Neues Motu proprio unterstellt Opus Dei der Kleruskongregation

Rechtsform der Personalprälatur erfährt merkliche Schwächung. Meldung und Einschätzung von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 22. Juli 2022 um 23:42 Uhr
Bildquelle: Wikipedia Carlos yo

Am heutigen 22. Juli 2022 ist ein weiteres Motu proprio von Papst Franziskus erschienen, das zunächst das Opus Dei betrifft. Es trägt den lateinischen Titel Ad Charisma tuendum – Um das Charisma zu schützen und überträgt die Zuständigkeit für das Opus Dei von der Bischofs- auf die Kleruskongregation.

Es fällt zudem der Anspruch des Prälaten auf die Bischofsweihe. Dies mag wie eine rein organisatorische Kompetenzverschiebung und bloß geringfügige Änderung aussehen, zumal bereits der seit 2017 amtierende Prälat nicht mehr zum Bischof ernannt und geweiht wurde und jetzt auch beschwichtigend meint, die Bischofsweihe sei nicht erforderlich, um das Opus Dei zu leiten und sei dafür auch in der Vergangenheit niemals wesentlich gewesen. In Zukunft erhalten die Prälaten lediglich noch den Ehrentitel eines Apostolischen Protonotars supra numerum, was allerdings in der nachkonziliaren Liturgie nicht einmal mehr mit dem Recht verbunden ist, die Pontifikalien zu verwenden.

Bedenken rufen die Änderungen nicht so sehr für die Sendung des Opus Dei selbst hervor, doch ist die Motivation zum neuen Motu proprio sicherlich euphemistisch, das spezifische Charisma des Opus Dei schützen und ihm zu noch besserer Entfaltung verhelfen zu wollen.

Bisher einzige Personalprälatur

Die Personalprälatur ist eine Rechtsform, die 1982 von Papst Johannes Paul II. eigens für das Opus Dei geschaffen wurde, jedoch mit der Option, künftig auch für andere Gruppierungen zur Anwendung zu kommen. Es ist daran zu erinnern, dass dies damals bereits einen Kompromiss darstellte, hatte doch das Opus Dei im Vorfeld des neuen Kirchenrechts von 1983 erhofft, dieses werde die Schaffung von Personaldiözesen ermöglichen, wie es sie – gewissermaßen – in Gestalt der nationalen, also doch territorial verankerten, Militärdiözesen bereits gab und weiterhin gibt.

Während die von Benedikt XVI. mit dessen Apostolischer Konstitution Anglicanorum Coetibus geschaffenen Personalordinariate für Gruppen konvertierter Anglikaner der Idee einer Personaldiözese näherstehen als eine Personalprälatur, wird das Opus Dei von seiner ursprünglich angestrebten Struktur und Rechtsstellung durch die neuen Regelungen weiter entfernt.

Rechtsform der Personalprälatur künftig prinzipiell beschnitten

Skepsis dürfte deswegen angezeigt sein, da allfällig künftig zu schaffende Personalprälaturen in ihrer struktuellen Bewegungsfreiheit, die gerade ein wesentliches Charakteristikum dieser neuen Rechtsform war, erheblich eingeschränkt werden.

Rückblickend kann unter diesen Umständen beispielsweise die Priesterbruderschaft St. Pius‘ X. sich glücklich schätzen, im vergangenen Pontifikat Benedikts XVI. nicht als Personalprälatur errichtet worden zu sein. Was die erwähnten Personalordinariate anbelangt, würde es nicht überraschen, wenn ihnen eine entsprechende Schwächung ihrer Position in der Kirche bevorsteht, wie sie das Opus Dei mit Ad Charisma tuendum hiermit ereilt hat – sowie die Organisationsform einer Personalprälatur an sich.

Italienischer Originaltext von Ad Charisma tuendum

Foto: San Josemaría Escrivá de Balaguer – Iglesia de la Vera Cruz – Bildquelle: Wikipedia Carlos yo

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung