Liturgie ist nicht Menschenwerk

Churer Bischof erinnert an das Recht der GlÀubigen, die Bischöfe und den Apostolischen Stuhl auf liturgische MissbrÀuche aufmerksam zu machen.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 8. November 2012 um 18:30 Uhr
Priester mit Kelch

Chur (kathnews). Das Jahr des Glaubens und das 50jĂ€hrige JubilĂ€um der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils sind fĂŒr Bischof Huonder Anlass zu einem Hirtebrief ĂŒber Grundfragen der Liturgie. Darin erinnert der Churer Oberhirte im Sinne von Papst Benedikt XVI. an das Heilige und UnverfĂŒgbare in der Liturgie, das es neu zu entdecken gilt. Gottesdienst sei nicht Menschenwerk, auch nicht ein historisch geformtes Ritual zu sehen, sondern die Begegnung mit dem Heiligen, mit Gott selbst.

Liturgische MissbrÀuche melden

In seinem Hirtenbrief unterstreicht der Bischof auch das Recht der GlĂ€ubigen auf eine Liturgie ohne MissbrĂ€uche. Er erinnert alle GlĂ€ubigen in diesem Zusammenhang an die 2004 erschienene Instruktion Redemptionis Sacramentum der „Kongregation fĂŒr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung“, die jedem Katholiken das Recht gibt, den Diözesanbischof oder den Apostolischen Stuhl auf liturgische MissbrĂ€uche aufmerksam zu machen.

Liturgie ist gefeiertes Dogma

Auf seiner Homepage geht unser Mitarbeiter fĂŒr kirchenrechtliche Fragen, Offizial Dr. Gero P. Weishaupt, auf liturgische MissbrĂ€uche im einzelnen ein und weist auf Wege, wie ihnen rechtlich abgeholfen werden kann. Er schreibt:

„Die Liturgie ist Feier und Ausdruck des Glaubens der Kirche, und der Glaube der Kirche manifestiert sich in der Liturgie. Liturgie ist der Spiegel der Glaubenslehre der Kirche, sie ist gefeiertes Dogma. In den Orationen (Gebeten), Lesungen, GesĂ€ngen, in den Riten, Zeremonien und Rubriken der Messfeier findet der Glaube der Kirche seinen Ausdruck. In beiden Formen des Römischen Ritus, der ordentlichen wie der außerordentlichen, kommt der Glaube der Kirche, wenngleich auf unterschiedliche Weise, zum Ausdruck. Darum ist die Weise, wie wir die Liturgie feiern, zugleich Norm des Glaubens und umgekehrt ist der Glaube die Norm unseres liturgischen Betens. Aus der Liturgie, der lex orandi, lĂ€sst sich die Norm des Glauben, die lex credendi, erheben, und der Glaube ist die Norm fĂŒr die Liturgie. Zwischen Liturgie und Glauben besteht darum eine enge Wechselwirkung. Sie bedingen sich gegenseitig. Die Folge ist, dass der Glaube beeintrĂ€chtigt wird, wenn Liturgie nicht dem Glauben gemĂ€ĂŸ gefeiert wird. Umgekehrt gilt: Die Liturgie wird verfĂ€lscht, wenn der Glaube nicht mehr geteilt wird, wenn Glaubenwahrheiten bezweifelt und geleugnet werden. Liturgische MissbrĂ€uche sind einerseits die Folge eines Glaubensverlustes, andererseits tragen sie selber zur „Verdunkelung des Glaubens“ (Johannes Paul II.) bei und folglich zu einer Krise der Kirche.“

Abhilfen

Über die strafrechtlichen Möglichkeiten steht auf der Homepage folgendes:

„Bei bestimmten liturgischen MissbrĂ€uchen, die besonders schwer sind, treten Strafen von Rechts wegen ein. So ist automatisch exkommuniziert, wer die eucharistischen Gestalten in sakrilegischer Absicht verwendet oder wegwirft. Ein Kleriker kann darĂŒber hinaus auch aus dem Klerikerstand entlassen werden. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist die schwerste Strafe fĂŒr einen Kleriker (Bischof, Priester, Diakon). Beim Versuch oder bei der VortĂ€uschung der liturgischen Handlung des eucharistischen Opfers zieht sich ein Diakon automatisch die Suspension, ein Laie das Interdikt zu. Zudem kann einem Laien, der einen pastoralen Auftrag hat, die Missio Canonica entzogen werden. Bei anderen liturgischen MissbrĂ€uchen und Delikten kann der Bischof bzw. der Richter verschiedene Strafen verhĂ€ngen. Das hĂ€ngt natĂŒrlich von der Schwere des Missbrauches, dem Ärgernis und dem Schadens ab, den ein liturgischer Missbrauch verursacht hat. Auch wird man immer abzuwĂ€gen haben, ob andere Mittel als eine Strafe zur Anwendung kommen können. Wenn ein Missbrauch zum ersten Mal verĂŒbt worden ist, kann eine Ermahnung ausreichen. Als Strafen kommen je nach Art des Missbrauchs und des Ärgernisses in Betracht: Verwarnung, Buße (auch Geldbußen, auch GehaltkĂŒrzungen), Suspension (bei Klerikern), Interdikt (vor allem bei Laien), Exkommunikation, Entzug des Amtes, Entzug der Missio Canonica (bei Laien im pastoralen Dienst), Entzug einer Aufgabe oder einer Befugnis, Strafversetzung, Entlassung aus dem Kerikerstand.“

