, dass ein MissbrauchstĂ€ter in der Seelsorge eingesetzt wird.
Behauptet wird: Benedikt XVI. habe zu seiner Anwesenheit in der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 bewusst falsch ausgesagt, er habe gelogen.
Das ist falsch. Richtig ist: Die Darstellung in der Stellungnahme von Benedikt XVI., er habe an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 nicht teilgenommen, war zwar falsch. Dennoch hat Benedikt XVI. nicht gelogen oder bewusst falsch ausgesagt:
Benedikt XVI. wurde bei der Abfassung der Stellungnahme von einem Beraterteam unterstĂŒtzt. Dieses besteht aus Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke (Köln) und den kirchenrechtlichen Beratern Prof. Dr. Dr. Stefan MĂŒckl (Rom), der im Auftrag von Benedikt XVI. die Akteneinsicht vorgenommen hat, Prof. Dr. Dr. Helmuth Pree und Dr. Stefan Korta. Die Berater wurden hinzugezogen, weil Benedikt XVI. die Menge der Fragen in der KĂŒrze der Zeit nicht alleine bearbeiten konnte, und die mit dem Gutachten beauftragte Kanzlei Fragen mit kirchenrechtlichem Bezug gestellt hat, so dass fĂŒr eine Antwort eine kirchenrechtliche Einordnung erforderlich war.
AusschlieĂlich Prof. MĂŒckl wurde die elektronische Akteneinsicht gewĂ€hrt, ohne dass die Möglichkeit bestand, Dokumente zu speichern, auszudrucken oder zu kopieren. Kein anderer der Berater konnte die Akten einsehen. Nachdem die Daten der Akteneinsicht (8.000 Seiten) durch Prof. MĂŒckl aufbereitet waren, unterlief Herrn Dr. Korta in einem der weiteren Arbeitsschritte ein unbemerkter Ăbertragungsfehler. Dr. Korta hielt irrtĂŒmlich fest, dass Joseph Ratzinger bei der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 abwesend war. Diese irrtĂŒmliche fehlerhafte Eingabe der Abwesenheit ist den Beratern nicht aufgefallen. Sie haben sich auf die irrtĂŒmlich fehlerhafte Angabe verlassen und bei Benedikt XVI. nicht aktiv abgefragt, ob er an dieser Sitzung anwesend war. Vielmehr wurde unterstellt, dass Joseph Ratzinger entsprechend der fehlerhaft ĂŒbertragenen Protokollierung nicht anwesend war. Benedikt XVI. hat diesen Fehler aufgrund des hohen Zeitdrucks, unter dem seine ĂberprĂŒfung der Stellungnahme in wenigen Tagen wegen enger Fristsetzung der Gutachter notwendig war, nicht erkannt, sondern sich auf die vermeintliche schriftliche Protokollierung seiner Abwesenheit verlassen. Diesen Ăbertragungsfehler kann man Benedikt XVI. nicht als bewusste Falschaussage oder âLĂŒgeâ anlasten.
Es hĂ€tte auch keinen Sinn ergeben, dass Benedikt XVI. absichtlich seine Anwesenheit bei der Sitzung leugnet: Denn im Protokoll der Sitzung wurden ĂuĂerungen von Joseph Ratzinger protokolliert. Die Anwesenheit von Joseph Ratzinger war damit offensichtlich. Zudem haben bereits im Jahr 2010 mehrere Presseartikel – unwidersprochen – davon berichtet, dass Kardinal Ratzinger in der Sitzung anwesend war. Gleiches hĂ€lt eine 2020 erschienene Biographie ĂŒber Benedikt XVI. fest. Dort heiĂt es: âAls Bischof hatte er 1980 bei einer Sitzung des Ordinariatsrates lediglich zugestimmt, den betreffenden Priester fĂŒr eine Psychotherapie nach MĂŒnchen kommen zu lassen.â (Peter Seewald, Benedikt XVI., Droemer Verlag 2020, Seite 938).
Behauptet wird: AuĂerdem belastet das Gutachten Benedikt XVI. in drei weiteren FĂ€llen mit einem Fehlverhalten. Denn er habe auch in diesen FĂ€llen Kenntnis davon gehabt, dass die Priester MissbrauchstĂ€ter sind.
