Das natürliche Sittengesetz
»Der Mensch hat an der Weisheit und Güte des Schöpfers teil, der ihm die Herrschaft über seine Taten gibt und ihm die Fähigkeit verleiht, sich selbst im Hinblick auf die Wahrheit und das Gute zu leiten. Das natürliche Gesetz bringt das grundlegende sittliche Wissen zum Ausdruck, das dem Menschen ermöglicht, durch die Vernunft zwischen Gut und Böse, Wahrheit und Lüge zu unterscheiden. Das natürliche Sittengesetz ist „das vornehmste von allen, das in die Herzen der einzelnen Menschen geschrieben und eingemeißelt ist, weil es selbst die menschliche Vernunft ist, die recht zu handeln befiehlt und zu sündigen verbietet. Diese Vorschrift der menschlichen Vernunft kann aber nur dann die Kraft eines Gesetzes haben, wenn sie die Stimme und Auslegerin einer höheren Vernunft ist, der unser Geist und unsere Freiheit unterworfen sein müssen“ (Leo XIII., Enz. „Libertas præstantissimum“).
„Die Kenntnis des göttlichen und natürlichen Sittengesetzes“ (GS 89,1) zeigt dem Menschen den Weg, an den er sich halten muß, um das Gute zu tun und sein Ziel zu erreichen. Das natürliche Sittengesetz drückt die ersten, wesentlichen Gebote aus, die das sittliche Leben regeln. Angelpunkt des Sittengesetzes ist das Verlangen nach Gott und die Unterordnung unter ihn, den Quell und Richter alles Guten, sowie der Sinn für den Mitmenschen als ein ebenbürtiges Wesen. In seinen Hauptgeboten wird es im Dekalog vorgelegt. Dieses Gesetz wird nicht in bezug auf die Natur der vernunftlosen Wesen natürlich genannt, sondern weil die Vernunft, die es verkündet, zur menschlichen Natur gehört. „Wo sind denn diese Regeln verzeichnet, wenn nicht im Buch des Lichtes, das man die Wahrheit nennt? Darin ist jedes gerechte Gesetz verzeichnet. Von da geht es in das Herz des Menschen über, der der Gerechtigkeit nachkommt -nicht, als ob es in dieses auswanderte, aber es prägt in es seinen Abdruck ein, so wie ein Siegel, das von einem Ring in das Wachs übergeht, aber ohne den Ring zu verlassen“ (Augustinus, Trin. 14,15,21).
„Das Gesetz der Natur ist nichts anderes als das von Gott in uns hineingelegte Licht der Vernunft. Durch es erkennen wir, was zu tun und was zu meiden ist. Dieses Licht und dieses Gesetz hat Gott dem Menschen in der Schöpfung gegeben“ (Thomas v. A., dec. præc. prol.). Das sittliche Naturgesetz ist im Herzen jedes Menschen zugegen und durch die Vernunft festgesetzt. Es ist in seinen Vorschriften allgemeingültig, und seine Autorität erstreckt sich auf alle Menschen. Es bringt die Würde der Person zum Ausdruck und bestimmt die Grundlage ihrer Grundrechte und pflichten. „Es gibt ein wahres Gesetz: das der rechten Vernunft. Es stimmt mit der Natur überein, ist bei allen Menschen vorhanden und besteht unveränderlich und ewig. Seine Gebote fordern zur Pflicht auf; seine Verbote verwehren Verfehlungen … Es durch ein gegenteiliges Gesetz zu ersetzen, ist ein Sakrileg. Man darf es auch nicht teilweise aufheben, und niemand kann es gänzlich abschaffen“ (Cicero, rep. 3, 22, 33). Die Anwendung des natürlichen Sittengesetzes ist vielfältig; sie kann ein Nachdenken erfordern, das die je nach Ort, Zeit und Umständen vielfach verschiedenen Lebensbedingungen berücksichtigt. Dennoch bleibt in der Mannigfaltigkeit der Kulturen das natürliche Gesetz eine Regel, welche die Menschen untereinander verbindet und ihnen über die unvermeidlichen Unterschiede hinaus gemeinsame Grundsätze auferlegt.
Das natürliche Sittengesetz ist unveränderlich [Vgl. GS 10] und überdauert die geschichtlichen Veränderungen; in der Flut der Vorstellungen und der Sitten bleibt es bestehen und unterstützt ihren Fortschritt. Die Regeln, die es wiedergeben, bleiben dem Wesen nach gültig. Selbst wenn man es einschließlich seiner Grundsätze bestreitet, kann man es weder zerstören noch aus dem Herzen des Menschen reißen. Es taucht im Leben der einzelnen Menschen und der Gesellschaften immer wieder auf. „Jedermann weiß, daß dein Gesetz, Herr, den Diebstahl verbietet, und ebenso das Gesetz, das in die Herzen der Menschen geschrieben ist und das auch die Ungerechtigkeit nicht auszulöschen vermag“ (Augustinus, conf. 2,4,9). Das natürliche Sittengesetz liefert als sehr gutes Werk des Schöpfers das feste Fundament, auf dem der Mensch das Gebäude der moralischen Regeln aufbauen kann, die seine Entscheidungen leiten sollen. Es ist auch die unerläßliche sittliche Grundlage für den Aufbau der menschlichen Gemeinschaft. Es bietet schließlich den notwendigen Boden für das staatliche Gesetz, das an es gebunden bleibt, sei es durch Schlußfolgerungen aus seinen Grundsätzen, sei es durch Zusätze positivrechtlicher Art.
Die Gebote des natürlichen Gesetzes werden nicht von allen Menschen klar und unmittelbar wahrgenommen. Damit religiöse und moralische Wahrheiten „von allen ohne Schwierigkeit, mit sicherer Gewißheit und ohne Beimischung eines Irrtums erkannt werden“ können (Pius XII., Enz. „Humani generis“: DS 3876), sind dem sündigen Menschen in seiner jetzigen Verfaßtheit Gnade und Offenbarung notwendig. Das sittliche Naturgesetz verschafft dem geoffenbarten Gesetz und der Gnade eine Grundlage, die von Gott gelegt und dem Wirken des Heiligen Geistes angemessen ist.«
Textquelle: KKK [1954-1960]
Foto: Kreuzigung Christi – Glaskunst – Bildquelle: Kathnews