„Ordinatio sacerdotalis“ ist Ausdruck des unfehlbaren Lehramtes des Papstes

Aus Anlass des 150. Jubiläums des auf dem Ersten Vatikanischen Konzil 1870 in der dogmatischen Konstitution "Pastor Aeternus" verkündeten Unfehlbarkeitsdogmas gab Kardinal Brandmüller der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ ein Interview.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 16. Juli 2020 um 12:00 Uhr
Petersdom

Rom (kathnews). In dem Interview der „Tagespost“ weist der deutsche Kardinal Walter Brandmüller, der von 1998 bis 2009 Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaften in Rom gewesen ist, anlässlich des 150jährigen Jubiläums der Verkündigung des Dogmas von der Unfehlbarkeit des Papstes auf dem Ersten Vatikanischen Konzil 1870 an die Voraussetzungen für eine unfehlbare Entscheidung des Papstes hin. Diese seien die Inanspruchnahme der höchsten Lehrgewalt durch den Papst, die gesamtkirchliche Verbindlichkeit und schließlich den definitiven Charakter der Aussage.

„Ordinatio sacerdotalis“: Unfehlbares päpstliches Lehramt

Kardinal Brandmüller erinnert daran, dass die Verkündigung eines Dogmas zwar die feierlichste Form der Ausübung des obersten Lehramtes sei, jedoch nicht die einzige. Auch im Rahmen des ordentlichen höchsten und universalen Lehramtes könne der Papst eine unfehlbare Lehre der Kirche verkünden. Das habe z. B. Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ von 1994 getan. „Die Lehrentscheidung, dass nur der getaufte Mann gültig zum Priester geweiht werden kann, ist unfehlbar und endgültig“, so Kardinal Brandmüller.

Foto: Petersdom – Bildquelle: Wolfgang Stuck

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