Münchner Kirchenrechtler: „Synodaler Weg“ hat keinerlei Leitungsgewalt

München (kathnews). In einem Online-Beitrag der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ nimmt Pater Stephan Haering OSB, Professor für Kirchenrecht, eine kirchenrechtliche Einordnung des „Synodalen Weges“ vor. Er bezeichnet ihn als „organisierten Dialog“, dem allerdings keine besondere kirchenrechtliche Qualifikation zukomme. Diesem „organisierten Dialog“ besitzte überhaupt kein Leitungsgewalt. „Eine rechtliche oder lehramtlich wirksame Umsetzung seiner Ergebnisse bleibe daher auf Maßnahmen der Bischöfe angewiesen“ so Haering laut der katholischen Wochenzeitung. Der Bischofskonferenz komme dabei sogar sowieso „nur bei wenigen Aspekten eine originäre Zuständigkeit zu“. „Bei den meisten Themen wird es entweder auf eine spätere Maßnahme des Apostolischen Stuhls oder auf eine rechtliche Inkraftsetzung der Beschlüsse durch die einzelnen Diözesanbischöfe für ihre Bistümer ankommen“, erklärt der Münchner Kirchenrechtler. Was die diözesane Gesetzgebung angeht, so muss diese übringes immer in Übereinstimmung sein mit dem universalkirchlichen Gesetz. Teilkirchliche Alleingänge sind nicht möglich (Ergänzug: GPW).
Frauenkirche in München – Bildquelle: Kathnews