Das ist falsch. Richtig ist: In keinem der FĂ€lle, die das Gutachten untersucht, hatte Joseph Ratzinger Kenntnis von Taten oder vom Tatverdacht sexuellen Missbrauchs der Priester. Das Gutachten prĂ€sentiert keine Beweise dafĂŒr, dass es sich anders verhĂ€lt.
Zum öffentlich diskutierten Fall des Priesters X., dessen Unterbringung fĂŒr eine Therapie in der Ordinariatssitzung 1980 besprochen wurde, hat selbst einer der Gutachter in der Pressekonferenz vom 20.01.2022 zur Vorstellung des Missbrauchsgutachtens bestĂ€tigt, dass es keinen Beweis fĂŒr eine Kenntnis von Joseph Ratzinger gibt: Auf Nachfrage einer Journalistin, ob die Gutachter beweisen könnten, dass Joseph Ratzinger Kenntnis davon gehabt hat, dass der Priester X. sexuellen Missbrauch begangen hat, stellte der Gutachter klar, dass es keinen Beweis fĂŒr eine Kenntnis von Joseph Ratzinger gibt. Das sei nur nach der subjektiven Meinung der Gutachter „ĂŒberwiegend wahrscheinlich“.
Die Pressekonferenz ist unter dem nachstehenden Link abrufbar: https://vimeo.com/668314410 Bei Spielminute 2:03:46 findet sich die Frage der Journalistin: âAuch meine Frage bezieht sich noch einmal auf den Fall des Priesters X. Kann die Kanzlei beweisen, dass Kardinal Ratzinger damals wirklich informiert war darĂŒber, dass der Priester X. ein TĂ€ter war? Was heiĂt in diesem Zusammenhang âĂŒberwiegend wahrscheinlichâ? (…)
Ein Gutachter antwortet: â(…) âĂberwiegend wahrscheinlichâ heiĂt: Wir gehen mit einer ĂŒberwiegenden Wahrscheinlichkeit davon aus. (…).â
Das Gutachten enthĂ€lt keinen Beweis fĂŒr einen Vorwurf des Fehlverhaltens oder der Mithilfe bei einer Vertuschung. Als Erzbischof war Kardinal Ratzinger nicht an einer Vertuschung von Missbrauchstaten beteiligt.
Behauptet wird: Benedikt XVI. habe in der Stellungnahme exhibitionistische Handlungen verharmlost. Als Beleg dafĂŒr dient diese Angabe in der Stellungnahme: âPfarrer X ist als Exhibitionist aufgefallen, aber nicht als MissbrauchstĂ€ter im eigentlichen Sinn.â
Das ist falsch. Richtig ist: Benedikt XVI. hat in der Stellungnahme Exhibitionismus nicht verharmlost, sondern ausdrĂŒcklich verurteilt. Der Satz, der als vermeintlicher Beleg fĂŒr eine Verharmlosung des Exhibitionismus dient, ist aus dem Zusammenhang gerissen.
Benedikt XVI. sagt in der Stellungnahme in aller Deutlichkeit, dass die Missbrauchstaten, einschlieĂlich des Exhibitionismus, âfurchtbarâ, âsĂŒndhaftâ, âmoralisch verwerflichâ und ânicht wieder gut zu machenâ sind. Es wurde lediglich in der kirchenrechtlichen Bewertung geĂ€uĂert, dass es sich nach dem damals geltenden Recht nach EinschĂ€tzung der kirchenrechtlichen Berater bei Exhibitionismus nicht um eine kirchenrechtliche Straftat handelte, da die einschlĂ€gige Strafvorschrift derartige Verhaltensweisen tatbestandlich nicht erfasste.
Damit hat die Stellungnahme von Benedikt XVI. Exhibitionismus nicht verharmlost, sondern klar und deutlich verurteilt.
Dieser Faktencheck wurde durch die Berater in der deutschen Fassung erstellt. Sollte es im Zugeder Ăbersetzung sprachliche Abweichungen geben, ist die deutsche Fassung maĂgeblich.
Prof. Dr. Dr. Stefan MĂŒckl (Rom) (Kirchenrecht)
Prof. i. R. Dr. Dr. Mag. Helmuth Pree (LMU MĂŒnchen) (Kirchenrecht)
Dr. Stefan Korta (Buchloe) (Kirchenrecht)
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke (Köln) (ĂuĂerungsrecht)
Foto: Papst Benedikt XVI. Bildquelle: Fabio Pozzebom/ABr









