Gehaltskürzung für Missbrauchstäter

Katholischer Priester verliert Klage.
Erstellt von Radio Vatikan am 4. Januar 2013 um 20:46 Uhr
Priesterkragen

Rottenburg/Stuttgart (kathnews/RV). Ein katholischer Priester ist mit seiner Klage gegen seine Gehaltskürzung als Strafmaßnahme für sexuellen Missbrauch vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Die vom Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst gegen den Ruhestandsgeistlichen verhängte 20-prozentige Gehaltskürzung sei eine innerkirchliche Strafmaßnahme und unterliege damit nicht der Kontrolle eines staatlichen Gerichts, urteilte der VGH in einer am Freitag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung. Das Dienstrecht von Geistlichen gehöre zum „Kernbereich innergemeinschaftlicher Angelegenheiten der Kirchen“. Der Gerichtshof bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom August 2012. Der Priester hatte den Angaben zufolge in den 1960er Jahren Minderjährige sexuell missbraucht. Eine strafrechtliche Verfolgung war nach Bekanntwerden der Taten wegen Verjährung nicht mehr möglich. Daher verhängte die Bistumsleitung beginnend mit August 2011 eine dreijährige Kürzung der Bezüge.

Foto: Priesterkragen – Bildquelle: B. Greschner, kathnews

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung