Keine Handkommunion

Bischof erlässt Dekret mit Verbot der Handkommunion. Absprache mit Bischofskonferenz nicht erforderlich.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 4. Februar 2020 um 15:19 Uhr
Kelch

Der Leib Christi dĂĽrfe nicht mehr auf die Hand gegeben werden. Das bestimmte der Erzbischof von Kampala, der Hauptstadt von Uganda, laut dem Internetportal katholisch.de in einem „Dekret zur richtigen Feier der Eucharistie“. Die vorgeschriebene Mundkommunion solle Missbrauch mit der heiligen Hostie vorbeugen. „AuĂźerdem dĂĽrfe die Verteilung nur durch Priester in ordentlicher Amtstracht geschehen. Zusammenlebende, aber unverheiratete Paare seien von der Eucharistie ausgeschlossen“ heiĂźt es.

Eine Absprache mit der Bischofskonferenz ist – entgegen anderer Aussagen des Internetportals – nicht erforderlich. Jeder Bischof ist eigener und eigenverantwortlicher oberster Hirte seiner Diözese und an keine Weisung einer Bischofskonferenz gebunden. Nur an einem von der Konferenz mehrheitlich erlassenen und vom Apostolichen Stuhl ĂĽberprĂĽften Allgemeinen Dekret wäre ein Diözesanbischof gebunden (can. 455). Auch wenn Absprachen innerhalb einer Bischofskonferenz fĂĽr ein einheitliches pastorales Vorgehen der Bischöfe sinnvoll sind, muss ein Bischof bei seinem Hirtendienst letztendlich immer nur Gott und seinem Gewissen folgen. Die nächste höhere Instanz eines Diözesanbischofs ist nicht die Bischofskonferenz, sondern der Apostolische Stuhl.

Foto: Kelch – Bildquelle: C. Steindorf, kathnews

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