Gaudium et spes. Artikel 76

Politische Gemeinschaft und Kirche.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 21. Dezember 2013 um 14:21 Uhr
Vaticanum II, Konzilsväter

Einleitung von Gero P. Weishaupt: Das Verhältnis von Staat und Kirche, näher in allgemeine Grundsätze, die dieses Verhältnis bestimmen, thematisieren die Konzilsväter in Artikel 76 der Pastoralkonstitution Gaudium et spes. Dabei haben sie nicht so sehr den christlichen Staat, genauer den katholischen Glaubensstaat vergangener Jahrhunderte vor Augen. Ihn setzten noch Leo XIII. und Pius XII. bei ihren entsprechenden lehramtlichen Äußerungen voraus. Die Konzilsväter stellen sich den gesellschaftlich-politischen Veränderungen des 20. Jahrhunderts und akzeptieren die weltanschaulich pluralistische Gesellschaft, in die hinein die Kirche gestellt ist. Zwar betrachten sie diese Gesellschaft nicht als Idealfall, wohl aber als unleugbare Realität und damit als Normalfall.

Die Pastoralkonstitution betont den klaren Unterschied zwischen Staat und Kirche und die daraus resultierenden unterschiedlichen Aufgaben und Mittel. Darum sind beide – Staat und Kirche – in ihren jeweils eigenen Bereichen unabhängig voneinander und rechtlich eigenständig. Daher plädieren die Konzilsväter für eine Trennung von Kirche und Staat. Im Blick aber auf den Menschen, dem beide dienen, ist eine Zusammenarbeit notwendig (z.B. durch Konkordate oder ähnliche staatskirchliche Vereinbarungen). Für ihre Sendung fordert die Kirche die notwendige Freiheit, ein Thema, das auch im Dekret Dignitatis humanae behandelt wird. Die Kirche ist an kein politisches System gebunden. Sie mischt sich in politische Angelegenheiten nicht ein, erhebt allerdings in ihrer Aufgabe als Wächterin den Anspruch, ihre soziale Lehre zu verkünden und ein moralisches Urteil zu sprechen, wenn es um die politische Ordnung oder um den Schutz und die Förderung der Würde des Menschen geht.

Gaudium et spes. Artikel 76

„Sehr wichtig ist besonders in einer pluralistischen Gesellschaft, daß man das Verhältnis zwischen der politischen Gemeinschaft und der Kirche richtig sieht, so daß zwischen dem, was die Christen als Einzelne oder im Verbund im eigenen Namen als Staatsbürger, die von ihrem christlichen Gewissen geleitet werden, und dem, was sie im Namen der Kirche zusammen mit ihren Hirten tun, klar unterschieden wird. Die Kirche, die in keiner Weise hinsichtlich ihrer Aufgabe und Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft verwechselt werden darf noch auch an irgendein politisches System gebunden ist, ist zugleich Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person.

Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst können beide zum Wohl aller um so wirksamer leisten, je mehr und besser sie rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen; dabei sind jeweils die Umstände von Ort und Zeit zu berücksichtigen. Der Mensch ist ja nicht auf die zeitliche Ordnung beschränkt, sondern inmitten der menschlichen Geschichte vollzieht er ungeschmälert seine ewige Berufung. Die Kirche aber, in der Liebe des Erlösers begründet, trägt dazu bei, daß sich innerhalb der Grenzen einer Nation und im Verhältnis zwischen den Völkern Gerechtigkeit und Liebe entfalten. Indem sie nämlich die Wahrheit des Evangeliums verkündet und alle Bereiche menschlichen Handelns durch ihre Lehre und das Zeugnis der Christen erhellt, achtet und fördert sie auch die politische Freiheit der Bürger und ihre Verantwortlichkeit.

Wenn die Apostel und ihre Nachfolger mit ihren Mitarbeitern gesandt sind, den Menschen Christus als Erlöser der Welt zu verkünden, so stützen sie sich in ihrem Apostolat auf die Macht Gottes, der oft genug die Kraft des Evangeliums offenbar macht in der Schwäche der Zeugen. Wer sich dem Dienst am Wort Gottes weiht, muß sich der dem Evangelium eigenen Wege und Hilfsmittel bedienen, die weitgehend verschieden sind von den Hilfsmitteln der irdischen Gesellschaft. Das Irdische und das, was am konkreten Menschen diese Welt übersteigt, sind miteinander eng verbunden, und die Kirche selbst bedient sich des Zeitlichen, soweit es ihre eigene Sendung erfordert. Doch setzt sie ihre Hoffnung nicht auf Privilegien, die ihr von der staatlichen Autorität angeboten werden. Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten verzichten, wenn feststeht, daß durch deren Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist, oder wenn veränderte Lebensverhältnisse eine andere Regelung fordern.

Immer und ĂĽberall aber nimmt sie das Recht in Anspruch, in wahrer Freiheit den Glauben zu verkĂĽnden, ihre Soziallehre kundzumachen, ihren Auftrag unter den Menschen unbehindert zu erfĂĽllen und auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu unterstellen, wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen. Sie wendet dabei alle, aber auch nur jene Mittel an, welche dem Evangelium und dem Wohl aller je nach den verschiedenen Zeiten und Verhältnissen entsprechen. In der Treue zum Evangelium, gebunden an ihre Sendung in der Welt und entsprechend ihrem Auftrag, alles Wahre, Gute und Schöne in der menschlichen Gemeinschaft zu fördern und zu ĂĽberhöhen, festigt die Kirche zur Ehre Gottes den Frieden unter den Menschen.“

Foto: Konzilsväter – Bildquelle: Lothar Wolleh / Wikipedia

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung