„Direkte Euthanasie ist Mord“

Ein Kommentar der Priesterbruderschaft St. Pius X. zur aktuellen Debatte im Bundestag.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 14. November 2014 um 17:48 Uhr
Piusbruderschaft in Zaitzkofen

Derzeit wird im Bundestag ein Gesetz zur Zulassung der Euthanasie diskutiert. Dabei haben sich selbst Abgeordnete der CDU als Befürworter der Euthanasie besonders hervorgetan. „Eine Handlung oder eine Unterlassung, die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeiführt, um dem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Mord, ein schweres Vergehen gegen die Menschenwürde und gegen die Achtung, die man dem lebendigen Gott, dem Schöpfer, schuldet.“ Dieses Zitat aus dem neuen „Katechismus der Katholischen Kirche“ (Nr. 2277) zeigt die unveränderte Sittenlehre der Kirche an.

Dies ist keine spezifisch katholische oder christliche Lehre, sondern folgt aus der Vernunft-Natur des Menschen. Die Enzyklika Evangelium vitae aus dem Jahr 1995, die ebenfalls nichts anderes die traditionelle Auffassung der Kirche zusammenfasst, wiederholt diesen Grundsatz mit den Worten: „Unter Euthanasie/Sterbehilfe versteht man eine Handlung oder Unterlassung, die ihrer Natur nach und aus bewusster Absicht den Tod herbeiführt, um auf diese Weise jeden Schmerz zu beenden.“ (Nr. 65)

Weiter heißt es in der Enzyklika: „Abtreibung und Euthanasie sind Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen.“ (Nr. 73)

Pius XII. hat ein Prinzip des Naturrechts in Erinnerung gebracht: „Keine Indikation, kein Notstand kann ein in sich sittenwidriges Tun in ein sittengemäßes und erlaubtes verwandeln.“ Zweifellos gibt es Situationen des Sterbens, die mit unvorstellbaren Schmerzen und größtem Leid verbunden sind, einem Leid, das auch die Angehörigen betrifft, doch dies kann nicht eine in sich böse Handlung, wie einen Mord, rechtfertigen. Die moderne Medizin ist in der Lage, mit einer angemessenen Behandlung starke Schmerzen deutlich zu lindern. Allerdings ist der Verzicht auf außergewöhnliche Maßnahmen, die der Lebensverlängerung dienen, nicht mit Euthanasie gleichzusetzen: „Der Verzicht auf außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Heilmittel ist nicht gleichzusetzen mit Selbstmord oder Euthanasie/Sterbehilfe; er ist vielmehr Ausdruck dafür, dass die menschliche Situation angesichts des Todes akzeptiert wird.“ (Enzyklika Evangelium vitae, Nr. 65)

Dies bedeutet aber nicht, dass fundamentale lebenserhaltende Maßnahmen, wie Nahrung, Flüssigkeitszufuhr, Lagerung und Körperpflege eingestellt werden dürfen. Es gibt ein Recht, das über das vom Menschen gemachte Recht hinausgeht und an das sich alle menschlichen Gesetze halten müssen, um nicht ungerecht und sittenwidrig zu werden. Dies ist das Naturrecht, das sich aus der Natur, dem Wesen des Menschen als vernunftbegabtes Sinneswesen, ergibt. Deshalb kann sich „kein menschliches Gesetz anmaßen“ dieses Gesetz zu ignorieren. Alle Christen und alle Menschen guten Willens sind deshalb aufgefordert, einem derartigen Gesetz aktiv zu widerstehen.

In der Enzyklika Evangelium vitae heißt es deshalb richtig: „Die Standhaftigkeit und die Glaubenstreue der Heiligen muss sich bewähren, indem sie bereit sind, auch ins Gefängnis zu gehen oder durch das Schwert umzukommen. Es ist niemals erlaubt, sich einem in sich ungerechten Gesetz, wie jenem, das Abtreibung und Euthanasie zulässt, anzupassen, weder durch Beteiligung an einer Meinungskampagne für ein solches Gesetz noch dadurch, dass man bei der Abstimmung dafür stimmt.“ (Nr. 73)

Textquelle: pius.info vom 14.11.2014

Foto: Piusbruderschaft in Zaitzkofen – Bildquelle: Andreas Gehrmann

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