Münsteraner Domkapitular würdigt Homo-Ehe durch seinen Segen

Eine ungewöhnliche Segensfeier in der katholischen Kirche St. Johannes in Bislich.
Erstellt von Felizitas Küble am 18. September 2017 um 15:56 Uhr
Hochzeitsbank

Bislich/Münster (kathnews/CF). In den evangelischen Landeskirchen in Deutschland ist es seit Jahren üblich und erlaubt, homosexuelle Partnerschaften durch öffentliche Segensfeiern zu würdigen. Evangelikale (theologisch konservative) Protestanten und die meisten evang. Freikirchen lehnen dies jedoch ab mit Hinweis auf die biblische Schöpfungsordnung, welche die Ehe eindeutig als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau betrachtet, verbunden mit dem weiteren Sinngehalt der Fortpflanzung.

Die katholische Kirche sieht das erstens ebenso und zweitens wird ihr Standpunkt noch verstärkt dadurch, daß sie die Ehe unter getauften Christen als Sakrament verehrt, so daß die Ehe nicht „nur“ zur Schöpfungsordnung, sondern sogar zur Heils- und Erlösungsordnung Gottes gehört. Daher sind kirchliche Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare katholischerseits nicht gestattet.

Umso mehr reibt man sich die Augen, was die Internet-Ausgabe der „Rheinischen Post“ (RP-online) zu berichten weiß. Schon der Titel des Artikels vom 16. September klingt äußerst gewöhnungsbedürftig: „Emmericher Bürgermeister heiratet – Männer-Paar feiert Vermählung in Kirche“. Und zwar wohlgemerkt in einem katholischen Gotteshaus – genauer: in der Kirche St. Johannes im kleinen Deichdörfchen Bislich, die zur Pfarrgemeinde St. Nikolaus in Wesel gehört.

Selbst die „Rheinische Post“ wundert sich – und das will etwas heißen: „Schon in der Stadt wäre solch ein Gottesdienst ungewöhnlich – auf dem Dorf ist er es erst recht.“ Der Bericht von Sebastian Peters bemerkt einleitend: „Der Emmericher Bürgermeister Peter Hinze (SPD) heiratet seinen Lebensgefährten Hubertus Pooth aus Wesel-Bislich. Auch in der katholischen Kirche Bislich wird gefeiert. Pfarrer Sühling will „um den Segen Gottes für Menschen bitten, die in Beziehungen leben“.“

Auch wenn jene Segensfeier im Rahmen eines Wortgottesdienstes laut Aussagen von Pfarrer Stefan Sühling selbstverständlich keine gültige bzw. sakramentale „Vermählung“ darstellt, so ist auch eine amtliche Segenshandlung für gleichgeschlechtliche Partner – mögen sie nun zivil „verheiratet“ sein oder nicht – ein schwerwiegender Verstoß gegen das biblische und moraltheologische Nein zu homosexuellen Handlungen bzw. entsprechenden sexuellen Beziehungen. Darüber hinaus ist ein solches Vorgehen auch pastoral unverantwortlich, denn es sorgt für Ärgernis unter Gläubigen, stiftet Verwirrung und begünstigt die verirrte Ansicht, wonach die „Ehe für alle“ eigentlich eine gute Sache sei, die zumindest einen kirchlichen Segen wohl verdiene usw.

Die ganze Angelegenheit wird dadurch sicher nicht besser, daß es sich bei dem segenspendenen Geistlichen Stefan Sühling um einen Domkapitular des Bistums Münster handelt: Der Priester war zunächst ab 2004 sogar Leiter der Hauptabteilung Seelsorge im Generalvikariat von Bischof Dr. Felix Genn, ab 2010 ging er als Pfarrer nach Wesel. Im selben Jahr wurde er vom Münsteraner Oberhirten zum nichtresidierender Domkapitular am Hohen Dom zu Münster ernannt und damit besonders gewürdigt. Mit anderen Worten: Pfarrer Sühling war und ist ein hochrangiger Würdenträger und gehört als Domkapitular sogar zur obersten kirchlichen Elite des Bistums.

Textquelle: Christliches Forum

Foto: Hochzeitsbank – Bildquelle: Alexander Hauk / www.bayern-nachrichten.de

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