Karnevals- bzw. Faschingsmessen sind ein Skandal

Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt:
Heinsberg/Aachen/Köln (kathnews). Der Karneval steht vor der TĂŒre. Am Donnerstag vor Karneval, dem âAltweiberfastnachtâ, beginnen in den Hochburgen des Karnevals und des Faschings die âdrei tollen Tageâ. In vielen Pfarreien im Rheinland, in Hessen, in Schwaben und in Bayern, aber auch in der Schweiz, in Ăsterreich oder in den Benelux-LĂ€ndern hat sich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil der Brauch verbreitet, zu den Karnevals- und Faschingstagen sogenannte Narrenmessen, auch Karnevals- oder Faschingsmessen genannt, zu feiern. Dabei kommen die GlĂ€ubigen verkleidet zur Heiligen Messe, in extremen Formen tragen auch die Priester und Ministranten Masken oder sonstige KostĂŒme. Die MeĂtexte werden oft âdem Anlass entsprechendâ verĂ€ndert. Das Narrentreiben macht sich in der heiligen Messe breit, was sich beispielsweise in Faschingsmusik wĂ€hrend der Heiligen Messe niederschlĂ€gt.
Ein skandlöses Beispiel einer solchen Karikatur des Messbuches, das aus der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzils hervorgegangen ist, ist eine „NĂ€rrische Messe mit Dreigestirn“, wie sie jĂŒngst in Heinsberg, einer Kleinstadt nördlich von Aachen, stattgefunden hat. Heinsberg liegt im Bistum Aachen. Nach Angaben des WDR Aachen sind zwei katholische Pfarrer und ein evangelischer Pastor als Prinz, Bauer und Jungfrau dort in Erscheinung getreten. Im Altarraum wurden akrobatische TĂ€nze aufgefĂŒhrt. Zu hören sind Karnevalslieder.
Keine Ausdrucksform des einen Römischen Ritus
Liturgische MissbrĂ€uche und Entgleisungen gibt es aber nicht nur zur sogenannten 5. Jahreszeit. Manche Priester haben es sich zur Gewohnheit gemacht, Riten und Messtexte âdem Anlass entsprechendâ zu Ă€ndern. Solche Messfeiern sind ein Missbrauch, in ihren extremen Formen sogar eine Karikatur der Messfeier nach dem Römischen Messbuch Pauls VI., der sogenannten ordentlichen Form des Römischen Ritus. Papst Benedikt XVI. hat in seinem Begleitbrief zum Motu Proprio âSummorum Pontificumâ an die Bischöfe von der Einheit des Römischen Ritus in seinen beiden Formen, der ordentlichen und der auĂerordentlichen Form gesprochen. Die auĂerordentliche Form des Römischen Ritus ist die Messfeiern nach dem Missale Pius V./Johannes XXIII. Wo das Missale Pauls VI. durch liturgischen Wildwuchs und liturgische Entgleisungen im Namen einer vermeintlichen ungebundenen âKreativitĂ€tâ missbraucht wird, kann es nicht mehr als die ordentliche Ausdrucksform des einen Römischen Ritus wahrgenommen werden. Die KontinuitĂ€t beider Formen wird verdunkelt, die Einheit mit der Kirche zerstört, der Bruch mit der Tradition sichtbar. Liturgische MissbrĂ€uche entfremden viele GlĂ€ubige von der Kirche und fĂŒhren zu einer innerkirchlichen, bis in die Pfarreien sich durchziehenden Spaltung.
GlÀubige haben ein Recht auf authentische Liturgie
Das Kirchliche Gesetzbuch schreibt ĂŒber den Bischof: âDa er die Einheit der Gesamtkirche wahren muss, ist der Bischof gehalten, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche zu fördern und deshalb auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze zu drĂ€ngen. Er hat darauf zu achten, dass sich kein Missbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in Bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen sowie in Bezug auf die Vermögensverwaltungâ (can. 391 §§ 1 und 2). Alle GlĂ€ubigen (Kleriker wie Laien) haben nach dem Gesetzgeber âdas Recht, den Gottesdienst der Kirche, insbesondere des eigenen, von den zustĂ€ndigen Hirten der Kirche genehmigten Ritus zu feiern ⊠â (can. 214). Liturgische MissbrĂ€uche weichen von dem kirchenamtlich âgenehmigten Ritusâ ab. Die GlĂ€ubigen habe ein Recht auf eine authentische Liturgie und können jederzeit ihre Anliegen, Sorgen und WĂŒnsche âden Hirten eröffnen (can. 212 § 2). Mehr noch: âDen GlĂ€ubigen steht es zu, ihre Rechte, die sie in der Kirche besitzen, rechtmĂ€Ăig geltend zu machen und sie nach MaĂgabe des Rechts vor dem zustĂ€ndigen Gericht zu verteidigenâ (can. 221 § 1).
Beschwerden ĂŒber MissbrĂ€uche in der Liturgie
Die Kongregation fĂŒr den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin erinnert alle GlĂ€ubigen (Kleriker und Laien) an die Pflicht, die heilige Eucharistie ehrfĂŒrchtig und den liturgischen Vorschriften gemÀà zu feiern. Wörtlich heiĂt es in der Instruktion âSakramentum Redemptionisâ vom 2004:
âAlle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafĂŒr zu sorgen, dass das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und MiĂachtung bewahrt wird und alle MissbrĂ€uche vollstĂ€ndig korrigiert werden. Dies ist fĂŒr alle und fĂŒr jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehaltenâ (RS, Nr. 183).
Die Instruktion erinnert sodann an das Recht aller (Kleriker wie Laien), liturgische MissbrÀuche bei den kirchlichen Oberen zu melden:
âJeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christglĂ€ubiger Laie, hat das Recht, ĂŒber einen liturgischen Missbrauch beim Diözesanbischof oder beim zustĂ€ndigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen. Es ist aber angemessen, dass die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehenâ (RS, Nr. 184).
Foto: Volksaltar – Bildquelle: Kathnews