Die Übergabe der Reichskleinodien als Teil des Krönungszeremoniells

Die 500-Jahrfeier der Krönung Karls V. zum römisch-deutschen König richtet den Blick auf die Krönungsstadt Aachen. Bei der Krönung erhielt der König die sogenannten Reichsinsignien, auch Reichskleinodien genannt. Sie bestanden aus weltlichen (Nürnberger) und geistlichen (Aachener) Stücken. Von Gero P. Weishaupt.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 6. November 2020 um 16:51 Uhr

Aachen (kathnews). Am 23. Oktober 1520 wurde Karl V. in Aachen zum römisch-deutschen König gekrönt. Aachen ist die Stadt Karls des Großen, im Aachener Dom befinden sich seine Gebeine. Im ganzen Mittelalter seit der Krönung Otto I. 936 bis einschließlich zur Krönung Ferdinands I. 1531  an der Schwelle zur Neuzeit war Aachen darum der Krönungsort des Heiligen Römischen Reiches gewesen. Im Jahr 1356 wurde diese Tradition sogar reichsrechtlich in der Goldenen Bulle von Kaiser Karls IV. festgeschrieben. Erst im „Herbst des Mittelalters“ konstituierte immer mehr die Wahl in Frankfurt am Main durch die Kurfürsten den König und späteren Kaiser. Die nachfolgende Krönung verlor an Bedeutung. Damit auch Aachen als Krönungsort.

Der „weltliche“ Teil der Krönung mit der Übergabe der Nürnberger Reichinsignien

Der Krönungsakt in Aachen erfolgte innerhalb einer jahrhundertealten Krönungsliturgie, der Krönungsmesse in der Marienkirche, der Krönungskirche, dem heutigen Aachener Dom. Dabei stand die Salbung des zum König Gekürten und die Krönung mit der Reichskrone sowie die Thronsetzung im Hochmünster der Marienkirche im Mittelpunkt der Krönungsliturgie. Diese war der Form nach einer Bischofsweihe gleichgestaltet. Der hierfür vorgesehene Ordo (Ritual) stammte aus ottonischer Zeit. Durch die Salbung wurde der designierte König zu einem Gesalbten des Herrn (Christus Domini) und in eine dem Bischof vergleichbare Stellung gebracht. Nach der Salbung erhielt der König die Insignien des Reiches, die Zeichen seiner Herrschaft: Reichsschwert, Mantel, Zepter, Spange und Reichsapfel und Stab. Höhepunkt war das Aufsetzen der aus dem 10. Jahrhundert stammenden Reichskrone. Die Nürnberger Reichsinsignien sind Ausdruck der weltlichen Macht des Königs. Mit der Übergabe dieser weltlichen Herrschaftszeichen war der „politische“ Teil der Krönung abgeschlossen.

Der geistliche Teil der Krönung mit der Übergabe der Aachener Insignien bzw. Reliquien

Nun begab sich der König zur Empore, dem Hochmünster der Aachener Krönungskirche, zur Thronsetzung auf den Thron Karls des Großen. Ein Aachener Chronist schreibt hierüber rückblickend 1620: „Danach besteigt der König den Stuhl Karls des Großen im Hochmünster unter Gebet und nimmt dann die Glückwünsche entgegen. Das Te Deum wird angestimmt und der Konsekrator kehrt mit seiner Begleitung zum Altare zurück, um die heilige Messe zu vollenden, während die übrigen Kurfürsten bei dem König verbleiben. Unterdessen wird der König in das Aachener Kapitel aufgenommen und leistet den Eid der Treue und es Gehorsams vor dem Blute des heiligen Erzmärtyrers Stephanus über dem alten Evangelienbuch.“

Die Krönungzeremonie bestand demnach aus einem weltlichen und einem geistliche Teil, was durch die jeweiligen Insignien indiziert wurde. Die Nürnberger Stücke wurden im ersten, im weltlichen Teil, die Aachener Stücke im geistlichen Teil dem König überreicht. Die drei Aachener Stücke wurden immer schon in Aachen als Reliquien angesehen und mit den übrigen Reliquien der Krönungskirche dort sorgfältig aufbewahrt. Zu den Nürnberger Stücken gehören vor allem Reichskrone, Zepter, Reichsapfel, Reichsschwert (Mauritiusschwert) als die Zeichen der weltlichen Herrschaft des Königs. Zu den Aachener Stücken gehören die Stephanusburse, der sogenannte Säbel Karls des Großen sowie das Krönungsevangeliar („Reichsevangeliar“). Die Nürnberger Stücke wurden auf Anordnung König Sigismunds seit 1463 in der Freien Reichstadt Nürnberg aufbewahrt.  Die Aachener Stücke befanden sich bis zur Franzosenzeit 1794 ununterbrochen in Aachen. Seit der Krönung Maximilians II. 1562, der ersten Krönung, die nicht mehr in Aachen stattgefunden hat, wurden die Aachener Insignien bei Krönungen durch eine Aachener Abordnung nach Frankfurt gebracht. Dort orientierte man sich weiterhin an der Aachener Krönungszeremonie, wenngleich die Thronsetzung auf den „Karlsthron“ nun ausfallen mußte. Am 23. Juni 1801 brachte man die Aachener Stücke, die bis dahin zum Schutz vor Napoleon zuerst in Paderborn, später kurze Zeit in Nürnberg und Regensburg aufbewahrt worden waren, auf Anordnung Kaiser Franz II. in die Wiener Reichskanzlei. Heute befinden sie sich  zusammen mit den Nürnberger Reichsinsignien in der Schatzkammer der Wiener Hofburg.

