Geistliche Kommunion und vollkommene Reue
Die gegenwärtige Coronakrise führt auch in der Kirche zu drastischen Maßnahmen. Wo die Bischöfe die Aussetzung von Gottesdiensten angeordnet haben, erteilen Sie implizit auch die Dispens von der Teilnahme am sonntäglichen Gottesdienst. Wo das nicht der Fall ist, sollte jeder Gläubige, der Anzeichen einer Ansteckung bei sich wahrnimmt, mit Rücksicht auf andere vom Gottesdienstbesuch absehen.
Geistliche Kommunion
Wo in Zeiten von Corona keine Gottesdienste mehr stattfinden, ist die geistliche Kommunion angebracht. Man kann zu Hause die biblischen Texte des betreffenden Tages lesen, die Proprientexte der Messe, soweit sie zur VerfĂĽgung stehen, beten und meditieren oder andere Gebete sprechen. Danach wecke man das sehnsĂĽchtige, liebende Verlangen nach dem eucharistischen Herrn im Tabenakel.
Vollkommene Reue
Und wo keine Beichte möglich ist, erwecke man vollkommene Reue und zugleich den festen und aufrichtigen Vorsatz, sobald wie möglich die sakramentale Beichte abzulegen. Wo dieses Vorsatz fehlt, ist die Reue nicht wahrhaft vollkommen. Der feste Willen, sobald wie möglich noch beichten zu gehen, ist ganz wesentlich für eine vollkommene Reue.
Foto: Monstranz – Bildquelle: © Franziska Strecker, NIGHTFEVER Kassel