Kirchenrechtlicher Vortrag hinterlässt offene Fragen

Offizialatsrätin Dr. Gabriele Zinkl referiert über Vaticanum II und verkündet persönliche Einladung zur Laienpredigt durch Bischof Voderholzer zum Katholikentag in Regensburg.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 7. Mai 2014 um 18:15 Uhr
Basilika Waldsassen

Waldsassen (kathnews). Die Pfarrei Waldsassen in der Oberpfalz, das Dekanat Tirschenreuth (Bistum Regensburg) und die KEB (Katholische Erwachsenenbildung) hatten am Montag vergangener Woche zur Fortführung einer Vortragsreihe anlässlich des Jubiläums „50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil“ in das katholische Jugendheim Waldsassen eingeladen. Die Referentin des Vortrags mit dem Thema: „Vom Konzil zum Codex – die Erneuerung und Veränderung des Kirchenrechts durch das II. Vatikanum“, war Frau Dr. Gabriele Zinkl, Offizialatsrätin am bischöflichen Konsistorium Regensburg. Frau Dr. Zinkl amtiert zudem als Vizepräsidentin des KDFB (Katholischer Deutscher Frauenbund). Erst kürzlich waren der KDFB und das ZdK (Zentralrat der deutschen Katholiken) in die Schlagzeilen geraten, als beide Gruppierungen auf dem „Tag der Diakonin“ gemeinsam das sakramentale Weiheamt der Frau forderten (Kathnews berichtete).

Veränderungen durch Vaticanum II

Ohne das Zweite Vatikanische Konzil würde sie hier – als Laie und Frau – nicht stehen, begann die Offizialatsrätin ihren Vortrag. Das Konzil habe viele Erneuerungen und Veränderungen mit sich gebracht, erklärte sie. Auch was heute in vielen Pfarreien als selbstverständlich gelte, habe es vorher nicht gegeben. Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung, Diözesanpastoralrat, Ministrantinnen, Lektoren, Kommunionhelferinnen, Gemeindereferenten, Pastoralreferentinnen, Ständige Diakone und vieles mehr, seien die Ergebnisse des von Papst Johannes XXIII. einberufenen Konzils. Sein „Aggiornamento“ habe den Heiligen Geist in die Kirche einziehen lassen.

Kontinuität oder Bruch?

Hier stellte sich den Zuhörern die Frage ob der Heilige Geist erst 1962 in die Kirche eingezogen sei. Sicherlich war der Heilige Geist bei der Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils zugegen, so wie der Heilige Geist auch auf allen anderen Konzilien der Kirchengeschichte zugegen war. Letzteres schien im Referat jedoch völlig ausgeblendet. Eher hatte man den Eindruck, es ginge hier um einen Neustart der Kirche, so, als hätte man während des Zweiten Vatikanischen Konzils im Petersdom den Reset-Knopf betätigt und alles Vorangegangene nivelliert. Denn ein deutlich spürbarer Negativismus gegenüber der Kirche vor Vaticanum II prägte den Vortrag der promovierten Theologin durchgehend. Teilweise hatte man fast den Anschein es gehe um eine Art Abrechnung mit der alten Kirche, in der, so von der Referentin betont vorgetragen, die Frau lediglich ein „bedrohendes Abbild der teuflischen Schlange“ gewesen sei.

Anstelle eines Weiterwachsens der Kirche im Sinne der Kontinuität wurde den Zuhörern ein nahezu gewollter Bruch mit der Kirchengeschichte vor 1962 suggeriert, so, als habe man die Vergangenheit begraben und eine neue Kirche mit einem neuen Geist ins Leben gerufen. Dazu Joseph Ratzinger, der emeritiere Papst Benedikt XVI.: „Es ist unmöglich, sich für das Vaticanum II und gegen Trient und Vaticanum I zu entscheiden. Es ist ebenso unmöglich sich für Trient und Vaticanum I, aber gegen das Vaticanum II zu entscheiden.“ (Gesammelte Schriften, Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils, HERDER-Verlag). Die Konzilsväter wollten also nach Ratzinger keinen Bruch, sondern eine Erneuerung in Kontinuität, ein Zweites Vatikanisches Konzil in einheitlicher Ordnung mit den vorangegangenen Konzilien. Folglich gibt es keine alte Kirche und auch keine neue Kirche, sondern nur die eine Kirche, welche von Christus durch Petrus hindurch gegründet wurde und bis in die Gegenwart ungebrochen fortbesteht.

