Gaudium et spes. Artikel 51

Die eheliche Liebe und der Fortbestand des menschlichen Lebens. „Humanae vitae" ist authentische Interpretation von Vaticanum II bzgl. der Aussagen ĂŒber die Geburtenkontrolle.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 22. November 2013 um 19:08 Uhr
Vaticanum II, Papst Paul VI.

Einleitung von Gero P. Weishaupt: In Artikel 51 von Gaudium et spes wenden sich die KonzilsvĂ€ter der Frage nach der Vereinbarung von harmonischer ehelicher Liebe und verantwortlicher Geburtenregelung zu, also einer Problemstellung, die gerade in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts im Hinblick auf sich damals abzeichnende demographische Entwicklungen, verĂ€nderte LebensumstĂ€nde und die Erfindung der „Pille“ das kirchliche Lehramt erneut zu moralisch verantworteten Stellungnahmen veranlaßte. Die KonzilsvĂ€ter lehnen jede Art von Geburtenregelung ab, die das authentische Lehramt der Kirche bisher in Auslegung des göttlichen Gesetzes verworfen hat. Sie beschreiten also hier keine neuen Wege, sondern sehen sich in der KontinuitĂ€t. In einer Fußnote betonen sie darum, dass sie bei ihren AusfĂŒhrungen in Artikel 51 von bisherigen Stellungnahmen des authenitschen Lehramtes ausgehen, d. h. von der Enzyklika Casti Connubii Pius‘ XI von 1930 und einer Ansprache Pius‘ XII. an Hebammen vom 29. Oktober 1951. Doch wollen die KonzilsvĂ€ter im gegenstĂ€ndlichen Artikel von Gaudium et spes keine konkreten Lösungen vortragen. Dies werde einer von Papst Paul VI. eingesetzten besonderen Kommission vorbehalten: „Bestimmte Fragen, die noch anderer sorgfĂ€ltiger Untersuchungen bedĂŒrfen, sind auf Anordnung des Heiligen Vaters der Kommission fĂŒr das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der GeburtenhĂ€ufigkeit ĂŒbergeben worden, damit, nachdem diese Kommission ihre Aufgabe erfĂŒllt hat, der Papst eine Entscheidung treffe. Sie soll zu einem spĂ€teren Zeitpunkt LösungsvorschlĂ€ge machen.“ Papst Paul VI. hat 1968 mit der Enzyklika Humanae vitae auf der Grundlage der Aussagen des bisherigen authentischen Lehramtes die Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, wie sie in gegenstĂ€ndlichen Aritkeln der Pastoralkonstitution dargelegt werden, entfaltet und seinerseits authentisch und damit fĂŒr alle Katholiken und, sofern das Naturrecht betroffen ist, fĂŒr alle Menschen bindend interpretiert.

Die KonzilsvĂ€ter verwerfen in Artikel 51 jede Art von Geburtenregelung, die mit der Offenbarung und dem Naturgesetz, d.h. mit der menschlichen Person und den menschlichen Akten, die zur Fortpflanzung bestimmt sind, nicht ĂŒbereinstimmen: „Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hĂ€ngt die sittliche QualitĂ€t der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren.“ Zu diesen „objektiven Kriterien“ gehört nach der authentischen Interpretation dieses Satzes durch die Enzyklika Humanae Vitae von 1968 der zweifache in der menschlichen Natur verankerte Sinngehalt des menschlichen Geschlechtsaktes: Fortpflanzung (procreatio) und liebende Hingabe (traditio) der Ehepartner. Darum, so Humanae vitae, „ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder wĂ€hrend des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natĂŒrlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortplanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel“ (HV, 14). Damit werden Anticonceptionalia (EmpfĂ€ngnisverhĂŒtungsmittel), Coitus interruptus (abgebrochener Gcschlechtsverkehr) und Abortus (Abtreibung) als moralisch verwerfliche Formen der Geburtenregelung abgelehnt, weil sie der Natur des Geschlechtsaktes und der WĂŒrde und Natur der menschlichen Person widersprechen. Wo der prokreative Sinngehalt nicht beachtet wird, wird auch die liebende Hingabe der Ehepartner vereitelt.  Alle Handlungen, die zu einer Trennung beider Sinngehalte des menschlichen Geschlechtsaktes fĂŒhren, sind in sich (intrinsice), also unabhĂ€ngig von den subjektiven Motiven und den sie leitenden UmstĂ€nden, immer und ĂŒberall moralisch schlecht.

Gaudium et spes. Artikel 51

„Das Konzil weiß, daß die Gatten in ihrem BemĂŒhen, das Eheleben harmonisch zu gestalten, oft durch mancherlei Lebensbedingungen der heutigen Zeit eingeengt sind und sich in einer Lage befinden, in der die Zahl der Kinder – mindestens zeitweise – nicht vermehrt werden kann und der Vollzug treuer Liebe und die volle Lebensgemeinschaft nur schwer gewahrt werden können. Wo nĂ€mlich das intime eheliche Leben unterlassen wird, kann nicht selten die Treue als Ehegut in Gefahr geraten und das Kind als Ehegut in Mitleidenschaft gezogen werden; denn dann werden die Erziehung der Kinder und auch die tapfere Bereitschaft zu weiteren Kindern gefĂ€hrdet. Manche wagen es, fĂŒr diese Schwierigkeiten unsittliche Lösungen anzubieten, ja sie scheuen selbst vor Tötung nicht zurĂŒck. Die Kirche aber erinnert daran, daß es keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient.

Gott, der Herr des Lebens, hat nĂ€mlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens ĂŒbertragen, die auf eine menschenwĂŒrdige Weise erfĂŒllt werden muß. Das Leben ist daher von der EmpfĂ€ngnis an mit höchster Sorgfalt zu schĂŒtzen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswĂŒrdige Verbrechen. Die geschlechtliche Anlage des Menschen und seine menschliche ZeugungsfĂ€higkeit ĂŒberragen in wunderbarer Weise all das, was es Entsprechendes auf niedrigeren Stufen des Lebens gibt. Deshalb sind auch die dem ehelichen Leben eigenen Akte, die entsprechend der wahren menschlichen WĂŒrde gestaltet sind, zu achten und zu ehren. Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hĂ€ngt die sittliche QualitĂ€t der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit. Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft. Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung fĂŒr diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen.“

Foto: Vaticanum II, Papst Paul VI. – Bildquelle: Lothar Wolleh / Wikipedia

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

DatenschutzerklÀrung