Der „Spiegel” vernebelt die frühabtreibende Wirkung der „Pille danach”

Antikirchlicher Rundumschlag eines Linksmagazins.
Erstellt von Felizitas Küble am 25. Januar 2013 um 13:46 Uhr
Embryo

Hamburg (kathnews/CF). Unter dem Titel „Kirchliche Kliniken und Abtreibung: Die Katholischeren” veröffentlichte „Spiegel-online” am 21. Januar 2013 einen antikirchlichen Rundumschlag, was beim Hamburger Linksmagazin nicht weiter erstaunt. Allerdings sollte auch der „Spiegel” seine Leser wenigstens auf faktischer Ebene nicht für dumm verkaufen, was jedoch der Fall ist, wenn – wie geschehen – die frühabtreibende Wirkung der „Pille danach” vernebelt und zugleich der irreführende Ausdruck „Schwangerschaftsverhütung” verwendet wird.

So heißt es dort: „Die „Pille danach” verhindert eine Schwangerschaft, für die katholische Kirche ist das Teufelszeug. Also dürfen ihre Kliniken keine Rezepte ausgeben, egal in welcher Situation sich eine Patientin befindet.” Rein juristisch trifft es zwar zu, daß die „Pille danach” eine sogenannte „Schwangerschaft” verhindert, weil die Definition „Schwangerschaft” rechtlich gesehen ab Beginn der Nidation zutrifft, mithin ab der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter; diese Implantation erfolgt 6 bis 10 Tage nach der Befruchtung, somit 1 bis 2 Wochen  nach der Entstehung neuen menschlichen Lebens.

Daß auch der Embryo – nicht allein moralisch, sondern durchaus auch gesetzlich – schutzwürdig ist, bestätigt das deutsche Embryonenschutzgesetz, das die kleinste Erscheinungsform des Menschen – eben die befruchtete Eizelle – schützen will, allerdings leider nur dann, wenn diese sich quasi in der Petrischale – und damit außerhalb des Mutterleibs – befindet. Wegen dieser Schutzwürdigkeit des Embryos gab es in Deutschland eine jahrelange Debatte in und außerhalb des Parlaments um die sog. PID (Prä-Implantations-Diagnostik). Lebensrechtler kritisieren beim PID-Screening das Selektieren und Vernichten von Embryonen im Kontext der In-Vitro-Fertilisation, der künstlichen Befruchtung also.

Unabhängig von der Inkonsequenz des heutigen gesetzlichen Embryonenschutzes steht wissenschaftlich ohnehin seit langem fest, daß das Leben des Menschen nicht etwa erst mit der Nidation bzw. Implantation beginnt, sondern mit der Befruchtung, der Verschmelzung von Ei und Samenzelle, womit bereits alle Erbanlagen des neuen Menschen vorhanden sind. Da nun die „Pille danach” – wie schon der Name nahelegt – bei einer bereits erfolgten Empfängnis die Nidation verhindert, handelt es sich um ein Frühabtreibungsmittel – und deshalb ist sie tatsächlich „Teufelszeug”, freilich nicht allein aus Sicht der katholischen Kirche, sondern aller Lebensrechtler, die einen umfassenden  Schutz menschlichen Lebens von Anfang bejahen.

Foto: Embryo – Bildquelle: Wikipedia/Ed Uthman, MD

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