Konsequentes Verbot für organisierte Sterbehilfe
Bonn (kathnews/RV). Der Gesetzesentwurf zum Verbot der organisierten Suizidbeihilfe braucht eine wichtige Ergänzung. Das fordert der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, nach dem Votum des CDU-Parteitags zum vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Jede Form der organisierten Sterbehilfe, ob gewerbsmäßig oder unentgeltlich betrieben, müsse verboten werden, so Glück laut einer Pressemitteilung des ZdK von diesem Freitag. „Wenn nur die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung strafbar ist, bietet das Gesetz vielen Organisationen, die in Deutschland schon heute in organisierter Form Suizidbeihilfe anbieten und zum Teil aggressiv dafür werben, Schlupflöcher“, so der ZdK-Präsident. Die Ergänzung des Gesetzes, dessen grundlegende Zielsetzung unumstritten sei, müsse jetzt, vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag auf den Weg gebracht werden und dürfe nicht auf ein späteres Datum verschoben werden.
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