Hamburg klagt gegen das Betreuungsgeld – Scharfe Kritik von Kardinal Lehmann

Sozialistische Herrschaftsansprüche über die Familie.
Erstellt von Felizitas Küble am 14. April 2015 um 07:21 Uhr

Hamburg (kathnews/CF/vfa-ev). „Der Ruf nach dem Staat führt zum Eindringen der öffentlichen Gewalt in diese privat abgeschirmte Sphäre, führt à la longue zu einer Vergesellschaftung der familiären Gemeinschaft“, erklärt der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio. „Der primäre Ort, an dem Kinder erfahren, was Liebe, Fürsorge und Partnerschaftlichkeit bedeuten, ist und bleibt die Familie, nicht Ganztagsbetreuung und Schule“, warnt Kardinal Karl Lehmann. Indem der Senat der Hansestadt Hamburg gegen das Betreuungsgeldgesetz klagt, beklagt er auch das Familienministerium und Frau Schwesig, die das Betreuungsgeld allerdings schon immer als „falsch“ erachtete und von einer „Fernhalteprämie“ spricht.

Am 14. April 2015 soll in Karlsruhe Schwesigs Familienministerium von Staatssekretär Kleindiek vertreten werden. Dr. Kleindiek ist Jurist und war – pikanterweise, ehe er nach Berlin wechselte – Staatsrat in Hamburg. Er war es, der bereits 2013 die Hamburger Klage vorbereitete. Hamburg verunglimpft das Betreuungsgeld und klagt u.a., da „das Betreuungsgeld ein überholtes Familienbild zementiert“, so Familiensenator Detlef Scheele. Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek stört, dass das Gesetz Frauen davon abhalte, „nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen“.

Das Betreuungsgeld durchkreuze auch das Bestreben des Hamburger Senats, die Hansestadt zur kinderfreundlichsten Stadt zu machen. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz verdeutlichte, was er unter „Kinderfreundlichkeit“ versteht, indem er das Wort von der „Lufthoheit über den Kinderbetten“ prägte. Die dahinterstehende Einstellung „ist gegenüber Familien rücksichtslos und zynisch“, so Kardinal Lehmann. Das erinnere an „sozialistische Herrschaftsansprüche über Ehe und besonders Familie“. Die beklagte Bundesregierung hält das Betreuungsgeldgesetz für verfassungskonform. Der Bundesgesetzgeber habe bei Familien mit kleinen Kindern einen Fürsorgebedarf in Bezug auf die Notwendigkeit, für die Betreuung, Erziehung und Förderung der Kinder zu sorgen. Auch materiell sei das Betreuungsgeldgesetz verfassungsgemäß; letztlich gehe es um eine zusätzliche Sozialleistung, bezüglich derer der Gesetzgeber über einen weiten Spielraum verfüge.

Textquelle: Christliches Forum und Verantwortung für die Familie e.V.

Foto: Rathaus Hamburg – Bildquelle: Kathnews

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