Dekret der Glaubenskongregation „Quo magis“ in deutscher Übersetzung

Übersetzt von Dr. Gero P. Weishaupt.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 28. März 2020 um 12:21 Uhr
Alte Messe - Levitenamt

Die Kongregation für die Glaubenslehre hat mit dem Dekret „Quo magis“ vom 22. Februar 2020 den Text von sieben neuen Präfationen für den Gebrauch in der Feier der heiligen Messe in der klassischen Form des Römischen Ritus (forma extraordinaria) gebilligt. Kathnews veröffentlicht den im Original auf Lateinisch verfaßten Text des Dekretes in einer nicht amtlichen und authorisierten, sondern privaten Übersetzung von Dr. Gero P. Weishaupt.

Die deutsche Übersetzung des Dekretes „Cum sanctissima“, mit dem der Apostolische Stuhl die Feier von in jüngerer Zeit kanonisierten Heiligen in der klassischen Form dse Römischen Ritus ermöglicht, wird zu einem späteren Zeitpunkt bei Kathnews veröffentlicht.

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

Prot. N. 137/2009P – ED

DEKRET „Quo magis“

Damit die eine Form des Römischen Ritus die andere mehr bereichert, empfahl Papst Benedikt XVI in seinem Brief an alle Bischöfe der lateinischen Kirche vom 7. Juli 2007[1], dass einige der neuen Präfationen in das Missale eingefügt werden sollten.

Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Die“ hatte diesen Gedanken durch die Instruktion Universæ Ecclesiæ bestätigt[2].  Darum hat diese Kommission in der Folge aufgrund eines Mandats Benedikts XVI.   in dem genannten Brief und schöpfend aus neuen und alten Quellen eine Untersuchung  nach  geeigneteren Prinzipien für die Ergänzung von Präfationen in das alte Missale in Angriff genommen. Diese Untersuchung, die von der Päpstlichen Kommission begonnen worden ist, hat die Kongregation für die Glaubenslehre jetzt abgeschlossen, nachdem Papst Franziskus nach dem Motu Proprio vom 17. Januar 2019  alle Aufgaben der oben genannten Kommission auf jene Kongregation übertragen hatte. [3]

Nachdem die Kongregation für die Glaubenslehre einige Religioseninstitute, Gesellschaften des Apostolischen Lebens und Fachleute, die mit dem Usus antiqior  verbunden sind, sowie den Kardinalpräfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin konsultiert hat, billigt sie sieben Präfationen, wie sie im beigefügten Exemplar aufgeführt werden, und erlaubt, dass sie von jedem Bischof und Priester, der das Eucharistische Opfer nach den Normen des Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum gemäß dem Missale Romanum von 1962 zelebriert, unter Beachtung der hinzugefügten Rubriken verwenden kann.

Die Bestimmungen dieses Dekretes sollen ungeachtet jeder gegenteiligen Anordnung vom 19. März dieses Jahre an, dem Fest des Heiligen Joseph, des Bräutigams der Heiligen Jungfrau Maria, des Bekenners und Patrons der ganzen Kirche, befolgt werden.

Papst Franziskus hat in einer dem weiter unten genannten Erzbischof, dem Sekretär der Congregatio pro Doctrina Fidei am 5. Dezember 2019 gewährten Audienz dieses Dekret bestätigt und seine Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitze der Kongregation für die Glaubenslehre, den 22. Februar 2020, dem Fest der Kathedra des heiligen Apostels Petrus

Aloisius F. Card. Ladaria, S.J.
Präfekt der Congregation für die Glaubenslehre

✠ Iacobus Morandi
Titularerzbischof
Sekretär

[1] Benedikt XVI., Epistula ad Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiæ Romanæ Instaurationi anni 1970 præcedentis, AAS 99 (2007), 798.

[2] Päpstliche Kommission “Ecclesia Dei”, Instructio ad exsequendas Litteras Apostolicas Summorum Pontificum a S. S. Benedicto PP. XVI Motu Proprio datas, AAS 103 (2011), 413-420, n. 25.

[3] Franziskus, Litteræ Apostolicæ Motu Proprio datæ de Pontificia Commissione “Ecclesia Dei”, die 17 Ianuarii 2019.

Quo magis. Lateinischer Text

Foto: Alte Messe – Levitenamt – Bildquelle: Domvikar Georg Schwager (Privatarchiv)

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