Gemeinschaft anstelle von Latreutik?

Einen Vorteil biete auch die neue Gottesdienstform, da man sie weltweit trotz verschiedener Sprachen überall mitfeiern könne, so die Referentin, weil die Abläufe überall gleich seien. – Festzustellen bleibt, dass die vermeintliche Neuentdeckung der Theologin jedoch nichts Neues ist. Denn die heilige Messe nach der Liturgiereform hat dieselbe Grundstruktur wie die heilige Messe im Usus antiquior, welche ebenfalls weltweit einheitlich zelebriert wurde/wird und zudem in der einen Liturgiesprache Latein. Demzufolge ist dies keine Errungenschaft des Konzils.

Außerdem würde der Priester nicht mehr „mit dem Rücken zum Volk“ am Altar stehen, sondern nun würde man in Gemeinschaft Gottesdienst feiern, betonte die Offizialatsrätin. – Die Ausführungen der Referentin zeigen, dass der latreutische Charakter der heiligen Messe bei vielen und offensichtlich auch bei ihr selbst nicht mehr vorhanden ist. Denn der Priester feiert(e) das heilige Messopfer nicht mit dem Rücken zum Volk, sondern mit dem Blick zum Herrn. Zudem wurde die Zelebrationsrichtung nach den Texten von Vaticanum II nirgendwo auf Versus populum – zum Volk hin – festgelegt. Lediglich sollte der Altar umschreitbar sein, wobei auch dies erst in der Institutio Generalis Missalis Romani (Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 1975, Nr. 262) fixiert wird, was auch die Feier der heiligen Messe Versus populum ermöglichte. Die Zelebrationsrichtung zur Gemeinde gewandt ist daher nicht auf das Zweite Vatikanische Konzil zurückzuführen (Siehe Gero P. Weishaupt, Päpstliche Weichenstellungen. Das Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. und der Begleitbrief an die Bischöfe. Ein kirchenrechtlicher Kommentar und Ãœberlegungen zu einer „Reform der Reform“, Bonn 2010, 161-166). Hier liegt also ebenfalls keine Errungenschaft des Konzils vor.

Selbstbeauftragung zur Laienpredigt

Im Weiteren stellte die Referentin klar, dass es im Bistum Regensburg ein Predigtverbot für Laien gibt, von dem sie aber selbst mit dem Blick auf den Katholikentag im Mai von Bischof Voderholzer privilegiert entbunden worden sei. Er habe sie persönlich zur Laienpredigt eingeladen, so die Offizialatsrätin, dabei könne sie sich die Beauftragung sogar selber ausstellen. Gefragt nach der kirchenrechtlichen Grundlage für diese Laienpredigt im Bezug auf die Instruktion Redemptionis sacramentum (Kapitel VII, 2, Nr. 161) gemäß Vaticanum II, schien die Kirchenrechtlerin überfragt und verwies an den Bischof.

Veranstaltungsende

Zum Ende des Vortrags bot sich die Gelegenheit, weitere Fragen an die Referentin zu stellen. Als die Frage aufkam, wie man denn kirchenrechtlich mit dem Thema „Ministrantinnen in der außerordentlichen Messform“ umgehe, wurde die Veranstaltung von Stadtpfarrer Thomas Vogl kurzer Hand zum Abschluss gebracht. Die alte Messe war dann wohl doch zu viel, obwohl das Zweite Vatikanische Konzil doch genau mit dieser Messform, welche Papst Benedikt XVI. am 7. Juli 2007 der Kirche neu geschenkt hat, feierlich beendet wurde.

Foto: Basilika Waldsassen – Bildquelle: Kathnews

[update 08.05.2014]

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