Gaudium et spes. Artikel 12: Die Würde der menschlichen Person

Das umfangreichste Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 2. Februar 2013 um 13:09 Uhr
Vaticanum II, Konzilseröffnung

Einleitung von Gero P. Weishaupt:

Mit den Worten „Gaudium et spes“ beginnt das umfangreichste Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils; es zählt 93 Artikel. Gaudium et spes ist eine Konstitution und gehört folglich zu den zentralen Texten des Konzils. Auf diese Konstitution müssen das Dekret über die modernen Kommunikationensmittel (Inter mirifica) und die drei Erklärungen über die Erziehung (Gravissimum educationis), über die Religionsfreiheit (Dignitatis humanae) und über das Verhältnis der Kirche zu den nicht christlichen Religionen (Nostra aetate) bezogen werden. Gaudium et spes selber ist stets im Zusammenhang mit der Kirchenkonstitution Lumen gentium, dem theologisch wichtigsten Dokument des Zweiten Vatikanischen Konils, zu lesen. Beide Konstitutionen stehen in einer Wechselbeziehung zueinander.

Während die anderen drei Konstitutionen (Sacrosanctum Concilium, Lumen gentium und Dei Verbum) die Innensicht der Kirche betreffen (Ecclesia ad intra), richtet die Kirche sich in Gaudium et spes mit der Autorität des höchsten authentischen Lehramtes an die ganze Menschheit (Ecclesia ad extra). Auffallend ist darum der eminent pastoral-dialogische Charakter des Textes, warum Gaudium et spes auch Pastoralkonstitution genannt wird. In dieser konkretisieren sich wie in keinem anderen Dokument des Konzils die Worte Johannes XXIII. in seiner Eröffnungsansprache Gaudet Mater Ecclesia vom 11. Oktober 1962, dass die Kirche durch das Zweite Vatikanische Konzil den Dialog mit der Welt sucht, um darin die unveränderliche Substanz ihres Glaubensschatzes, des depositum fidei, auszudrücken und zu bezeugen. Diese Absicht des Konzils bestimmt Ton und Stil der Pastoralkonstitution Gaudium et spes.

Nachdem die Konstitution eine allgemeine Beschreibung der modernen Zeit geboten hat, geht sie im 1. Teil auf die Würde der menschlichen Person ein. Die Artikel 12-22 bieten in nunce eine christliche Anthropologie auf der Grundlage der Heiligen Schrift, der Kirchenväter und des mondernen Personalismus. „Der Versuch, die moderne Philosophie der Person … hier in die Grundkonzeption vom Menschen einzubeziehen, ist offenkundig“ (Joseph Ratzinger, Kommentar zu Gaudium et spes, in: LThK, 3. Ergänzungsband, Freiburg i. Br. 1968, 318). In Artikel 12 wird hervorgehoben, dass der Mensch „Bild Gottes“ ist, „fähig seinen Schöpfer zu erkennen und zu lieben“. Damit wird bereits das seinsmäßige Band des Menschen mit Gott hervorgehoben. Zugleich existiert der Mensch als Mann oder Frau, die in ihren geschlechtsspezifischen Unterschieden auf einander bezogen, komplimentär sind. Der Mensch ist zutiefst ein gesellschaftliches Wesen, gerichtet auf personale Gemeinschaft, durch die er sich entfaltet und die in Gott ihre Vollendung findet.

Gaudium et spes. Artikel 12

„Es ist fast einmütige Auffassung der Gläubigen und der Nichtgläubigen, daß alles auf Erden auf den Menschen als seinen Mittel- und Höhepunkt hinzuordnen ist. Was ist aber der Mensch? Viele verschiedene und auch gegensätzliche Auffassungen über sich selbst hat er vorgetragen und trägt er vor, in denen er sich oft entweder selbst zum höchsten Maßstab macht oder bis zur Hoffnungslosigkeit abwertet, und ist so unschlüssig und voll Angst. In eigener Erfahrung dieser Nöte kann die Kirche doch, von der Offenbarung Gottes unterwiesen, für sie eine Antwort geben, um so die wahre Verfassung des Menschen zu umreißen und seine Schwäche zu erklären, zugleich aber auch die richtige Anerkennung seiner Würde und Berufung zu ermöglichen.

Die Heilige Schrift lehrt nämlich, daß der Mensch „nach dem Bild Gottes“ geschaffen ist, fähig, seinen Schöpfer zu erkennen und zu lieben, von ihm zum Herrn über alle irdischen Geschöpfe gesetzt, um sie in Verherrlichung Gottes zu beherrschen und zu nutzen. „Was ist der Mensch, daß du seiner gedenkst? Oder des Menschen Kind, daß du dich seiner annimmst? Wenig geringer als Engel hast du ihn gemacht, mit Ehre und Herrlichkeit ihn gekrönt und ihn über die Werke deiner Hände gesetzt. Alles hast du ihm unter die Füße gelegt“ (Ps 8,5-7). Aber Gott hat den Menschen nicht allein geschaffen: denn von Anfang an hat er ihn „als Mann und Frau geschaffen“ (Gen 1,27); ihre Verbindung schafft die erste Form personaler Gemeinschaft. Der Mensch ist nämlich aus seiner innersten Natur ein gesellschaftliches Wesen; ohne Beziehung zu den anderen kann er weder leben noch seine Anlagen zur Entfaltung bringen. Gott sah also, wie wir wiederum in der Heiligen Schrift lesen, „alles, was er gemacht hatte, und es war sehr gut“ (Gen 1,31).“

Foto: Konzilsväter – Bildquelle: Peter Geymayer / Wikipedia

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