Neues Motu proprio unterstellt Opus Dei der Kleruskongregation

Rechtsform der PersonalprÀlatur erfÀhrt merkliche SchwÀchung. Meldung und EinschÀtzung von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 22. Juli 2022 um 23:42 Uhr
Bildquelle: Wikipedia Carlos yo

Am heutigen 22. Juli 2022 ist ein weiteres Motu proprio von Papst Franziskus erschienen, das zunĂ€chst das Opus Dei betrifft. Es trĂ€gt den lateinischen Titel Ad Charisma tuendum – Um das Charisma zu schĂŒtzen und ĂŒbertrĂ€gt die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr das Opus Dei von der Bischofs- auf die Kleruskongregation.

Es fĂ€llt zudem der Anspruch des PrĂ€laten auf die Bischofsweihe. Dies mag wie eine rein organisatorische Kompetenzverschiebung und bloß geringfĂŒgige Änderung aussehen, zumal bereits der seit 2017 amtierende PrĂ€lat nicht mehr zum Bischof ernannt und geweiht wurde und jetzt auch beschwichtigend meint, die Bischofsweihe sei nicht erforderlich, um das Opus Dei zu leiten und sei dafĂŒr auch in der Vergangenheit niemals wesentlich gewesen. In Zukunft erhalten die PrĂ€laten lediglich noch den Ehrentitel eines Apostolischen Protonotars supra numerum, was allerdings in der nachkonziliaren Liturgie nicht einmal mehr mit dem Recht verbunden ist, die Pontifikalien zu verwenden.

Bedenken rufen die Änderungen nicht so sehr fĂŒr die Sendung des Opus Dei selbst hervor, doch ist die Motivation zum neuen Motu proprio sicherlich euphemistisch, das spezifische Charisma des Opus Dei schĂŒtzen und ihm zu noch besserer Entfaltung verhelfen zu wollen.

Bisher einzige PersonalprÀlatur

Die PersonalprĂ€latur ist eine Rechtsform, die 1982 von Papst Johannes Paul II. eigens fĂŒr das Opus Dei geschaffen wurde, jedoch mit der Option, kĂŒnftig auch fĂŒr andere Gruppierungen zur Anwendung zu kommen. Es ist daran zu erinnern, dass dies damals bereits einen Kompromiss darstellte, hatte doch das Opus Dei im Vorfeld des neuen Kirchenrechts von 1983 erhofft, dieses werde die Schaffung von Personaldiözesen ermöglichen, wie es sie – gewissermaßen – in Gestalt der nationalen, also doch territorial verankerten, MilitĂ€rdiözesen bereits gab und weiterhin gibt.

WĂ€hrend die von Benedikt XVI. mit dessen Apostolischer Konstitution Anglicanorum Coetibus geschaffenen Personalordinariate fĂŒr Gruppen konvertierter Anglikaner der Idee einer Personaldiözese nĂ€herstehen als eine PersonalprĂ€latur, wird das Opus Dei von seiner ursprĂŒnglich angestrebten Struktur und Rechtsstellung durch die neuen Regelungen weiter entfernt.

Rechtsform der PersonalprĂ€latur kĂŒnftig prinzipiell beschnitten

Skepsis dĂŒrfte deswegen angezeigt sein, da allfĂ€llig kĂŒnftig zu schaffende PersonalprĂ€laturen in ihrer struktuellen Bewegungsfreiheit, die gerade ein wesentliches Charakteristikum dieser neuen Rechtsform war, erheblich eingeschrĂ€nkt werden.

RĂŒckblickend kann unter diesen UmstĂ€nden beispielsweise die Priesterbruderschaft St. Pius‘ X. sich glĂŒcklich schĂ€tzen, im vergangenen Pontifikat Benedikts XVI. nicht als PersonalprĂ€latur errichtet worden zu sein. Was die erwĂ€hnten Personalordinariate anbelangt, wĂŒrde es nicht ĂŒberraschen, wenn ihnen eine entsprechende SchwĂ€chung ihrer Position in der Kirche bevorsteht, wie sie das Opus Dei mit Ad Charisma tuendum hiermit ereilt hat – sowie die Organisationsform einer PersonalprĂ€latur an sich.

Italienischer Originaltext von Ad Charisma tuendum

Foto: San JosemarĂ­a EscrivĂĄ de Balaguer – Iglesia de la Vera Cruz – Bildquelle: Wikipedia Carlos yo

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