Die jüngsten Neuerungen in der klassischen Form des Römischen Ritus

Ein Kommentar von Daniel Feind.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 13. April 2020 um 12:32 Uhr
Alte Messe in St. Leonhard, Leonberg i.d. Oberpfalz

Die Glaubenskongregation hat den Auftrag Papst Benedikts aus Summorum Pontificum- neue Heiligenfeste und Präfationen einzuführen, umgesetzt. Dafür dürfen wir dankbar sein, denn keine starken Modernisierungen sind eingeführt worden.

Die beiden veröffentlichten Dekrete sind also positiv zu bewerten, denn alle Änderungen sind lediglich ad libitum eingeführt, zudem sind diese nicht prinzipieller Natur. Das zeigt aber auch das Problem auf. Diese Reform ermöglicht Willkür, nicht nur die Feier einiger weniger- wie das bis zu den Reformen Pius X. üblich war- sondern von eine unüberschaubar großen Menge Heiliger, werden auf freiwilliger Basis ermöglicht. Diese Neuerungen sind also nicht mit diesem alten, längst extinkten Phänomen der Feste ad libitum zu vergleichen. Auch ist die Festklasse wählbar. Kommemoriert der Zelebrant nun einen neuen Heiligen oder nimmt er die Festmesse, sprich ist es 4. oder 3. Klasse? Das bleibt ihm überlassen. Die Gläubigen werden also davon abhängig, welchen Heiligen der Zelebrant bevorzugt. Zudem schleicht sich das Prinzip der ordentlichen Form „Ein Tag-Viele Heilige zur Auswahl“ en passant ein, wenn neben den einem im alten Kalender fixierten Heiligen nun alle kanonisierten Heiligen zelebriert werden können, auch wenn diese auf denselben Tag wie ein „alter“ Heiliger fallen. Der Hinweis auf die Einheitlichkeit der Auswahl des Tagesheiligen in Ordenshäusern überzeugt hingegen. Wichtiger ist indes der 2. Satz von No.8 aus dem Dekret. Nicht nur können die neuen Heiligenfeste 70 in der Nummer privilegierten Feste nicht verdrängen, endlich müssen diese 70 Heiligenfeste- wie z.B. Erzengel Gabriel oder Thomas von Aquin- nicht mehr in der Fastenzeit untergehen; denn nun ist es erlaubt, trotz Fastenzeit die Festmesse zu zelebrieren, auch das ist freilich ad libitum. Damit schafft die Kongregation de facto privilegierte und nicht privilegierte Feste 3. Klasse und geht den Weg einer Verkomplizierung der Rubriken. Dies muss keineswegs zwingend schlecht sein, überrascht allerdings bei der derzeitigen kirchlichen Situation, die von der Spitze aus eher auf Modernisierung und Vereinfachung drängt. Auf das in dem Dekret erwähnte Supplement zu Missale Romanum als Grundlage für die Messformulare der neuen Heiligen darf man jedenfalls gespannt sein. Welchen Heiligen werden eigene Messformulare gegeben, welchen nicht? Interessant wird auch, welche Heiligen sich im alten Ritus durchsetzen. Sollte man gar irgendwann eine alte Messe zu Ehren Pauls VI. erleben? Die Zeit wird es zeigen.

Die zweite Reform betrifft die Präfationen. 7 Neue werden zugelassen, 3 davon seien bisher in Frankreich und Belgien konzediert gewesen, nämlich die Allerheiligen-, Fronleichnams-, und Kirchweihpräfation. Diese Aussage irritiert, denn die erwähnten Präfationen sind auch schon vor 1962 z.B. in Deutschland erlaubt gewesen, seit einer Entscheidung der Kommission Ecclesia Die von 2009 auch allgemein. Das Missale der FSSP druckt sie ebenfalls prinzipiell ab. Zudem ist umso irritierender, dass die Adventspräfation fehlt, die mit den obigen Dreien immer zusammen eingeführt wurde. Scheut Rom den Eingriff ins Proprium de tempore? Sie stellt doch, da sie einer ganzen liturgischen Zeit, die vorher keine eigene Präfation hatte, aus dieser unschönen Lage hilft, die wichtigste von der vier Präfationen da. Bzgl. der drei übrigen Präfationen ist gleichsam kritisch anzumerken, dass die Einführung einer Präfation für Märtyrer logisch erfordert, auch für die anderen Heiligenklassen eigene Präfationen einzuführen, z.B. für Jungfrauen. Die Märtyrer erscheinen somit in einer herausgehobenen Position. Auch die dringende Notwendigkeit einer Präfation für die Engelfeste kann bezweifelt werden, auch die Engel sind letztlich nur eine- wenngleich auch kleine- Heiligenklasse. Den hl. Johannes den Täufer mit einer eigenen Präfation auszustatten ist dann aber, da auch St. Joseph seit 1919 über eine eigene verfügt, nur folgerichtig. Allerdings gab es damals eine starke Devotion zum hl. Joseph, etwas Vergleichbares dem Täufer gegenüber fehlt heute. Somit kann auch diese Änderung kritikwürdig erscheinen, von allen dreien erscheint sie mir aber am Sinnvollsten und einer Einführung würdig. Auch für Brautmessen, die durch den Brautsegen ohnehin liturgisch herausgehoben sind, eine eigene Präfation, die auch viele neogallikanische Missalien bieten, einzuführen, erscheint mir sinnvoll. Anzumerken ist aber auch, dass die Präfationen sich sämtlich nicht durch die klassisch-römische Kürze auszeichnen und die sehr geringe Zahl der Präfationen eigentlich bis zu Beginn des 20. Jh. stets ein Charakteristikum des römischen Ritus war. Dieses Prinzip ist allerdings schon längst durchbrochen, die Durchbrechung weiterzuführen und auf das absolut Notwendige zu begrenzen, kann insofern als organische Entwicklung gelten. Auch sind die Präfationen alte und traditionsreiche Texte, doch hätte man die Überleitung zum Sanctus an den Gebrauch der alten Messe anpassen und nicht die verkürzte Form des Missales von 1970 nutzen können. Schließlich ist die Freiwilligkeit der neuen Präfationen latent problematisch, wird hiermit im Kern der Messe doch etwas ins Belieben des Zelebranten gestellt, wie im neuen Missale auch.

Insgesamt, bei aller Kritik am Prinzip der Freiwilligkeit und aller Detailkritik, muss man aber gewissermaßen aufatmen: Nichts Drastisches ist passiert, weitere Änderungen sind nicht zu erwarten, es ist sogar möglich die Dekrete in Gänze zu ignorieren, wenngleich aber auch sie nicht den Rahmen der alten Messe sprengen, man hält im Großen und Ganzen das Prinzip der organischen Entwicklung ein, nur die massive Parallelität der Heiligenfeste irritiert. Eine Generalreform des alten Heiligenkalenders wie nach dem Konzil von Trient mit Aufnahme einiger neuer Heiliger ins Proprium oder unter die partikularen Heiligen erscheint sinnvoller.

Von der Kongregation darüber hinaus als Thema für zukünftige Dekrete zu wünschen, wäre eine Abschaffung der Karwoche Pius XII. und eine Wiederherstellung der vielen Vigilien und Oktaven, die der Rationalisierung der 50er zum Opfer gefallen sind. Vielleicht wäre hier auf dem Wege des Indultes oder der hinterher geduldeten Gewohnheit etwas zu erreichen.

Foto: Alte Messe – Bildquelle: Doris Bayer

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung