Die Linkspartei verlangt eine komplette Abtreibungsfreiheit bis vor der Geburt

Ein Kommentar von Mathias von Gersdorff.
Erstellt von Mathias von Gersdorff am 22. September 2017 um 08:15 Uhr
Reichstag in Berlin

Der Artikel von Felizitas Küble „Sahra Wagenknecht und Co. fordern eine Abtreibungsfreiheit bis zum 9. Monat“ schlug hohe Wellen. Nicht nur die Zugriffszahl war außerordentlich hoch. Auch viele Leser zeigten sich in Kommentaren im Blog, aber vor allem in Facebook über die Aussage Wagenknechts regelrecht erschrocken. Einige mutmaßten sogar, ein „Fake-News“, also eine Falschbehauptung würde hierbei verbreitet werden.

Was hat die Linkspolitikerin konkret behauptet, was zur ErschĂĽtterung so vieler Leser gefĂĽhrt hat?

In einem Schreiben an das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, welches die Gegendemonstrationen gegen den „Marsch für das Leben“ in Berlin organisiert, schrieb Wagenknecht: „Ich unterstütze das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, weil ich es elementar wichtig finde, dass Frauen über ihren Körper und eine Abtreibung selbst und frei entscheiden können. Der § 218 muss ersatzlos gestrichen werden.“

Was bedeutet die Forderung nach einer „ersatzlosen Streichung des § 218“ im Strafgesetzbuch konkret?

Dieser Paragraph stellt die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen fest – und zwar ohne Einschränkung, auch ohne zeitliche Einschränkung (mit Ausnahme der wenigen Indikationsfälle). Die ersatzlose (!) Streichung des § 218 StGB würde also Abtreibungen nicht nur komplett als straffrei, sondern generell als rechtmäßig erklären – ohne jede Begrenzung des Zeitpunkts oder des Motivs. Man könnte einwenden, Sarah Wagenknecht habe es so radikal nicht gemeint. Vielmehr wollte sie – so meinen manche – in Wirklichkeit wohl sagen, dass Abtreibungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt legal sein sollten. Eine solche Interpretation ergibt aber keinen Sinn, weil Abtreibungen in Deutschland bis zum dritten Schwangerschaftsmonat sowieso straffrei sind, falls man einen sogenannten „Beratungsschein“ (von einer Schwangerschaftskonfliktberatung erteilt) besitzt. Eine solche Forderung hätte also gar keine praktischen Konsequenzen.

Zudem sagt Wagenknecht, dass Frauen „über ihren Körper und eine Abtreibung selbst und frei entscheiden“ sollen. Sie setzt dieser vermeintlichen Selbstbestimmung keine Grenzen fest, vor allem keine zeitlichen.

Abgesehen davon ist die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 eine alte Forderung des Radikalfeminismus, die sich Wagenknecht zu eigen gemacht hat. Die Spitzenkandidatin sagt übrigens nichts anderes, als was auch ihre Partei „Die Linke“ im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 fordert: „In diesem Sinne sind wir für die Streichung der Paragraphen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch, die Schwangerschaftsabbruch weiterhin als Straftatbestand aufführen und nur unter der Bedingung einer Zwangsberatung in den ersten drei Monaten straffrei lässt.“

Damit würden sämtliche Abtreibungen für legal erklärt werden, also auch die Tötung eines Kindes unmittelbar vor der natürlichen Geburt.

Textquelle: Christliches Forum

Foto: Reichtstag in Berlin – Bildquelle: Michael J. Zirbes

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