Differenzierte Beurteilung des Einzelfalls

Wo eine Wiederheirat mit schwerer Schuld verbunden ist, wird ein Kommunionempfang nicht möglich sein. Wo keine schwere Schuld vorliegt, kann das zu anderen Konsequenzen führen.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 19. April 2016 um 12:18 Uhr
Berliner Dom

Berlin (kathnews). „Papst Franziskus rät zu einer differenzierten Beurteilung jedes Einzelfalls“ in Bezug auf den Kommunion fĂĽr wiederverheiratete Geschiedene. Das sagte Familienbischof Heiner Koch, Erzbischof von Berlin, in einem Interview der Kölner Kirchenzeitung. Es könne sein, „dass mit der Trennung und Wiederheirat schwere Schuld verbunden ist, was einen Empfang der Kommunion ausschieĂźen wĂĽrde“. „Es kann aber auch Fälle geben, so der Papst, wo vielleicht keine schwere Schuld vorliegt, und wo er zumindest die Möglichkeit eröffnet in diesem Schreiben, dann auch zu unterschiedlichen Konsequenzen zu kommen“, erläuterte der Berliner Erzbischof und resĂĽmiert: „Kurzum: Es ist weder ein Freifahrtschein, noch ein totales Verbot, das den Einzelfall völlig belanglos sein lässt. Es ist ein StĂĽck Weg, der da eröffnet wird. “

Foto: Berliner Dom (ev.) – Bildquelle: Holger Weinandt

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