Deutsche Bischofskonferenz lehnt Homo-Urteil ab

Karlsruhe (kathnews/CF). Zollitsch: âSchutz der Ehe ist keine Diskriminierungâ. Unterschiedlich haben die beiden groĂen Kirchen in Deutschland auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das Ehegattensplittung mĂŒsse auch fĂŒr gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gelten. WĂ€hrend die EKD (Evgl. Kirche in Deutschland) die Entscheidung begrĂŒĂte, ĂŒbte die Deutsche Bischofskonferenz Kritik. Der VizeprĂ€sident des EKD-Kirchenamtes, Friedrich Hauschildt, nannte es gegenĂŒber der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA ethisch geboten, VerlĂ€sslichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortungsbereitschaft in allen Formen des Zusammenlebens zu stĂ€rken. Dazu leiste die Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen wichtigen Beitrag. Deshalb sollten laut EKD Regelungen im Vermögens-, Unterhalts-, Versorgungs- und Steuerrecht unterstĂŒtzt werden, die das verbindliche Zusammenleben stĂ€rkten: âInsofern ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fĂŒr mehr gesetzliche Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu begrĂŒĂen.â Dagegen erklĂ€rte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch: âDie katholische Kirche lehnt die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab.â Bereits 2002 habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung davon gesprochen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft etwas anderes als die Ehe sei und keine âEhe unter falschem Etikettâ. Zollitsch weiter: âDaher ist unserer Auffassung nach eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung angebracht, etwa wenn man in Betracht zieht, dass aus Ehen in aller Regel Kinder hervorgehen, was fĂŒr die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht zutrifft.â Eine unterschiedliche Behandlung dieser Partnerschaften und der Ehe stelle deshalb keine Form der Diskriminierung dar, âsondern betont den Wert, den die Ehe fĂŒr die Gesellschaft hatâ.
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