Päpstliche Kommission Ecclesia Dei aufgelöst
Clemens Victor Oldendorf
Vatikan (kathnews). Mit einem am 19. Januar 2019 (bis zur Stunde nur in italienischer Sprache) veröffentlichen Motuproprio hat der Heilige Vater die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei aufgelöst. Ihre Kompetenzen gehen auf eine neu zu bildende Sektion der Glaubenskongregation über. Insofern das die lehrmäßigen Kontakte zur Priesterbruderschaft St. Pius‘ X. betrifft, ist diese Änderung wohl von geringerer Auswirkung, vielleicht sogar von Vorteil. Einige Fragen ergeben sich jedoch für die bisher der Kommission unterstehenden Gemeinschaften.
Im strikten Sinne gibt es fortan wohl keine Altritus-Gemeinschaften mehr. Zwar mögen sie (bisher) faktisch exklusiv in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus zelebrieren, tun dies jedenfalls aber nicht de iure oder mit einem Rechtsanspruch auf eine solche Exklusivität. Einen solchen hat auch das Motuproprio Summorum Pontificum allerdings nicht verbürgt. In allen nicht liturgischen Fragen ist davon auszugehen, dass die bisherigen ED-Gemeinschaften jetzt der Ordenskongregation unterstehen und dass keine neuen Gemeinschaften mehr errichtet werden, die praktisch ausschließlich die überlieferte Liturgie pflegen.
Da das Motuproprio Summorum Pontificum die Existenz der Kommission Ecclesia Dei voraussetzt, erscheint es erforderlich, es zu modifizieren. Dies könnte auch zur Folge haben, dass man in Zukunft (neben dem bloß außerordentlichen Charakter der Verwendung der liturgischen Bücher von 1962) stärker betont, dass Summorum Pontificum strikt liturgisch aufzufassen ist und somit (auch schon vom vorherigen Motuproprio Ecclesia Dei) keine Eigendisziplin und auch keine Priesterausbildung spezifisch vorkonziliarer Prägung (Stichwort: tridentinisches Priesterseminar) konzediert worden ist, wenn man in der Praxis in diesen Bereichen in der Zeit von 1988 bis jetzt auch duldsamer gewesen sein mag.
Unklar bleibt für den Moment ebenfalls, an welche unabhängige Instanz sich Gruppen und Einzelpersonen in Zukunft wenden können, wenn es bei der Anwendung von Summorum Pontificum zu Schwierigkeiten oder Konflikten mit den Ortsbischöfen kommt. Dies sind immerhin keine doktrinellen Fragen, die ohnehin gegebenenfalls nur mit der Priesterbruderschaft St. Pius‘ X. zu klären sein können.
Foto: Tonsur bei der Priesterbruderschaft St. Pius X. – Bildquelle: pius.info / Seminar Photodienst