Die Kirche ist kein Supermarkt

Bericht und Kommentar von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 8. April 2020 um 11:09 Uhr
Foto: Filippo Neri

Das Coronavirus und die Maßnahmen, seiner Herr zu werden, treffen Christen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Schon seit geraumer Zeit, aber auch gerade jetzt, während der Kar- und Ostertage, können öffentliche, in Gemeinschaft gefeierte Gottesdienste nicht stattfinden. Es überrascht nicht, wenn das Sensibilitäten weckt und Initiativen, die anstreben, eine Beendigung oder zumindest Aussetzung dieses Gottesdienstverbots anlässlich des höchsten christlichen Festes im Kirchenjahr zu erreichen.

Das kleine, aber in Berlin in oratorianischer Tradition sympathisch tätige, der überlieferten römischen Liturgie verpflichtete Institut St. Philipp Neri und dessen Freundeskreis hatten beim Verwaltungsgericht Berlin versucht, eine einstweilige Anordnung zu erwirken, die es ihm ermöglichen sollte, in seiner Kirche St. Afra die Feier der Liturgie unter Teilnahme von jeweils bis zu fünfzig Gläubigen wieder aufzunehmen. Am gestrigen Dienstag der Karwoche war der entsprechende Antrag abgewiesen und die einschlägige Bestimmung der Coronavirus-Eindämmungsverordnung von 22. März 2020 bestätigt worden. Gegen den Beschluss gibt es nun das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, und die Antragsteller haben bereits angekündigt, diese einzulegen.

Den Leib des Herrn unterscheiden

Gerade, wer der überlieferten Liturgie vertraut ist, dem ist aus den Lesungen des Abendmahlsamtes am Gründonnerstag und am Fronleichnamsfest in noch prominenterer, weil finaler Stellung die Mahnung des Apostels Paulus, den Leib des Herrn von gewöhnlicher Speise zu unterscheiden, 1 Kor 11, 29, geläufig. Originärer Kontext ist der würdige Empfang der heiligen Kommunion und die Abwehr einer Verunehrung des allerheiligsten Altarsakramentes sowie negativer Konsequenz und Sanktion für den unwürdigen Empfänger.

Kirche und Supermarkt unterscheiden

Die Antragsteller hatten argumentiert, die Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen, auf deren Grundlage Supermärkte geöffnet blieben, könnten in Kirchen und konkret in ihrer Kirche St. Afra bei Gottesdiensten mit nicht mehr als fünfzig Personen sogar besser als in einem Supermarkt gewährleistet werden. Der katholische Priester und promovierte Kunstgeschichtler Gerald Goesche, Gründer des Instituts St. Phillip Neri und Propst an St. Afra, in seiner unnachahmlich jovialen und daher grundsätzlich gewinnenden Art gegenüber der Presse: „Bei uns sind Sie sicherer als in jedem Supermarkt!“ Prinzipiell mag das stimmen, was etwa die Einhaltung und Kontrollierbarkeit von Mindestabständen anbelangt, ebenso prinzipiell überzeugt die gezogene Parallele jedoch im Endeffekt wirklich nicht.

Jeder Mensch ist auf physische Lebensmittel und insofern auf Zugang zu Supermärkten angewiesen.

Gemeinschaftlich gefeierte Gottesdienste und insbesondere der Kommunionempfang sind demgegenüber ein subjektives Bedürfnis bloß eines Teils der Bevölkerung, konkret in Berlin sogar sicher einer Minderheit; die Eucharistie im Normalfall sozusagen eine metaphysische Speise dieser Minorität. Zugegeben gehe ich hierbei davon aus, dass es unter den Gemeindegliedern von St. Afra keine Mystiker gibt, die sich auch leiblich ausschließlich von der Eucharistie ernähren, wie es von gewissen Heiligen oder Begnadeten berichtet wird. Deshalb ergibt sich eine fehlende Unterscheidung zunächst auf juristischer Ebene, sodann aber auch auf religiöser Ebene und theologisch betrachtet.

Fehlende Unterscheidung – in juristischer Hinsicht

Die Beschaffung von Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs – zum Beispiel des krisenbedingt sprichwörtlichen Klopapiers – ist eine unabdingbare Notwendigkeit, der sich niemand entziehen kann, deshalb sind Supermärkte geöffnet. Außerdem kommen zwar normalerweise mehrere Menschen, die einkaufen, in einem Supermarkt zeitgleich zusammen, nicht jedoch mit dem Beweggrund oder der Absicht einer Versammlung oder gemeinsamen Veranstaltung.

Gemeinsame Gottesdienste sind ein subjektives Interesse oder Bedürfnis nur einer bestimmten Gruppe von Menschen und insofern einem kulturellen Ereignis oder einer Sportveranstaltung vergleichbar, die gegenwärtig ebenfalls nicht stattfinden dürfen und dabei, über weltanschauliche oder konfessionelle Grenzen hinweg, höchstwahrscheinlich sogar im Interesse verhältnismäßig zahlreicherer Personen liegen würden.

