Das dreistufige Weiheamt muss eine Einheit bleiben
Vatikan (kathnews). Vatikansprecher Federico Lombardi hat am späten Nachmittag Aussagen des Papstes über das Frauendiakonat relativiert. Es habe sich um eine spontane Äußerung von Franziskus gehandelt. Es gehe schlicht darum, die Rolle von weiblichen Diakonen in der frühen Kirche historisch zu untersuchen, so Lombardi.
Kein Priestertum der Frau
Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass die Nichtzulassung von Frauen zum Priesteramt von Papst Johannes Paul II. 1994 als eine unfehlbare und damit unabänderliche kirchliche Lehre bestimmt wurde. Wörtlich schrieb Papt Johannes Paul II. in Ordinatio Sacerdotalis:
„Obwohl die Lehre ĂĽber die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Ăśberlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jĂĽngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts fĂĽr diskutierbar, oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu.
Damit also jeder Zweifel bezĂĽglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die BrĂĽder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daĂź die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daĂź sich alle Gläubigen der Kirche endgĂĽltig an diese Entscheidung zu halten haben„( OS, 4).
Auch Franziskus hat dies mehrfach in der Vergangenheit bekräftigt.
Interview mit Gerhard Ludwig MĂĽller (Quelle: Die Tagespost, 11.12.2001)
Die Internationale Theologenkommission der römischen Glaubenskongregation hat bereits 2001… auf ihrer Jahresversammlung ein das Thema des Frauendiakonates behandelt. … Am Rande der Sitzungen der Theologenkommission, die vom 2. bis 7. Dezember 2001 unter dem Vorsitz ihres (damaligen) Präsidenten Joseph Kardinal Ratzinger im Vatikan stattfanden, war der seinerseit in München lehrende Dogmatikprofessor Gerhard Ludwig Müller bereit, gegenüber der „Tagespost“ die Ergebnisse der Beratungen zusammenzufassen. Müller war seit 1998 Mitglied der Kommission. Die Fragen stellte Georg Gänswein, der spätere Privatsekretär von Papst Benedikt und heutige Erzbischof und Präfekt des Apostolischen Palates.
Frage: Herr Professor MĂĽller, die Internationale Theologenkommission hat auch die Frage des Diakonats behandelt. Sind konkrete Ergebnisse zu erwarten?
Gerhard Ludwig MĂĽller: Die Subkommission hat ihre Arbeit abgeschlossen und das Dokument Herrn Kardinal Ratzinger ĂĽberreicht. Der Text, der vor allem die sakramentale Natur des Diakonates als Teil des einen Weihesakraments herausstellt, hat eine breite Zustimmung in der Vollversammlung erhalten.
Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat die lateinische Kirche den Diakonat als eigene und beständige Stufe der Hierarchie wiederhergestellt. Stellt dieses Amt für die Sendung der Kirche eine Bereicherung dar?
Wenn auch lange Zeit die sakramentale Weihestufe des Diakonates nur als Durchgang zum Presbyterat – dem Priesteramt, wie wir im Deutschen sagen – praktiziert wurde, war doch immer das Bewusstsein vorhanden, dass der Diakonat zur Substanz des Weihesakrament gehört und darum von der Kirche nicht abgeschafft werden kann wie die niederen Weihen. Der von Paul VI. mit den niederen Weihen auch abgeschaffte Subdiakonat war seit dem zwölften Jahrhundert aus kirchenrechtlichen Gründen wegen der Zölibatsverpflichtung zwar zu den höheren Weihen gezählt worden. Er gilt aber nicht im eigentlichen sakramentalen Sinn als integraler Bestandteil des von Christus eingesetzten Sakramentes. In der Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ des Zweiten Vatikanums (Art. 29) wird der Diakonat zu den „in höchstem Maße lebenswichtigen Ämtern“ gezählt, weshalb er als hierarchische Stufe zur beständigen Ausübung wiederhergestellt wurde. Vorher waren seine Aufgaben von den Priestern beziehungsweise den Diakonen, die sich auf die Priesterweihe vorbereiteten, mit übernommen worden. Insgesamt kann man weltweit von positiven Erfahrungen mit dem permanenten Diakonat sprechen. Vor allem wird durch den Dienst des Diakons in den drei Aufgabenbereichen der Kirche, nämlich der Verkündigung, der Liturgie und der Caritas, die sakramentale Verfassung der Kirche sichtbar, vor allem wenn kein Priester da sein kann.
Ist der ständige Diakonat, der auch verheirateten Männern übertragen werden kann, eine Gefahr für den zölibatären Priester?
Gewiss nicht! Der Diakonat trägt seine Berechtigung in sich und darf nicht mit einem Minipriestertum oder einem Priester im Wartestand verwechselt werden. Es gibt eine eigene Berufung zum Priesteramt, dem gewiss die Lebensform Christi in Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam noch mehr angemessen ist als dem Träger des Diakonenamtes.
In der aktuellen Diskussion ist immer wieder vom sakramentalen Diakonat die Rede. Ist der Diakonat ein eigenes Sakrament?
Die Kirche lehrt klar, dass das Weihesakrament (sacramentum ordinis) eines von den sieben Sakramenten der Kirche darstellt. Das Weihesakrament als im Heiligen Geist bevollmächtige Ausübung der im Ursprung einen Sendung der Apostel Christi wird in seiner Fülle vom Bischof ausgeübt. Die unterschiedliche Teilhabe daran nennt man nach dem Maß ihrer Konkretisierung Presbyterat beziehungsweise Diakonat. Der Priester kann vor allem Christus wegen der Konsekrationsvollmacht in der Eucharistie als Haupt der Kirche vergegenwärtigen, und er partizipiert an der apostolischen Vollmacht – fast wie der Bischof, allerdings außer der Befähigung, die Einheit der Kirche in der Gemeinschaft der Ortskirchen und mit ihrem apostolischen Ursprung darstellen zu können. Darum kommt auch dem Bischof als Nachfolger der Apostel göttlichen Rechtes allein die Vollmacht zu, gültig die Weihe in den Stufen des Episkopats, Presbyterats und Diakonats zu spenden. So sagt es schon die erste ausführliche Weiheordnung, die wir kennen, vom Beginn des dritten Jahrhunderts.
In welchem theologischen Verhältnis steht der Diakonat zum Priestertum?
Der Diakon ĂĽbt im Rahmen seiner ihm in der Weihe ĂĽbertragenen Vollmachten Aufgaben aus, die ihm mit dem Bischof und dem Priester gemeinsam sind. Der Diakon tut also nicht das, was jeder Laie als getaufter und gefirmter Christ auch tun kann, sondern das, was ihm spezifisch in der Weihe als Vollmacht mitgeteilt worden ist. Somit repräsentiert er in seinem diakonalen Handeln Christus als Quelle alles Heilswirkens der Kirche. Sein Handeln ist darum ein Handeln von Christus, dem Haupt der Kirche auf die Kirche hin. Darum erklärt das Konzil: „…mit sakramentaler Gnade gestärkt dienen sie dem Volke Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit dem Bischof und dem Presbyterium“ (LG 29).
Offensichtlich gab es in der frühen Kirche „Diakoninnen“. Sind diese Diakoninnen Frauen, die die „Diakonenweihe“ empfingen?
Von Anfang an gab es in der Kirche Frauen, die über die allgemeine Teilhabe aller Männer und Frauen am Laienapostolat hinaus besondere Dienste übernommen haben. Man nannte sie „Witwen der Gemeinde“. Auch die gottgeweihten Jungfrauen, die sich dann zu den weiblichen Ordensgemeinschaften zusammengeschlossen haben, trugen zum Aufbau der Kirche bei. Ab dem dritten Jahrhundert bildet sich für sie ein eigener Titel heraus: die „Diakonissa“. Sie ist nicht eine Frau, die das Amt der Diakone ausübt, sondern in ihren Tätigkeiten ganz eindeutig davon abgegrenzt wird. Sie tut nichts von dem, was Priester und Diakone tun, sondern hat die Kirchentüren zu bewachen und bei der Taufe von erwachsenen Frauen aus Gründen des Anstands dabei zu sein. So sagen es die „Apostolischen Konstitutionen“ (um 380 n. Chr.). Diakonissen haben in Frauenklöstern beim Stundengebet das Evangelium gelesen und, wenn kein Priester oder Diakon da war, die konsekrierten Hostien aus dem Aufbewahrungsort genommen und an die Mitschwestern ausgeteilt. Im syrischen und dann auch im byzantinischen Raum finden sich auch Zeugnisse einer liturgischen Einsetzung der Diakonisse ähnlich wie Lektor und Subdiakon mit Segenshandauflegung und Gebet des Bischofs. Der wesentliche Unterschied in den Aufgaben und der theologischen Sicht zum Episkopat, Presbyterat und Diakonat wird jedoch in aller Deutlichkeit herausgestellt. (All diese Dokumente sind gesammelt, historisch eingeordnet und systematisch-theologisch interpretiert in: Gerhard Ludwig Müller, Der Empfänger des Weihesakraments. Echter 1999).
Haben die Kirchenväter überhaupt zu der Frage „Diakonat der Frau“ Stellung genommen?
Alle bedeutenden Kirchenväter haben ausdrücklich die Praxis, in einigen von der Kirche abgetrennten Gemeinschaften den Frauen das Diakonen- und Priesteramt zu übertragen, als häretisch abgewiesen. Als dann ab dem zwölften Jahrhundert im Licht der Unterscheidung von Sakramenten im wahren und eigentlichen Sinn und den bloßen Sakramentalien die liturgischen Grundvollzüge der Kirche bewertet wurden, haben alle maßgebenden Theologen und das kirchliche Lehramt die Interpretation der Diakonisse als Stufe des Weihesakraments im eigentlichen und wahren Sinne abgelehnt. Einhellig wird der Ritus der Einsetzung der Diakonisse als Benediktion (Segnung), das heißt als Sakramentale bewertet, besonders auch die Weihe der Äbtissin oder der Jungfrau, die in einem gewissen historischen Zusammenhang mit der alten Diakonissinnenweihe gesehen werden kann.
Es gibt in Deutschland ein dickes Buch von gut siebenhundert Seiten, in dem die Autorin die Meinung vertritt, dass es ein weibliches Weiheamt gegeben hat, das man erneuern könnte. In die gleiche Bresche schlug bereits ein von einer katholischen Fakultät und einer diözesanen Akademie mitverantworteter Kongress im Jahre 1997. Einstimmig wurde die Ordination von Frauen zu Diakoninnen gefordert. Eine längst überfällige berechtigte Forderung?
Die Dicke eines Buches beeindruckt nur den, der selbst noch keines geschrieben hat. So verdienstvoll die Materialsammlung auch ist, die Autorin konnte die Tatsache nicht aus der Welt schaffen, dass ein Beweis für eine sakramentale Interpretation der Diakonissinnenweihe durch die maßgebliche Tradition und das Lehramt der Kirche, dem allein die verbindliche Auslegung der Offenbarung und der Lebensvollzüge der Kirche zusteht, nicht erbracht werden kann. Nicht irgendwelche Doktoranden oder interessierte Kreise können hier das letzte Wort beanspruchen und, weil es gerade gewünscht wird, die verbindlichen Auslegungsprinzipien für diesen Fall einmal außer Kraft setzen. Katholischsein unterscheidet sich von andern Formen des Christentums durch die Anerkennung der apostolisch verbürgten Lehrautorität der Bischöfe und der Papstes (Lumen gentium, Art. 25). Nur sie können authentisch die Offenbarung und die Lehrtradition der Kirche auslegen und erklären, dass die Praxis der Kirche, nur Männern das Weihesakrament zu spenden, in der „göttlichen Verfassung der Kirche“ (Papst Johannes Paul II. in Ordinatio sacerdotalis, 1994) verankert ist, die zu ändern kein Mensch, nicht einmal demokratisch gewählte Gremien und Mandatsträger, die Vollmacht hat.
Ist denn der Frauendiakonat vom Frauenpriestertum trennbar
Nein! Wegen der Einheit des Weihesakramentes, das bei den Beratungen der Theologenkommission unterstrichen worden ist, kann man nicht mit zweierlei Maß messen. Dies wäre dann sicher eine Diskriminierung der Frau, wenn man sie für den Diakonat geeignet hielte, aber nicht für den Presbyterat oder den Episkopat. Man würde die Einheit des Sakramentes in der Wurzel spalten, wenn man dem Diakonat als Amt des Dienens das Priesteramt als Amt des Leitens entgegensetzen und daraus folgern würde, die Frau habe im Unterschied zum Mann eine größere Affinität zum Dienen und sei deshalb zum Diakonat, aber nicht zum Priestertum geeignet. Das gesamte apostolische Amt jedoch ist ein Dienen in den drei Stufen, in denen es ausgeübt wird. Die Kirche weiht keine Frauen nicht aus dem Grunde, weil ihnen irgend etwas an geistlichen Gaben oder natürlichen Talenten fehlen würde, sondern weil (wie auch im Ehesakrament) die geschlechtliche Unterschiedenheit und Relationalität von Mann und Frau eine Symbolik in sich enthält, die als Bezeichnung für die gnadenhafte Dimension des Verhältnisses Christi zur Kirche eine Voraussetzung darstellt und sich in ihr abbildet. Wenn der Diakon mit dem Bischof und Presbyter aus der wurzelhaften Einheit der drei Weihegrade heraus von Christus her, dem Haupt und Bräutigam der Kirche, auf die Kirche hin handelt, ist es klar, dass nur ein Mann diese Relation Christi zur Kirche repräsentieren kann. Umgekehrt ist ebenso klar, dass Gott das Menschsein nur aus einer Frau heraus annehmen konnte und damit auch das weibliche Geschlecht in der Ordnung der Gnade – aufgrund der inneren Bezogenheit von Natur und Gnade – eine unverwechselbare, grundlegende und keineswegs nur akzidentelle Bedeutung hat.
Es ist inzwischen kein Geheimnis mehr, dass in einigen Ländern Kurse durchgeführt werden, die direkt oder indirekt die Diakonenweihe für Frauen zum Ziel haben. Ein römischer Entscheid vom vergangenen September hat mächtiges Aufsehen erregt, weil er diese Initiativen als unerlaubt untersagt. Bleibt er nur ein „disziplinärer“ Ukas ohne Folgen?
Es handelt sich bei dieser „Notifikation“ keineswegs nur um eine disziplinäre Maßnahme. Ausdrücklich wird der Versuch zurückgewiesen, mit solchen so genannten Ausbildungskursen Fakten zu schaffen und auf dem Umweg über die presseerzeugte öffentliche Meinung Druck auf das Lehramt auszuüben, weil es für den angestrebten Zugang von Frauen zum sakramentalen Diakonat, das heißt einer Stufe des einen Weihesakraments, keine lehrmäßige Grundlage gibt – sowohl historisch wie auch systematisch-theologisch.
Gibt es zur Frage „Frauendiakonat“ denn überhaupt lehramtliche verbindliche Aussagen?
Die liturgische und theologische Tradition der Kirche spricht eine eindeutige Sprache. Es handelt sich hier um eine verbindliche, irreversible Lehre der Kirche, die vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche verbürgt ist, die aber noch einmal mit hoher Autorität bestätigt werden kann, wenn weiterhin die Lehrtradition der Kirche entstellt wiedergeben wird mit dem Ziel, die Entwicklung in eine bestimmte Richtung zu drängen. Ich wundere mich über die geringe Geschichtskenntnis mancher und den fehlenden „Glaubenssinn“, sonst müsste man wissen, dass es noch nie gelungen ist und auch nicht gelingen wird, die Kirche gerade im Kernbereich ihrer Lehre und Liturgie in Widerspruch zur Heiligen Schrift und zu ihrer eigenen Tradition zu bringen.
Was geschieht, wenn ein gültig geweihter Bischof, auch außerhalb der Gemeinschaft der katholischen Kirche, eine Frau zur Diakonin „weiht“?
Unsichtbar, nämlich vor Gott, geschieht nichts. Denn eine solche Weihe ist ungültig. Sichtbar, nämlich in der Kirche, geschieht aber etwas. Denn ein katholischer Bischof, der eine irreguläre Weihe vornimmt, zieht sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu.
Könnte der Papst entscheiden, dass künftig auch Frauen die Diakonenweihe empfangen?
Der Papst ist im Gegensatz zur Meinung vieler nicht der Herr der Kirche oder der absolute Souverän ihrer Lehre. Ihm ist in Gemeinschaft mit dem Bischöfen nur die Wahrung der Offenbarung und ihre authentische Interpretation anvertraut. Im Anbetracht des Glaubens der Kirche, wie er in ihrer dogmatischen und liturgischen Praxis zum Ausdruck kommt, ist es völlig ausgeschlossen, dass der Papst in die Substanz der Sakramente eingreift, zu der wesentlich auch die Frage des legitimen Weiheempfängers hineingehört, wie es Papst Johannes Paul II. in Ordinatio sacerdotalis unterstrichen hat.
Sind die Frauen gänzlich von der Teilhabe an kirchlichen Diensten ausgeschlossen? Gibt es keinen Platz für Frauen in der Kirche?
Kommt man aus einer klerikalistischen Engführung von Kirche heraus, dann stellt sich die Frage nicht mehr in dieser Weise. Die Kirche in ihren Lebensvorgängen und in ihrem Dienst an den Menschen wird wesentlich von allen Christen, gerade auch den Laien mitgetragen. Hier können wir uns im Augenblick in vielen Ländern nicht über ein Zuviel an aktivem Laienapostolat beklagen. Denken wir auch an den dramatischen Rückgang der weiblichen Orden und Gemeinschaften, ohne die die Kirche in den verschiedenen Nationen und Kulturen nie verwurzelt worden wäre. In den spezifischen Ämtern kirchlich-menschlichen Rechtes, zu denen Laien auch zur Mitarbeit an der Hierarchie, das heißt Bischof, Presbyter und Diakonen herangezogen werden können (Lumen gentium, Art. 33), üben Frauen für die Kirche wichtige und auch sie selbst menschlich und geistlich erfüllende Dienste aus. Was heute Frauen als Religionslehrerinnen, Theologieprofessorinnen, Pastoralreferentinnen, aber auch was Frauen in ehrenamtlichen Tätigkeiten in den Gemeinden tatsächlich tun, geht meilenweit über das hinaus, was die altkirchlichen Diakonissinnen getan haben. Die Wiedereinführung des alten Diakonissenamtes wäre nur ein amüsanter Anachronismus. Die Weichen in die Zukunft der Mitarbeit von Laien dagegen hat das Konzil gestellt in dem leider zu wenig studierten vierten Kapitel der Kirchenkonstitution Lumen gentium.
Foto: Kardinal MĂĽller – Bildquelle: M. BĂĽrger, kathnews.de