Kirchenrechtlicher Kommentar zum Motu Proprio „Summorum Pontificum“ jetzt auch auf Englisch

Raymond Leo Kardinal Burke hofft auf Ãœbersetzungen in verschiedene Sprachen.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 22. Februar 2014 um 12:24 Uhr
Dr. Gero P. Weishaupt

Sittard (kathnews). Im August 2010 erschien der kirchenrechtliche Kommentar zum Motu Proprio Summorum Pontificum von Kathnews-Redakteur Gero P. Weishaupt, promovierter Kirchenrechtler und langjähriger erfahrener Mitarbeiter an diversen Kirchengerichten. Mit dem Motu Proprio hatte Papst Benedikt XVI. im Juli 2007 die klassische Form des Römischen Ritus wieder allgemein zugelassen.

Kardinal Burke veranlasste Ãœbersetzung ins Englische

In seinem Vorwort zum deutschen Kommentar von Dr. Gero P. Weishaupt schreibt der Präfekt der Apostolischen Signatur Raymond Leo Kardinal Burke: „Der Kommentar ist gründlich belegt und berücksichtigt die neueste kanonistische Literatur. Er ist daher ein wichtiges und verlässliches Instrument für das korrekte Verständnis und die Umsetzung der in Summorum Pontificum enthaltenen bedeutenden kanonischen Disziplin. Weishaupts kanonistische Analyse berücksichtigt zu Recht mit großer Aufmerksamkeit die Intention des Gesetzgebers, die sich klar und deutlich im Schreiben an die Bischöfe und den reichhaltigen Schriften zu liturgischen Fragen des damaligen Kardinal Joseph Ratzinger findet. Im Namen all derjenigen, die von den guten Früchten dieser wichtigen Studie zehren werden, bringe ich dem Autor gegenüber gerne meinen herzlichen Dank dafür zum Ausdruck, dass er mit großer  Kenntnis und Sorgfalt das Apostolische Schreiben in der Form eines Motu Proprio vorgestellt sowie seinen kirchenrechtlichen Rang und seinen Kontext in der liturgischen Ordnung der universalen Kirche dargelegt hat. Gerne hoffe ich, dass dieser Kommentar bald in andere Sprachen übersetzt werden wird, damit dieser wichtige Beitrag zur Umsetzung der liturgischen Disziplin der Kirche und besonders zur Summorum Pontificum dadurch zahlreichen Gläubigen zugänglich gemacht wird, vor allem jedoch den Bischöfen und den Priestern, ihren Mitarbeitern, welche die vornehme Verantwortung für die rechte Ordnung des höchsten und vollkommensten Ausdrucks des Lebens der Kirche, nämlich der heiligen Liturgie, haben.“

Im Mai 2014, vier Jahre nach Erscheinen des deutschen Kommentars von Dr. Gero P. Weishaupt, erscheint nun die englische Ausgabe des Kommentars. Für die englische Version hat sich Kardinal Burke von Anfang an selber sehr engagiert. Im  nordamerikanischen Verlag „Ignatius Press“  wird Weishaupts Kommentar nun herausgegeben unter dem Titel: „Pope Benedict sets the course. The Moto Proprio Summorum Pontificum of Pope Benedict and the explanatory letter to the bishops.“ Das Buch umfasst 225 Seiten.

Auch Kommentar zur Instruktion „Universae Ecclesiae“ auf Deutsch erschienen

Am 14. Mai 2011 erließ der Apostolische Stuhl eine Instruktion zum Motu Proprio Summorum Pontificum. Sie trägt den Titel „Universae Ecclesiae“. Auch zu diesem Rechtstext hat Dr. Gero P. Weishaupt einen Kommentar verfasst, in dem er die Anwendungsvorgaben der Instruktion für die Umsetzung des Motu Proprio erläutert. Der Kommentar ist erschienen Anfang 2013 im Benedetto-Verlag unter dem Titel „Die Instruktion „Universa ecclesiae“. Ein kirchenrechtlicher Kommentar“.

Kurienbischof Pozzo: Weishaupts Kommentare stellen eine Hilfe für die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ dar

Inzwischen ist auch die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, die u.a. für die Aufsicht über die Einhaltung und die Anwendung der Vorschriften des Motu Proprio Summorum Pontificum zuständig ist, auf die Kommentare von Gero P. Weishaupt aufmerksam geworden. In einem Brief an den Autor schreibt der Sekretär der Kommission, Kurienbischof Guido Pozzo: „Diese Arbeiten werden sicherlich ein wichtiger Beitrag zu einem besseren Verständnis und einer besseren Anwendung des Motu Proprio Ecclesia Dei sein.“ Mit diesem Motu Proprio hatte Papst Johannes Paul II. u.a. das gleichnamige römische Dikasterium am 2. Juli 1988 errichtet. Seit dem 2. Juli 2009 ist dies Kommission „Ecclesia Dei“ der Glaubenskongregation inkorporiert. Der Präfekt dieses Dikasteriums ist zugleich Präsident der Kommission.

Englische Ausgabe:

„Pope Benedict sets the course. The Motu Proprio Summorum Pontificum of Pope Benedict and the explanatory letter to the bishops.“
Verlag: Ignatius Pr
(ab 20. Mai 2014)
ISBN-10: 1586176900
ISBN-13: 978-1586176907
225 Seiten
Preis: k. A.

Deutsche Ausgabe:

„Päpstliche Weichenstellungen. Das Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. und der Begleitbrief an die Bischöfe. Ein kirchenrechtlicher Kommentar und Überlegungen zu einer ‚Reform der Reform‘.
Verlag für Kultur und Wissenschaft
Bonn 2010,
ISBN 978-3-86269-003-9
222 Seiten
Preis: 19,90 Euro

Die Instruktion „Universa ecclesiae“. Ein kirchenrechtlicher Kommentar.
Benedetto-Verlag 2013,
ISBN 978-3-905953-41-1
120 Seiten
Preis: 16,80 Euro

Foto: Dr. iur. Gero P. Weishaupt – Bildquelle: privat

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung