Gericht verbietet Düsseldorfer OB Aufruf gegen „Pegida“

Ein Amtsträger sei zur Neutralität verpflichtet, so die Richter.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 9. Januar 2015 um 21:35 Uhr
Marsch für das Leben

Düsseldorf (kathnews/WDR). Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zu Protesten gegen eine Demonstration der islamkritischen „Pegida“-Bewegung aufrufen. Entsprechende Texte auf der Internetseite der Stadt müssten entfernt werden, so das Gericht am Freitag.

Als Amtsträger sei er zur Neutralität verpflichtet, stellten die Richter in einer Eilentscheidung fest. Dieser war auf Antrag der Düsseldorfer „Pegida“-Vertreter ergangenen. Es bleibe ihm aber unbenommen, sich als Politiker oder Privatperson zu äußern. Geisel hatte auf der offiziellen Seite der Stadt Unternehmen und Geschäftsleute dazu aufgerufen, während der für Montag geplanten Demonstration die Beleuchtung abzuschalten. Außerdem hatte er zur Teilnahme an einer Gegendemonstration aufgerufen.

Foto: Demonstration für das Leben – Bildquelle: Marsch für das Leben

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