Beschwerden

Der Kirchenrechtler gibt einge Hinweise, wie GlÀubige bei liturgischen MissbrÀuchen in ihren Gemeinden vorgehen sollen, wenn sie Beschwerden, von denen im Hirtenbrief Bischof Huonders unter Berufung auf die Instruktion Redemptionis Sakramentum die Rede ist, einlegen wollen:

„Die GlĂ€ubigen haben das Recht, sich an den Ordinarius oder direkt an den Apostolischen Stuhl zu wenden. Sie sollten allerdings – nach Möglichkeit – zuerst mit dem TĂ€ter bzw. dem, der den Missbrauch verĂŒbt hat, selber sprechen und ihn auf den Missbrauch hinweisen. Wenn der betreffende Kleriker oder Laie mit pastoralem Auftrag sich nicht einsichtig zeigt und zu erkennen gibt, den Missbrauch zu wiederholen, ist der Ordinarius (Bischof, Generalvikar und der fĂŒr Liturgie zustĂ€ndige Bischofsvikar) von dem liturgischen Missbrauch in Kenntnis zu setzen, der eine Voruntersuchung einleiten soll.

Greift der Ordinarius nicht ein oder handelt er nicht angemessen, sollten die GlĂ€ubigen sich an den Apostolischen Stuhl wenden. ZustĂ€ndig in Rom ist die Kongregation fĂŒr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Bei den an anderer Stelle aufgefĂŒhrten graviora delicta (den besonders schweren Delikten) muss grundsĂ€tzlich immer die Glaubenskongregation eingeschaltet werden. Der Apostolische Stuhl nimmt die Beschwerden sehr ernst. Wenn eine Beschwerde bei der zustĂ€ndigen Kongregation eintrifft, nimmt diese Kontakt auf mit dem verantwortlichen Diözesanbischof. Die Ahndung besonders schwerer liturgischer Delikte behĂ€lt, wie gesagt, der Apostolische Stuhl sich selber vor.“

Adressen beim Apostolischen Stuhl, bei denen Klagen ĂŒber liturgische MissbrĂ€uche Beschwerde einzulegen ist

Am Ende versÀumt es Dr. Weishaupt nicht, auch diejenigen Stellen des Apostolischen Stuhles zu nennen, an die man sich bei liturgischen MissbrÀuchen wenden kann:

FĂŒr die schwereren Delikte (delicta graviora)

Congregazione per la Dottrina della Fede
Il Cardinale Prefetto
Piazza del S. Uffizio, 11
I-00193 Roma
Telefonnumer:
0039-0669883357
0039-0669883413
Faxnummer:
00390669883409

FĂŒr die anderen MissbrĂ€uche

Congregazione per il Culto Divino e la Disciplina dei Sacramenti
Il Prefetto
Palazzo delle Congregazioni

Piazza Pio XII
I-00193 ROMA

Telefonnummer der Kongregation:
0039-06-69884316 oder
0039-06-69884318

Faxnummer:
00390669883499

Email-Adresse:
cultdiv@ccdds.va

Liturgische Tagung in Herzogenrath

Auf der diesjĂ€hrigen Kölner Liturgischen Tagung, die vom 28. November bis zum 1. Dezember 2012 unter dem Thema „50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzils und die Liturgiekonstitution“ in Herzogenrath bei Aachen stattfindet, wird u.a. Dr. Weishaupt einen Vortrag zum Problem der liturgischen MissbrĂ€uche aus kirchenrechtlicher Sicht halten. Das Thema seines Vortrages lautet: „Die Feier der Eucharistie in den Gemeinden im Widerstreit zwischen Gehorsam und Gestaltung“. Dabei wird er auch einschlĂ€gige Passagen der Liturgie-Instruktion Redemptionis Sakramentumreferieren und kommentieren.

Homepage von Dr. Gero P. Weishaupt: www.geroweishaupt.com

Foto: Kelch – Bildquelle: Patnac, Creative Commons

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