Originalgetreue Nachbildungen

Das Aachener Stiftskapitel (Vorgänger des heutigen Domkapitels) hat das Eigentumsrecht an den drei Aachener Stücken niemals übertragen, d. h. die Eigentumsansprüche wurden zu keiner Zeit weder auf das Reich noch nach 1804 auf das Österreichische Königreich übertragen. Wegen einer Sonderausstellung zur Feier der 100-jährigen preußischen Herrschaft – Aachen gehörte seit 1815 verwaltungsmäßig zu Preußen -, sollten die Reichskleinodien zusammen mit den  Aachener Insignien in Aachen ausgestellt werden. Nachdem Kaiser Franz-Joseph I. von Österreich jedoch die Herausgabe geweigert hatte, entstand in Aachen der Gedanke, originalgetreue Nachbildungen anzufertigen. Zwar verhinderte der Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 die für 1915 geplante Ausstellung, doch entstanden zwischen 1914 und 1920 jene Nachbildungen, die heute im Krönungssaal des Aachener Rathauses zu sehen sind (siehe Foto zu diesem Artikel). Die Nachbildungen der Aachener Stücke sowie der Reichskrone können für die Dauer der aktuellen Sonderausstellung über Karl V. („Der gekaufte Kaiser“) im Centre Charlemagne, dem Aachener Stadtmuseum“, besichtigt werden. „Die Kopien wurden aus dem gleichen Material hergestellt wie die Originale und verschlangen, auch wenn es leichte Abweichungen in der Farbe der Edelsteine und der Maße gab, 168.721 Mark, eine damals ungeheure Summe, wenn man vergleicht, dass die Frankfurter Kopien von Krone, Zepter und Reichsapfel beispielsweise 3.000 Mark gekostet haben. 10.000 Mark steuerte Kaiser Wilhelm II. bei, die Rheinprovinz leistete einen Beitrag von 55.000 Mark. Der Löwenanteil von 103.721 Mark fiel allerdings der Stadt Aachen zu“ (Peter Pohlit, „Die Nachbildungen der Reichskleinodien“, in: „…die keyserlichen zeychen…“ – Die Reichskleinodien – Herrschaftszeichen des Heiligen Römischen Reiches, Regensburg 2009, 87 f.).

Wem kommt das Eigentumsrecht an die Aachener Stücke zu?

So stellt sich am Ende die Frage, wem das Eigentumsrecht der Aachener Stücke zukommt: der Stadt Wien bzw. der Österreichischen Republik oder den Aachenern?

Die Wiener

Es stehen sich in der Rechtsfrage des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses zwei Positionen gebenüber. Die Wiener berufen sich darauf, dass sich zum Zeitpunkt der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches 1806 durch Kaiser Franz II. die Reichsinsignien in Wien befanden. „Gemäß den Gebräuchen des internationalen Rechtes geht das Vermögen einer Rechtspersönlichkeit bei deren Erlöschen ohne Rechtsnachfolger in den Besitz des Staates über, auf dessen Hoheitsgebiet es sich zum Zeitpunkt des Erlöschens befindet, und deshalb gehören die Reichsinsignien heute rechtmäßig der Republik Österreich als Rechtsnachfolgerin des 1804 gegründeten Kaiserreichs Österreich“ (www.wiener-schatzkammer.at), so das Argument der Befürworter für den Verbleib der Reichsinsignien in Wien.

