„Eltern in ihrem Erziehungsauftrag stärken“

Tebartz-van Elst zur aktuellen Planung für die Einführung eines Betreuungsgeldes.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 15. November 2011 um 19:12 Uhr
Hoher Dom zu Limburg

Limburg (kathnews/dbk). Zur aktuellen Planung für die Einführung eines Betreuungsgeldes erklärt der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst: Eltern tragen eine unabweisbare Verantwortung für ihre Kinder, die ihnen anvertraut sind. Um dieser Verantwortung, besonders in den ersten Jahren, gerecht werden zu können, brauchen Eltern eine ausreichend abgesicherte existentielle Grundlage. Fragt man die Eltern selbst nach ihren äußeren Bedürfnissen für diese Zeit, dann lassen sich die Antworten im Wesentlichen den drei Aspekten Zeit, Geld und Infrastruktur zuordnen. Aus der Sicht der Kirche begrüße ich jene Initiativen, die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag ausdrücklich unterstützen. Wo Eltern in der Lage sind, ihren Kindern in den ersten Lebensjahren zu geben, was für deren leibliche und seelische Entwicklung erforderlich ist, sollte der Staat dies deutlicher stärken. In unserer Gesellschaft ist bei aller Wertschätzung institutioneller Betreuung das Bewusstsein entschiedener zu fördern, dass eine verlässliche Eltern-Kind-Beziehung gerade in den ersten Lebensjahren nicht einfach institutionell ersetzt werden kann.

Das vor einigen Jahren anstelle des zweijährig gezahlten Bundeserziehungsgeldes eingeführte maximal bis zum 14. Lebensmonat gezahlte Elterngeld stellt viele Eltern nach Ablauf dieser Zeit vor die Entscheidung, die weitere Elternzeit anderweitig finanziell abzusichern oder aber das Kind in Fremdbetreuung zu geben und – ganztägig oder in Teilzeit – wieder in die Berufstätigkeit zurückzukehren. Viele individuelle Erfordernisse und Problemstellungen, wie etwa die Suche nach einer geeigneten Fremdbetreuungsmöglichkeit, eine Erkrankungsanfälligkeit oder eine langsamere Entwicklung des Kindes, erschwerte berufliche Wiedereinstiegsbedingungen und anderes mehr, machen diese Zeit der Umorientierung zusätzlich schwer.

Deshalb ist es – ganz unabhängig von jeder Bewertung elterlicher oder institutioneller Betreuung – erforderlich, Eltern in dieser Lebensphase zusätzlich zu den bestehenden Leistungen Unterstützung anzubieten. In dieser Hinsicht ist das von der Bundesregierung ab 2013 geplante Betreuungsgeld ein Schritt in die richtige Richtung. Zugleich ist die Feststellung des Familienbundes der deutschen Katholiken zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen Leistungen von 100 Euro im zweiten Lebensjahr des Kindes (ab 2013) bzw. 150 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr (ab 2014) bei weitem noch nicht ausreichend sind, um den Familien eine geeignete Absicherung zu geben.

Bei nüchterner Betrachtungsweise darf es der Politik weder um eine Entlohnung elterlicher Erziehungsleistungen noch um eine Prämie für den Verzicht auf Fremdbetreuung gehen, sondern um eine wertschätzende Ermöglichung notwendiger familiärer Handlungs- und Gestaltungsspielräume zum Wohl der Kinder. Zielrichtung aller Bemühungen um das Wohl des Kindes muss deshalb für die Politik die Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung sein.

Foto: Bischofskirche von Limburg – Bildquelle: Berthold Werner

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