Die Illusion des „Roma locuta“ – Zum Problem der Akzeptanz der Autorität lehramtlicher Entscheidungen

Ein Kommentar von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 23. März 2021 um 16:53 Uhr
Statue des hl. Petrus

Wenn Dubia unbeantwortet bleiben, ist es falsch. So gesehen bei Amoris laetitia. Wenn ein Dubium beantwortet wird, ist es auch nicht recht, sofern die Antwort nicht erwartungs- oder treffender: wunschgemäß ausfällt.

Jüngst wurde das Responsum auf eine solche Zweifelsfrage veröffentlicht, die der Glaubenskongregation in Rom vorgelegt worden war Responsum ad dubium der Kongregation für die Glaubenslehre über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts (22. Februar 2021) (vatican.va).

Die Fragestellung ist so formuliert, dass man sich sogleich an Ordinatio sacerdotalis erinnert fühlt, worin Johannes Paul II. die Möglichkeit ausschloss, an Frauen gültig den sakramentalen Ritus der Priesterweihe zu vollziehen. Denn wie es damals hieß, die Kirche habe keinerlei Vollmacht, dies zu tun, lautet die Frage jetzt, ob die Kirche die Vollmacht habe, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen.

In beiden Fällen ist die Diskussion durch die ablehnende Lehraussage nicht beendet, vielmehr erst recht angestachelt und befeuert worden. Und dies dürfte eigentlich auch niemanden mehr erstaunen, denn schon anlässlich der Enzyklika Humanae vitae war es 1968, kurz nach Beendigung des Zweiten Vatikanischen Konzils, nicht anders.

Bei Papst Franziskus sind manche jetzt trotzdem verwundert und durch die Ablehnung irritiert, denn ist er nicht der Papst, der mit Blick auf homosexuell empfindende Menschen fragte: „Wer bin ich, dass ich urteile?“ und der sich vor nicht allzu langer Zeit ausdrücklich zugunsten der Möglichkeit zivilrechtlicher Eingetragener Partnerschaften ausgesprochen hat?

Doch ist beides kein Widerspruch, wenn man sich vor Augen führt, wie stark Papst Franziskus die bräutlich-sakramentale Struktur der Kirche in Querida Amazonia herausgearbeitet hat. Auch das Dubium fragte zwar nicht, ob zwei gleichgeschlechtliche Personen einander das Sakrament der Ehe spenden können, sondern lediglich, ob die Kirche ihre Verbindung in einer liturgischen Feier unter den Segen Gottes stellen könne, aber dennoch hängt die Ablehnung der Priesterweihe der Frau, die Papst Franziskus mehrfach bekräftigt hat, und diejenige solcher potentiellen Segensfeiern mit dieser Brautstruktur zusammen, in der sich Bräutigam und Braut komplementär gegenüberstehen. Dieses Zueinander ist nicht bloß symbolisch, sondern essentiell für Eucharistie und Kirche und deshalb sowohl für das Weihepriestertum als auch für das Ehesakrament zwischen Mann und Frau.

Gefahr der Verwechslung vermeiden

Würde man nun Segensfeiern für die Partnerschaften zweier Frauen oder Männer einführen, so hätten diese zwangsläufig eine große Ähnlichkeit mit der kirchlichen Trauung. Auf der Ebene der Liturgie müssen sie vor allem wegen dieser Verwechslungsgefahr ausgeschlossen bleiben. In der Konzeption der sakramentalen Ehe ist sie darüberhinaus weit stärker Geschlechtsgemeinschaft von Mann und Frau als die standesamtliche Ehe. Die absolute Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe setzt zum Beispiel den wenigstens einmaligen geschlechtlichen Vollzug der Ehe voraus, während es für die standesamtliche Eheschließung völlig unerheblich ist, ob die Ehepartner überhaupt jemals miteinander schlafen.

Hinzu kommt, dass die Kirche prinzipiell praktizierte Homosexualität als (schwer) sündhaft einstuft und eine Sünde niemals formell gutheißen und deshalb auch nicht segnen kann (vgl. lateinisch bene-dicere).

