Homo-Segnung als Amtshandlung eingeführt

Evangelische Kirche stellt sich gegen Heilige Schrift.
Erstellt von Felizitas Küble am 18. Juni 2013 um 10:17 Uhr
Hochzeitsbank

Darmstadt (kathnews/CF/idea). Die Segnung eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist in der evangelischen Kirche von Hessen und Nassau (EKHN) einer kirchlichen Trauung weitgehend gleichgestellt worden. Einen entsprechenden Beschluß faßte am 15. Juni eine Sondersynode in Darmstadt. Mit breiter Mehrheit verabschiedete sie eine neue „Ordnung für das kirchliche Leben“. Diese regelt die Gestaltung von Gottesdiensten, Taufen und Beerdigungen und ersetzt ein Dokument aus dem Jahr 1962. Segnungen homosexueller Paare, die in der EKHN seit zehn Jahren möglich sind, gelten künftig als Amtshandlungen und sollen in den Kirchenbüchern beurkundet werden. Diese ev. Landeskirche nimmt damit eine Vorreiterrolle in ganz Deutschland ein. Wörtlich heißt es dazu in dem Papier: „Die EKHN ist sich bewusst, dass diese Sichtweise in manchen anderen Kirchen abgelehnt wird.“ Keine Mehrheit fand jedoch eine Forderung, eine solche Segnung als “Trauung” zu bezeichnen. Bisher wurden in der hessen-nassauischen Landeskirche 120 homosexuelle Paare gesegnet. – Zum Vergleich: Allein 2012 gab es 3900 Trauungen. Nach kontroverser Diskussion votierten etwa 20 der 152 Synodalen gegen diesen Abschnitt. Sie zeigten sich in Sorge, daß es nun verstärkt zu Kirchenaustritten theologisch konservativer Christen kommen könne.

Foto: Hochzeitsbank – Bildquelle: Alexander Hauk / www.bayern-nachrichten.de

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