Der Portiunkula-Ablass
Der Portiunkula-Ablass ist ein vollkommener Ablass, der ursprĂŒnglich vom Mittag des 1. August nach Empfang des BuĂsakramentes durch ein Gebet in der Portiunkulakapelle in Assisi gewonnen werden konnte.
Franziskus erbat diesen Ablass fĂŒr den Tag der Weihe des erneuerten Portiunkulakirchleins und fĂŒr den jeweiligen Jahrestag von Papst Honorius III. im Jahre 1216. Im 16. Jahrhundert wurde der Ablass auf alle OFM- und OFMCap.-Kirchen ausgeweitet. Die in Bezug auf Ort und Zeit heute geltenden Bestimmungen gehen auf Pius X. zurĂŒck, sie wurden modifiziert und ergĂ€nzt durch die Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina Papst Pauls VI. (1.1.1967).
Im Einzelnen gelten heute folgende Bestimmungen:
Der Portiunkula-Ablass kann (nach freier Wahl der GlĂ€ubigen) am 2. August – vom Mittag des Vortages an – oder am vorhergehenden oder folgenden Sonntag einmal gewonnen werden. Er kann in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien, in allen Pfarrkirchen und in allen Filialkirchen, in denen sich ein Teil der Pfarrgemeinde regelmĂ€Ăig zum Gebet versammelt, gewonnen werden.
Bedingungen:
1.) Besuch der entsprechenden Kirche und Gebet („Vater unser“ und Glaubensbekenntnis).
2.) Empfang des BuĂsakramentes und der hl. Eucharistie, sowie Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (Gebet nach freier Wahl oder ein zweites „Vater unser“ und „GegrĂŒĂet seist du Maria“).
Die unter 2.) genannten Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem unter 1. geforderten Kirchenbesuch erfĂŒllt werden, jedoch soll der Empfang der hl. Eucharistie und das Gebet nach Meinung des Hl. Vaters sinnvollerweise am selben Tag geschehen, an dem der Kirchenbesuch mit den unter 1.) genannten Gebeten vorgenommen wird.
Textquelle: Petrusbruderschaft
Foto: Befreiung armer Seelen aus dem Fegefeuer – Bildquelle: Wolfgang Sauber / Wikipedia