An dieser Stelle ist einzuräumen, dass die Einschätzung homosexueller Neigung und Praxis sich wandeln und entwickeln kann. So besteht etwa eine gewisse Unentschiedenheit dahingehend, ob gleichgeschlechtliche Sexualität und erotische Anziehungskraft denn nun krank- oder sündhaft sein sollen. Beides würde von Betroffenen wohl als abwertend empfunden, wenn sie nicht die Bereitschaft und das Verständnis mitbringen, das obige theologische Hauptargument der Brautstruktur zu würdigen, aber man muss sich entscheiden: Entweder ist geschlechtliche Anziehung (auch) durch das eigene Geschlecht eine affektive Störung oder es ist Sünde, dieser Empfindung nachzugeben. Beides zugleich kann nicht sein, jedenfalls nicht im Sinne der schweren Sündhaftigkeit. Ebenfalls spielt hier hinein das Verhältnis von momentaner sexueller Erregung und voller menschlicher Freiheit während der geschlechtlichen Handlung.

Nun ist freilich zuzugeben, dass auch sehr viele Paare, die kirchlich heiraten, ebensowenig ein tiefes theologisches Verständnis der christlichen Ehe haben. Man kann auch nicht verlangen, dass jeder, der kirchlich heiraten will, Dogmatiker und Dogmatikerin sein müsse. Die katholische Kirche ist indes keine rituelle Dienstleisterin, die bestimmten Anlässen im Leben von Menschen einen feierlichen oder romantischen Rahmen gibt, die ansonsten praktisch nicht am Leben der Kirche teilnehmen. Zum einen kann also die Kirche ihren gottesdienstlichen Feiern selbst die Deutung und Bedeutung geben, in denen sie sie versteht, zum anderen sollte sie dies doch so deutlich tun, dass sie Menschen, denen es bloß um Feierlichkeit oder Romantik geht, nicht zur Verfügung steht, auch wenn sie vielleicht Kirchensteuer zahlen. Dies gilt nicht nur für die kirchliche Trauung, ebenso für andere sakramentliche Feiern und liturgische Handlungen.

Keine spezifische Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

In aller Kürze muss eine Tatsache angesprochen werden, die an sich selbstverständlich ist, aber vielleicht gerade deshalb in der kontroversen Diskussion so gut wie gar nicht vorkommt. Die Kirche segnet nicht nur Partnerbeziehungen unter Homosexuellen nicht, sie kennt auch keine Segnungen heterosexueller Partnerbeziehungen neben der sakramentalen Ehe, wenn man vielleicht einmal vom kirchlichen Verlöbnis absieht, das allerdings auch nicht Alternative zur Eheschließung ist, sondern ihr fakultativ vorausgehen kann. Und wieder liegt ein Grund dafür darin, dass die Kirche nichts segnet, was sie als in sich als sündhaft einstuft. Mit etwas Humor kann man sagen, dass ein Priester zwar die neueröffnende Bäckerei segnen kann, wenn das gewünscht wird, nicht aber das neue Bordell in seiner Pfarrei.

Erklärungsversuche für ein fehlendes Verständnis

Wenn man sich fragt, woran das fehlende Verständnis in der neuen Fragestellung wie bei den anderen beiden Beispielen: Priesteramt der Frau und künstliche Empfängnisregelung, liegt und worauf, unbestritten auch aufseiten der Kirche und ihres Lehramtes, mangelnde Dialogfähigkeit zurückgeht,  gibt es dafür Erklärungen auf verschiedenen Ebenen. Einmal sozusagen ein zwischenkirchliches oder ökumenisches Argument: Andere Kirchen segnen homosexuelle Partnerschaften, ja trauen gleichgeschlechtliche Paare. Woher nehmen sie die Vollmacht dazu, von der die römisch-katholische Kirche behauptet, sie nicht zu besitzen? Ähnlich beim Frauenpriestertum: Die Altkatholiken, deren Weihen immer als gültig anerkannt waren, sind längst dazu übergegangen, auch Frauen zu weihen. Die römisch-katholische Kirche hat es in diesem Falle versäumt, die Gültigkeitsfrage neu zu untersuchen. Zumindest für Weihehandlungen, bei denen im Rahmen ein und derselben Zeremonie Männer und Frauen Weihekandidaten sind, hätte die römisch-katholische Kirche längst die Frage neu beantworten müssen, ob die männlichen Ordinandi in einer solchen Feier weiterhin gültig geweiht werden oder nicht. In die Verhütungsfrage mischen sich andere christliche Konfessionen überhaupt nicht ein.

