Freispruch wegen mangelnder Beweislage

Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. ist ein Störfaktor. Darum wird er trotz mangelnder Beweise von der durch die Medien manipulierten öffentlichen Meinung verurteilt.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 21. Januar 2022 um 15:19 Uhr
Papst Benedikt XVI.

Ist es nicht auffallend, dass sich der mediale Fokus nach der Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachten sofort und so gut wie ausschließlich auf den emeritierten Papst Benedikt XVI. richtet?  Was übrigens nicht verwundert, wenn man die kirchliche Situation hierzulande kennt. Da ist ein Mann wie Ratzinger nur ein Störenfried, „dessen Theologie noch orthodox und dessen Kirchenbild vom Glauben an die Offenbarung getragen ist“, kommentiert Guido Horst in der digitalen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Tagespost“. Ratzinger/Benedikt XVI., „muss einfach weg, damit sein Vermächtnis und Erbe nur ja nicht stört, wenn es bis in die Spitzen des deutschen Episkopats jetzt erklärter Wille ist, eine neue, am progressiv-protestantischen Modell ausgerichtete Kirche katholischer Provenienz zu errichten“, fährt Horst fort. „Am Donnerstag hat ihn der mediale Apparat mit Hilfe eilfertiger Theologen vernichtet.“

Obwohl keine Beweise vorliegen, stand das Urteil der öffentlich rechtlichen Medien schon fest: Schuldig! Und die öffentliche Meinung folgte sofort „dem Diktum des Münchner Tribunals, das zwar kein Gericht ist, sondern eine anwaltliche Gutachterstelle, aber vollmundig behauptete, dass der Emeritus als Erzbischof von München sehr wahrscheinlich von Missbrauchspriestern gewusst habe, die in der Seelsorge eingesetzt wurden.“ Horst ist überzeugt: „Wäre die anwaltliche Gutachterstelle WSW ein normales Gericht gewesen, wäre der ‚Angeklagte‘ Benedikt XVI. auf jeden Fall wegen mangelnder Beweise freigesprochen worden“. Nach der Vorverurteilung durch die mediale Öffentlichkeit am Donnerstag würden jetzt „Rechtschaffene“ sich daranmachen, „das Gutachten von WSW und die Stellungnahme Ratzingers auch wirklich zu lesen.“ Nach Überzeugung von Guido Horst werden sie feststellen, dass es sich lediglich Vermutungen handelt, dass der damalige Erzbischof von München von Missbrauchstätern in seinem Bericht erfahren haben könnte.“

Jedes Gericht würde hier den Angeklagten freisprechen wegen mangelnder Beweise. Vermutungen und zweideutige Hinweise sind keine Grundlage für einen Schuldspruch. Was im Rechtsstaat gilt, gilt auch in der Kirche: die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils.

Foto: Papst Benedikt XVI. – Bildquelle: Fabio Pozzebom/ABr

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