Ferner bestand das Ansinnen der Antragsteller gerade in der Durchführung von Versammlungen zum Zwecke gemeinschaftlicher Religionsausübung. Auch wenn man nun die relativ geringe Teilnehmerzahl als Argument zugunsten einer Ausnahmegenehmigung umkehren wollte, könnte es nicht überzeugen, denn wie schon in der Phase, als in Berlin noch Veranstaltungen mit bis zu fünfzig Personen durchgeführt werden konnten, bot das Institut St. Philipp Neri mehrere heilige Messen an, um einerseits die zulässige Teilnehmerzahl nicht zu überschreiten und den Mindestabstand zu wahren, um aber andererseits insgesamt hundert oder hundertfünfzig Gläubigen den Messbesuch zu ermöglichen, was, solange solch limitierte Zusammenkünfte allgemein gestattet waren, auch im Nachhinein ausdrücklich nicht kritisiert werden soll. Während der Kar- und Ostertage wäre das Interesse zum einen sicherlich exorbitant groß, wegen der Dauer der Zeremonien eine mehrmalige Durchführung etwa von Karfreitagsliturgie oder Osternacht zeitlich nicht umsetzbar und zum anderen, gerade theologisch betrachtet, liturgisch nicht sinnvoll.

Fehlende Unterscheidung – in religiös-theologischer Hinsicht

Als gläubiger Christ und Katholik ist indessen angesichts der Corona-Pandemie ohnehin nicht isoliert das Gebot zu öffentlicher Gottesverehrung zu bedenken, sondern auch zu berücksichtigen, dass das fünfte Gebot die Pflicht umfasst, die eigene Gesundheit zu schützen. Daraus ergibt sich, dass eine Argumentation unzulässig wäre, die besagen würde, aus Frömmigkeit nehme man das Risiko, an Corona zu erkranken, in Kauf; aus Liebe zum eucharistischen Heiland und aus Sehnsucht nach ihm insbesondere das Restrisiko einer Infektion beim Kommunionempfang, das Propst Goesche selbst einräumt, sich aber dann unter Hinweis darauf, niemand müsse zur heiligen Kommunion gehen, aus der Verantwortung nimmt.

Dieses Argument ist umso entschiedener zurĂĽckzuweisen, als die potentielle, gesundheitliche Schädigung massiv ist und bis zum Tod reichen kann und auĂźerdem nicht auf die eigene Gefährdung oder den Kreis aller Teilnehmer beschränkt bleibt. Es geht ja ausdrĂĽcklich nicht nur um die Personen, die ohnehin die Hausgemeinschaft des Instituts bilden, sondern um von auĂźen hinzukommende, externe Gläubige, deren Teilnahme ermöglicht werden soll. Auch diese bleiben anschlieĂźend nicht in St. Afra versammelt oder haben nur unter sich Kontakt, sondern sie verlassen die Kirche wieder und kommen – sogar ĂĽberwiegend – mit Menschen zusammen, die keinerlei Bezug zur Gemeinde von St. Afra und zum katholischen Glauben ĂĽberhaupt haben.

An dieser Stelle zeigt sich, dass es derzeit grundsätzlich nicht angebracht ist, die heilige Kommunion zu spenden oder zu empfangen, akute Todesgefahr gegebenenfalls ausgenommen.

Ein subjektives Bedürfnis nach spiritueller Gemeinschaft und Nahrung, nichts anderes ist für die antragstellenden beziehungsweise jetzt beschwerdeführenden Katholiken ihre Gemeindemesse und der Kommunionempfang, berechtigt kein Mitglied einer minoritären Teilgruppe der Bevölkerung dazu, die unbeteiligte Gesamtbevölkerung in so schwerwiegender Weise gesundheitlich zu beeinträchtigen oder gar eine Schädigung, die bis zum Tod führen kann, billigend in Kauf zu nehmen.

Wenn man bedenkt, dass Kinder zwar selten erkranken, aber bevorzugte Infektionsträger des Coronavirus sind und deshalb momentan ihre eigenen Großeltern nicht treffen sollen und die Gemeindestruktur von St. Afra mit vielen jungen und kinderreichen Familien, aber auch Senioren kennt, erfährt dieser Aspekt des gegenseitigen Schutzes und der Verantwortung füreinander eine zusätzliche Bekräftigung.

