Ein Grundrecht der Gläubigen wahrgenommen

Ein Katholik aus dem Bistum Münster legte bei der Glaubenskongregation Widerspruch ein zu den Stellungnahmen seiner Pfarreigremien bezüglich der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der Inkonsequenz seines Ordinarius.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 19. April 2021 um 16:04 Uhr
Petersdom

Münster (kathnews). Das Kirchenrecht kennt einen Katalog von Grundrechten für die Gläubigen. Eines davon betrifft das Recht der Gläubigen, den Hirten ihre  Anliegen und Wünsche vorzutragen (can. 212 § 2).

Ludger Altenhövel aus dem Bistum Münster hat sich in einem Brief an den Kardinalpräfekt der Glaubenskongregation gewandt angesichts einer Rebellion gegen die Erklärung dieses Dikasteriums zum Verbot der Segnung gleichgeschlechtliger Paare. Mit Erlaubnis des Autors veröffentlicht Kathnews seinen Brief an Kardinal Ladaria SJ.

Ludger Altenhövel

An die

Kongregation für die Glaubenslehre

(Congregatio pro doctrina fidei)

Herrn Präfekt Luis Kardinal Ladaria SJ

Piazza del S. Ufficio 11

V – 00120 Città del Vaticano

 

  1. April 2021

DANK für Ihr Responsum

BESCHWERDE über Pfarrgemeinde und Ortsbischof

BITTE um kirchenrechtliche Konsequenzen

 

Exzellenz, hochwürdigster Herr Präfekt,

mit großem Dank und aufrichtiger Freude habe ich als gläubiger katholischer Familienvater die Nachricht von dem Responsum aufgenommen, mit dem Ihr Dikasterium in einer klaren Bestimmung die Segnung von gleichgeschlechtlichen Verbindungen verboten hat.

Damit verteidigen Sie in einer Zeit religiöser und sittlicher Verwirrung – die teils auch innerhalb der Kirche erkennbar ist –  die Schöpfungsordnung und die göttlichen Gebote; zugleich verweisen Sie mit dieser Klarstellung auf den besonderen Wert und Schutz der christlich-sakramentalen Ehe von Mann und Frau; deren einzigartige Würde hat Papst Franziskus bereits in „Amoris laetitia“ betont.

Auch für mich besteht kein Zweifel: Was Gott nicht segnet, das kann und darf auch die Kirche nicht segnen. – Das gilt für alle sündhaften Verhaltensweisen, also auch für praktizierte Homosexualität bzw. gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

So sehr mich die deutliche Verkündigung in Ihrem Responsum von 15. März 2021 mit Genugtuung erfüllt hat, umso mehr enttäuscht mich die befremdliche Reaktion leitender Gremien meiner eigenen Pfarrgemeinde St. Petronilla in Münster-Handorf.

Anbei die Osterausgabe der Pfarrnachrichten und ein Bericht aus den „Westfälischen Nachrichten“ vom 20. März und damit aus öffentlich zugänglichen Quellen. Sowohl der Pfarreirat wie die „Seelsorger/innen“ der Gemeinde wenden sich in scharfer Form gegen Ihr Responsum.

Es wird darin behauptet, mit dem Respondum werde eine „ausgrenzende und veraltete Sexualmoral auf dem Rücken von Minderheiten ausgetragen“ und zugleich angekündigt, auf Wunsch „Segensfeiern“ für gleichgeschlechtliche Paare durchzuführen.

Danach habe ich in einem Gespräch mit Pfarrer Streuer darauf hingewiesen, dass diese Personen und Gremien sich sowohl selbstherrlich über das vom Papst gebilligte  vatikanische Votum wie auch über ihre Pfarrgemeinde hinwegsetzen, die dazu nicht befragt worden ist. Hier wird somit eine zeitgeistunterwürfige Rebellion auf dem Rücken der schweigenden Mehrheit ausgetragen.

Ich verwehre mich entschieden dagegen, dass Gremien meiner Kirchengemeinde vorgeben, im Namen der Gläubigen zu sprechen, wenn sie den christlichen Gehorsam gegenüber dem kirchlichen Lehramt verweigern. Hier liegt eine einseitige Vereinnahmung sämtlicher Pfarreimitglieder vor.

Laut beiliegendem Zeitungsbericht der „Westfälischen Nachrichten“ vom 23. März 2031 hat der bischöfliche Pressesprecher erklärt, es werde „keine Konsequenzen oder Sanktionen“ geben, wenn Priester gleichgeschlechtliche Verbindungen segnen. Es erscheint mir daher aussichtslos, mich erfolgreich bei meinem Bischof Dr. Felix Genn über diese Gehorsamsverweigerung in meiner Pfarrei zu beschweren.

Daher wende ich mich an Sie, die Sie dieses eindeutige und mutmachende Respon-sum veröffentlicht haben, um meinen Widerspruch zu den Stellungnahmen unserer Pfarreigremien wie auch zur Inkonsequenz meines Ortsordinarius zu bekunden.

Dabei möchte ich mich ausdrücklich auf das Kirchenrecht berufen, das uns Gläubige in can. 212 § 1 zum „christlichen Gehorsam“ gegenüber den Lehrern des Glaubens auffordert:

Can. 212 – § 1. Was die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen im Bewußtsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen.

In § 2. heißt es sodann:

„Den Gläubigen ist es unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen.“

Mein Schreiben an Sie ist von diesen Grundsätzen bestimmt, nämlich dem dringlichen Wunsch, auch Bischöfe und Pfarrgemeinden mögen sich an dem geforderten „christlichen Gehorsam“ orientieren und zugleich glaubensfroh die göttliche Schöp-fungsordnung und das Naturrecht bezeugen und verkündigen.

Als katholischer Familienvater darf ich von den Hirten der Kirche erwarten, dass nicht der Zeitgeist, sondern der Wille Gottes die Richtschnur unseres Denkens und Handelns bestimmt.

Dies gilt auch für die Pfarrer in den Gemeinden, denn laut can 528 §1 sind diese verpflichtet, „dafür zu sorgen, daß denen, die sich in der Pfarrei aufhalten, das Wort Gottes unverfälscht verkündigt wird; er hat deshalb dafür zu sorgen, daß die Laien in den Glaubens-wahrheiten unterrichtet werden“.

Den Einklang der Seelsorger mit der kirchlichen Lehre sprechen sie auch in diesem Kontext ausdrücklich an. Dies ist aber hier in Münster-Handorf nicht mehr der Fall angesichts dieser offenen Rebellion gegen Ihre lehramtliche Wegweisung.

Daher bitte ich Sie höflich darum, dafür Sorge zu tragen, dass sich sowohl die Ortsbischöfe wie auch die ihnen anvertrauten Pfarrgemeinden an das Responsum halten und dass Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden kirchenrechtlichen Bestim-mungen anwenden, damit der „christliche Gehorsam“ (can 212, §1) wieder ernst genommen und die Gläubigen vor weiterer Verunsicherung geschützt werden.

Mit christlichem Gruß

und vorzüglicher Hochachtung

Anlagen: Pfarreiblatt von Münster-Handorf, Westfälische Nachrichten (zwei Berichte)

Foto: Petersdom – Bildquelle: Radomil, CC

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