Eine weitere Ebene ergibt sich durch ein zunehmendes Auseinanderklaffen gesellschaftlicher und kirchlicher Wirklichkeit beziehungsweise ihrer Wahrnehmung. Gendertheorien stellen die komplementäre Zweigeschlechtlichkeit des Menschen grundsätzlich in Frage, sprechen lediglich noch von Rollen oder zersplittern die Geschlechter in eine Bandbreite von weit größerer Vielfalt oder Unentschiedenheit.

Zivile und kirchlich-sakramentale Ehedefinitionen

Aber man muss sagen, dass spätestens seit der Möglichkeit staatlicher Ehescheidung der zivile und kirchliche Ehebegriff ohnehin nicht mehr deckungsgleich sind. Deswegen kann die Kirche mit dem von ihr immer noch vertretenen Naturrechtsargument und –verständnis nicht mehr durchdringen.

Deshalb kann der Staat durchaus den Begriff Ehe so erweitern, dass darin die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner zwar weiterhin möglich, aber jedenfalls nicht mehr zwingend erforderlich ist. Das nicht zu erkennen, meine ich unter anderem mit mangelnder Dialogfähigkeit aufseiten der Kirche. Theologisch müsste man eigentlich eher fragen, ob katholische Bürger durch die standesamtliche Trauung überhaupt noch eine solche Zivilehe eingehen können/dürfen, für die die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner unerheblich ist. Beinahe ist man geneigt, zu der Antwort zu tendieren, Katholiken sollten vor der kirchlichen Trauung statt der Zivilehe künftig eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, zumal diese rechtlich auch keineswegs gleichgeschlechtlichen Partnern vorbehalten ist oder voraussetzt, dass diese homosexuell empfinden oder praktizieren. Die Eingetragene Partnerschaft setzt (wie die Zivilehe) strenggenommen überhaupt keine gelebte zwischenmenschliche Sexualität voraus. Sie nimmt keine Wertung von deren Vorhandensein, Ausprägung oder Fehlen vor.

Aufgrund dessen kann Papst Franziskus sich letztlich auch für Eingetragene Partnerschaften aussprechen. Denn tatsächlich ist es verfehlt, Homosexuelle auf ihre Sexualität und sexuelle Aktivität zu verkürzen und auch ihre menschlichen Bindungen zueinander ausschließlich unter diesem Aspekt zu sehen. Die Möglichkeit, rechtlich abgesichert, füreinander Verantwortung zu übernehmen und einzustehen, ist zu befürworten, zumal die als Partner eingetragenen Personen weder gleichen Geschlechts noch untereinander homosexuell aktiv sein müssen.

Die Schwierigkeit eines Naturrechts

Wohl wegen des gleichlautenden Begriffs Ehe befürwortet der Heilige Vater die Möglichkeit der Eingetragenen Partnerschaft, nicht jedoch eine Ehe für alle. Das kann man ihm zugestehen, auch wenn man aufzeigt, dass der Staat nicht verpflichtet ist, sich an ein Naturrecht oder an ein kirchlich rezipiertes Naturrechtsverständnis gebunden zu fühlen.

Zwar bedarf es rechtstheoretisch einer letzten axiomatischen Begründung, auf der gesatztes Recht und rechtliche Ausgestaltung überhaupt möglich werden, doch ist diese Basis inhaltlich nicht so eindeutig bestimmbar, wie es beim klassischen Naturrechtsdenken weithin den Anschein hat. Das lässt sich sowohl historisch zeigen als auch anhand der Gegensätze und Widersprüche, die zwischen verschiedenen naturrechtlichen Argumentationen und Traditionen bestehen. So ist etwa auch die Scharia weitgehend naturrechtlich angelegt, dabei aber keineswegs weder insgesamt in inhaltlicher Übereinstimmung oder Harmonie mit dem Naturrechtsdenken der Alten Griechen und Römer noch mit einem jüdisch-christlichen Verständnis davon.

Die Inkonsequenz des Dialogverständnisses des Zweiten Vatikanischen Konzils und seither

Eine letzte Ebene, die zu benennen ist, besteht sicherlich in einem inkonsequent durchgeführten, neuen Konzept des Staat-Kirche-Verhältnisses seit dem Zweiten Vaticanum. Einerseits sprach man sich für eine Trennung der Sphären aus, versteht aber andererseits den Dialog nicht als Angebot, sondern als einen Anspruch der Kirche, zumindest in gewissen Bereichen der Gesellschaft als Werteinstanz doch maßgeblich zu bleiben. Man hat nicht mit der Möglichkeit gerechnet und unterlässt es weiterhin, dass Staat und Gesellschaft in ihrer positiven Laizität (J. Ratzinger) sich selbst genügen.

