Geldstrafe wegen Oben-ohne-Protests im Kölner Dom

Amtsgericht Köln verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro.
Erstellt von Katholische Nachrichten-Agentur am 3. Dezember 2014 um 17:25 Uhr

Köln (kathnews/KNA). Die Femen-Aktivistin Josephine Witt wurde am Amtsgericht Köln zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Damit blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wegen ihres Oben-ohne-Protests beim Weihnachtsgottesdienst 2013 im Kölner Dom ist eine Femen-Aktivistin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 20 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung verkündete der Richter am Amtsgericht Köln, Gerd Krämer, bei der Hauptverhandlung gegen die 21-Jährige. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Sommer gegen die in Hamburg lebende Frau Anklage wegen grober Störung der Religionsausübung erhoben. Die Verurteilung erfolgte nach dem Erwachsenenstrafrecht. Gegen das Urteil kann innerhalb von einer Woche Revision eingelegt werden.

Die Femen-Aktivistin Josephine Witt war am Ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem „Ich bin Gott“ stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen. Die Anklage warf der damals 20-Jährigen vor, damit absichtlich und in grober Weise den Gottesdienst gestört zu haben. Da die Beklagte noch unter das für 18- bis 21-Jährige geltende Jugendstrafrecht fällt, hatte zunächst die Jugendgerichtshilfe gehört werden müssen. Diese sah Belege für die Anwendung des milderen Strafrechts, da die Aktion Hinweise auf jugendtypisches Verhalten aufweise. Es zeige sich ein Hang zu abenteuerlichem Handeln, ein überhöhter Drang zur Selbstdarstellung und spontanem, unüberlegtem Verhalten.

Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn widersprach dieser Einschätzung. Witts glatter Werdegang mit intaktem Elternhaus, Abitur mit 18 Jahren, Studium, Auslandsaufenthalt und Arbeit in der Entwicklungshilfe spreche nicht für ein Persönlichkeitsdefizit. Die Tat sei keineswegs spontan oder unüberlegt erfolgt. Für die Angeklagte spreche ihr Geständnis, „eine in sich durchaus achtenswerte Gesinnung und Motivation“. Doch sei das Geständnis ohne eine tiefere Einsicht und nur „der Sache nach“ erfolgt. Willuhn hatte die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und danach eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro beantragt. Dies führt nicht zu einer Vorstrafe, so dass der weitere Weg der Beschuldigten nicht weiter beeinträchtigt werde. Witts Anwältin Eva Steiner hatte auf Freispruch plädiert.

Quelle: © KNA. Alle Rechte vorbehalten

Foto: K̦lner Dom und Rhein РBildquelle: Andreas Gehrmann

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