Nicht Schwäche des Glaubens, sondern Stärke der Verantwortung

Es ist nun nicht Zeichen besonderer Glaubenskraft, zu meinen und sich darauf zu verlassen, durch die heilige Kommunion könne man sich keine Ansteckung zuziehen. Zwar wäre ein eucharistisches Wunder theologisch denkbar und möglich, wer sich aber darauf verlässt, der würde nicht fromm handeln, sondern sogar sündigen. Ohne ein solches Wunder können nach der Wesenswandlung den Akzidentien Coronaviren ebenso anhaften und übertragen werden wie vor der Konsekration durch das ungewandelte Brot. Nicht nur gegen die eigene Gesundheit versündigt man sich, gegen diejenige anderer Gläubiger und in weiterer Folge auch unbeteiligter Menschen zusätzlich, die den eigenen Glauben möglicherweise gar nicht teilen, sondern vor allem gegen Gott. Diesen, den der fromme Kirchgänger von St. Afra zu lieben und anzubeten beansprucht, würde er, wie es biblisch formuliert wird, versuchen, in seiner Wundermacht und Wunderkraft auf die Probe stellen. Wer so denkt, der muss sich bewusst sein, dass das Winken mit dieser Sünde die zweite Versuchung ist, mit der der Teufel an Jesus herantritt, der sie eben mit Verweis auf Dt 6, 16 abwehrt: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, nicht versuchen“ (vgl. in der traditionellen Perikopenordnung des römischen Ritus das Evangelium vom Ersten Fastensonntag, Mt 4, 1-11).

Der Prophet Jeremias meldet sich zu Wort

Der Beschluss, mit dem der Antrag abgewiesen wird, stammt vom gestrigen Kardienstag. Dessen Lesung aus dem 11. Kapitel des Propheten Jeremias enthält im 19. Vers die schwierige Stelle: „Mittamus lignum in panem eius“. Im klassischen Schott ist sie ein Beispiel der sehr freien Übersetzungen und lautet: „Laßt uns vergiften sein Brot“, das Volksmissale übersetzt auch hier wortgetreuer und sinnreicher: „Lasst uns Holz in sein Brot tun“. Mit diesem Hinweis soll weder Propst Goesche, seinem Institut, noch den Gläubigen, die der Gemeinde von St. Afra sich zugehörig fühlen, der Vorwurf gemacht werden, vergiftetes Brot reichen oder in der Eucharistie empfangen zu wollen. Vielmehr mögen sie im Holz, von dem der Prophet spricht, das Kreuz erkennen, durch das die Eucharistie zur Heilsspeise wird. Aber sie mögen auch einsehen, dass man Gott nicht auf die Probe stellen, weder sich noch andere „aus dem Land der Lebenden austilgen“ darf, wie das Volksmissale diesmal fast gleichlautend mit dem Schott in der Fortführung des Prophetenworts formuliert.

Freilich ist ein Ostern ohne Osterkommunion, ist eine ganze Karwoche ohne die Liturgie der Kirche eingetrübt. Zwar ist die liturgische Feier von Tod und Auferstehung Jesu Christi termingebunden. Nicht termingebunden aber ist unser Erlösungs- und Auferstehungsglaube. Und so gilt von der Zeit post Coronam die Wendung einer der vielen mittelalterlichen Ostersequenzen: „Lux succedit tenebris, morti resurrectio – das Licht folgt auf die Finsternis, dem Tod die Auferstehung“. Ferner ist die Osterkommunion nicht auf Ostern selbst beschränkt. Unter den außergewöhnlichen momentanen Umständen könnten die Bischöfe die Zeit, wo sie empfangen werden kann, zweifelsohne notfalls sogar über die österliche Zeit hinaus ausdehnen oder von diesem Kirchengebot ausnahmsweise ganz dispensieren, zumal die meisten Katholiken, die heute praktizieren, auch regelmäßig kommunizieren, nicht nur einmal im Jahre, ein Minimum, das das entsprechende Kirchengebot aus dem Jahre 1215 ursprünglich sicherstellen musste.

Chance wahrnehmen und Beschwerde zurĂĽckziehen!

Es ist bedauerlich, dass das Institut St. Philipp Neri den Beschluss nicht akzeptieren und mit dem Rechtsmittel der Beschwerde weiterhin bekämpfen will. Dies vor allem, weil die Gewährung einer Ausnahmegenehmigung nicht auf St. Afra beschränkt bleiben könnte.

Sie wäre ein falsches Signal, gerade auch mit Blick darauf, dass nicht nur das Osterfest der Lateiner bevorsteht, sondern am 23. April auch der Beginn des vierwöchigen Ramadan. Dann ist sicherlich damit zu rechnen, dass der Staat das Versammlungsverbot mitunter nachdrücklich durchsetzen muss, speziell in Moscheen, die zahlenmäßig mit der Kirchengemeinde von St. Afra vielleicht sogar einiges gemeinsam haben. Von religiös motivierter Uneinsichtigkeit zum medialen Vorwurf des sektiererischen Fanatismus ist es nicht weit, und es wäre schade, wenn ausgerechnet traditionsverbundene Katholiken diesem Vorwurf eine schwer zu entkräftende Angriffsfläche böten.

Es bleibt noch die Chance, die Beschwerde zurückzuziehen. Mediale Aufmerksamkeit für Idealismus und Einsatzbereitschaft hat das Institut und hat sein Freundeskreis schon jetzt erreicht. Es wäre also besser, das Stift St. Afra bleibt weiterhin für seine monumentale englische Hill-Orgel berühmt, anstatt für eine fatale Fehleinschätzung – juristisch wie theologisch – berüchtigt zu werden. Besonders ironisch wäre das, wo man doch im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen (!) zu Hause ist.

Foto: Filippo Neri – Bildquelle: Wikipedia

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