Die Aachener

Die Aachener machen ihr Recht auf die Aachener Stücke wie folgt geltend: „Das Reichseveangliar wurde … zum Ende des 8. Jahrhunderts in der Aachener Hofschule geschrieben und um 1500 von dem Aachener Goldschmied Hans von Reutlingen mit einem Einband aus vergoldetem Silber versehen. Die Stephansburse entstand im 1. Drittel des 9. Jahrhunderts vermutlich in Reims mit blutgetränkter Erde vom Jerusalemer Martyriumsplatz, Blut des ersten Märtyrers, des hl. Stephanus; der Säbel aus dem 10./11. Jahrhundert ist vermutlich ungarischen Ursprungs … . Wenngleich es keine Belege für die Herstellung und den ersten Eigentumserwerb dieser Gegenstände gibt, ist festzustellen, dass sie seit unvordenklicher Zeit ständig im Marienstift in Aachen aufbewahrt und bei Königskrönungen bis zur letzten Krönung Ferdinands I. in Aachen 1531 auch nur hier … verwandt wurden. Erst ab 1562 verließen sie jeweils vorübergehend zu Krönungszeremonien kurzfristig Aachen, nachdem sie von den Kurfürsten beim Marienstift angefordert worden waren. Daraus ist gefolgert worden, das Marienstift habe lediglich ein Recht zur Aufbewahrung gehabt. Rechtsträger sei bis zu seinem Ende das Heilige Römische Reich gewesen. Diese Rechtsauffassung ist irrig, was ein Vergleich mit den Nürnberger Kleinodien belegt. Die Reichskleinodien – und darum kann es sich qua defintione nur bei den Nürnberger Stücken handeln … wurden seit 1246 in Reichsinsignienlisten geführt. Zunächst verwahrte der jeweilige König sie in seinem Herrschaftsbereich. König Sigismund … übertrug … der freien Reichsstadt Nürnberg das Recht, diese Reichkleinodien ständig aufzubewahren, die 1424 nach Nürnberg verbracht und bis zum Jahre 1796 nur im Zusammenhang mit Krönungen gebraucht werden durften“ Maassen, „Rechtsgutachten über die ‚Reichskleinodien‘ aus Aachen“, in: Recht und Unrecht – 1200 Jahre Justiz in Aachen, 8. Ausgabe 215 f.).

Die Stücke der Aachener Gruppe sind keine Reichskleinodien

Hier lassen sich die entscheidenden Unterschiede (der Nürnberger zu den Aachener Kleinodien) aufzeigen: „Die Aachener Kleinodien sind keine Insignien; sie sollten auch nicht ‚Reichskleinodien‘ genannt werden, da dieser Begriff im Zusammenhang mit den Aachener Kleinodien irreführend ist. Allein die Tatsache, dass die Aachener Kleinodien nicht gemeinsam mit den Nürnberger Kleinodien aufbewahrt wurden, indiziert den Unterschied“ (Maessen, 215).  Dieser wird nochmal zudem offenkundig, wenn man bedenkt, dass „(d)er politische Schwerpunkt der Inthronisation … in der Übergabe der Insignien (Nürnberger Kleinodien) lag; der religiöse Aspekt dominierte beginnend mit dem Te Deum, setzte sich mit der Aufnahme in das Aachener Kapitel fort, und erst als Mitglied dieses Kapitels leistete der frisch gekürte Herrscher den Treueid unter Bezugnahme auf die Stephansburse und das Evangelienbuch. Das bedeutet: Die Aachener Kleinodien besitzen einen anderen Charakter als die Nürnberger Kleinodien und sind, da sie bis 1562 Aachen nicht verließen, Jahrhunderte lang als Reliquien im Eigenbesitz des (Aachener) Marienstifts gewesen. … Zusammenfassend ist festzustellen, dass die ‚Nürnberger Reichskleinodien‘ mit dieser Bezeichnung zutreffend qualifiziert wurden. Demgegenüber steht bei den Aachener Kleinodien der Reliquiencharakter im Vordergrund. … Die Aachener Kleinodien sind keine Reichskleinodien, da sie … nicht dem Reich, sondern dem Marienstift (in Aachen) zuzuordnen sind“ (Maassen, 215 f.).

Das Bistum Aachen ist Eigentümer der Aachener Kleinodien

Eigentümer der drei Aachener Kleinodien nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs ist daher weder das Königreich Österreich bzw. nach 1918 die Republik Österreich, sondern das Aachener Marienstift, das eine eigene Rechtspersönlichkeit besaß. Dessen heutiger Rechtsnachfolger ist das unter Napoleon neugegründete Bistum Aachen, das als solches Rechtspersonalität besitzt. „Anspruchsberechtigt, die Herausgabe der drei (Aachener) Kleinodien zu verlangen, ist (somit) das Bistum Aachen. Das ständige Verweigern, die Kleinodien herauszugeben, könnte … ein völkerrechtswidriger … Eingriff sein, der durch die Bundesegierung auf diplomatischem Wege gelöst werden sollte“. Fest steht: „Ein Recht zum Besitz, ein Zurückbehaltungsrecht … oder ein in anderer Weise den Herausgabeanspruch hinderndes Recht ist nicht erkennbar“ (Maassen, 221).

Foto: Die orginalgetreuen Nachbildungen der Reichsinsignien im Kr̦nungssaal des Aachener Rathaus РBildquelle: Gero P. Weishaupt (Privatarchiv)

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