Erzbischof von Köln schreitet gegen unerlaubte Segensfeiern ein

Rainer Maria Kardinal Woelki dringt auf Einhaltung der geltenden kirchlichen Morallehre und Ordnung.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 31. Juli 2023 um 23:48 Uhr
Kardinal Woelki

Köln/Mettmann (kathnews). Pfarrer Herbert Ullmann ist es untersagt worden, Segensfeiern „für alle sich liebenden Paare“ zu wiederholen, wie eine solche bereits im März dieses Jahres in der Kirche St. Thomas Morus in Mettmann im Erzbistum Köln stattgefunden hat.

Diese Segnungen waren laut Pressemeldungen mit „Salbungen“ verbunden. Welches Öl oder welche andere Substanz dafür verwendet wurde, blieb offen. Einerseits wäre die Vornahme einer Salbung eine deutliche Unterscheidung von der Feier einer kirchlichen Trauung oder Verlobung, bei denen keine Salbungen erfolgen, würde andererseits diesen gegenüber jedoch sogar eine gewisse Aufwertung darstellen oder gar eine Überlegenheit und höhere Rangstellung suggerieren. Derartige Feiern geben zwar vor, für „alle Paare“ offen zu sein, zielen dabei aber erklärtermaßen speziell auf Beziehungen von Personen gleichen Geschlechts ab, wobei freilich hinzuzufügen ist, dass es außer diesen auch noch andere Konstellationen gibt, die im Rahmen der kirchlichen Morallehre nicht vorgesehen sind und erst recht nicht als geheiligter Lebensstand betrachtet oder anerkannt werden können.

Ominöse Salbungen womöglich sakrilegisch

Sollte für die Salbungen eines der drei heiligen Öle verwendet worden sein, Katechumenenöl, Chrisam oder das Krankenöl, welche jeder Diözesanbischof alljährlich für sein Bistum weiht, läge eine zusätzliche liturgische Übertretung vor, die überdies als Sakrileg zu qualifizieren wäre. Außerdem würde so eine Verbindung der Feier mit demjenigen Bischof hergestellt, der das verwendete Öl geweiht hat, in diesem Falle also mit Kardinal Woelki, der sich immer dezidiert gegen solche Segensfeiern ausgesprochen hat.

Die Verwendung des Oleum infirmorum scheidet höchstwahrscheinlich aus, weil die Befürworter und Initiatoren solch eigenmächtig simulierter Pseudosakramentalien sicherlich eine gleichgeschlechtliche Anziehung, die zwei Menschen füreinander subjektiv wahrnehmen und das Bedürfnis, eine derartige Empfindung von der Kirche absegnen zu lassen, keineswegs pathologisieren möchten.

Zeugnis des heiligen Thomas Morus steht in krassem Kontrast

Zutiefst missbräuchlich war es, für eine solche Feier ausgerechnet auch noch eine dem heiligen Thomas Morus geweihte Kirche zu wählen, der im 16. Jahrhundert in England gleichermaßen als Märtyrer für die Treue zum Papst in Rom als auch für die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe sein Leben hingegeben hat. Heutzutage ist es obendrein nicht einmal mehr selbstverständlich, staatlicherseits den Ehebegriff notwendig mit der unabdingbaren Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner zu verknüpfen, was offensichtlich auch in der Kirche Verwirrung stiftet, selbst wenn für den Moment noch kein allgemeiner Zugang zum Ehesakrament gefordert wird.

Foto: Kardinal Woelki – Foto: Martin Lohmann / LohmannMedia

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