Hierin erreichen wir eben mittlerweile ein neues Stadium seit dem Konzil oder den Pontifikaten Johannes Pauls II. und Benedikts XVI., wodurch es kommt, dass auch traditionell katholische Länder wie Spanien die aktive Sterbehilfe legalisieren und längst die gleichgeschlechtliche Zivilehe ermöglichen, während Papst Franziskus sich noch für Eingetragene Partnerschaften starkmacht und dafür von Konservativen und Traditionalisten angegriffen wird, die nicht stringent zu Ende denken.

Kardinal Woelki von strafrechtlich relevanten Versäumnissen entlastet

Auch wenn Kardinal Woelki, der Erzbischof von Köln, strafrechtlich entlastet ist, fällt in dem jetzt veröffentlichten Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs in seiner Erzdiözese dennoch ein ungünstiges Licht auf die Gestalt von Kardinal Joachim Meisner. Angesichts dessen ist es verständlich, wenn dieser als Dubia-Kardinal gegen die Offenheit steht und instrumentalisiert wird, für die Papst Franziskus und Amoris laetitia medial zum Synonym gemacht werden. Dabei übersehen aber Medien und Synodaler Weg gleichermaßen, dass das jetzige Responsum sich auf ebendieses Dokument beruft und die Antwort der Glaubenskongregation von Papst Franziskus autorisiert ist.

Statt Köln zum Hebel für eine neue Sexualmoral und für neue Strukturverhältnisse zu machen, wie es tonangebenden Kräften des Synodalen Weges in Gremien und universitärer Theologie gerade recht wäre, sollte man sich in jeder Diözese lieber einer schonungslosen Aufarbeitung des eigenen Verhaltens und Versagens widmen und daraus die gleichen Konsequenzen wie in Köln ziehen. Das mag schmerzlich aufzeigen, dass in diesem Bereich auch schon unter Johannes Paul II. nur noch eine brüchige Fassade bestand, die auch die Aufrichtigkeit des Einsatzes für den Lebensschutz in Frage stellt.

Das rechtfertigt nicht einfach eine liberalisierte Sexualmoral oder ein gendergerechtes Amtsverständnis. Beides wäre selbst wieder ein instrumentalisierter Machtmissbrauch. So in einem anderen Bereich, der Ökumene, geschehen bei einer kürzlich von Kurt Kardinal Koch erteilten Bischofsweihe, bei der der neugeweihte Bischof protestantischen Amtsträgern unter den Augen seines Hauptkonsekrators die Eucharistie gereicht hat und das, obwohl Koch als päpstlicher Ökumene-Minister immer wieder deutlich sagt, dass Eucharistiegemeinschaft die Einheit nicht vorwegnehmen kann, sondern voraussetzt.

Aber zurück zum Thema Nr. 1: Sicherlich erlegen die Erfahrungen und Erkenntnisse der letzten Zeit dem kirchlichen Lehramt und allzu gestrengen Moralwächtern unter konservativen Katholiken mehr Demut, Feingefühl und auch Zurückhaltung auf, wenn es um die Intimsphäre der Gläubigen geht und erst recht um diejenige von Bürgern in Staat und Gesellschaft, die überwiegend gar keine (praktizierenden) Katholiken sind, vielfach nicht einmal mehr getaufte Christen. Die Freiheit der säkularen Gesellschaft ist zu akzeptieren, an den Ansichten oder am Dialog mit der Kirche auch kein Interesse zu haben und ihr keine besondere gesellschaftliche Autorität oder Relevanz (mehr) zuzubilligen. Wenn dies der Fall ist, ist es oft auch selbstverschuldet, weil Autorität und Vertrauen missbraucht und zerstört wurden und verständlicherweise nicht so leicht und schnell wieder herzustellen sind. Man muss sogar einkalkulieren, dass sie unwiederbringlich sind, woran auch die Anbiederungen des Synodalen Weges dann wohl nichts mehr ändern könnten.

Foto: Statue des hl. Petrus – Foto: Kathnews

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung