Das besondere Gericht

Katechismus der Katholischen Kirche.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 26. September 2013 um 09:20 Uhr
Sonne und Wolken

»Der Tod setzt dem Leben des Menschen, das heißt der Zeit, in der dieser die in Christus geoffenbarte göttliche Gnade [Vgl. 2Tim 1,9-10] annehmen oder zurückweisen kann, ein Ende. Das Neue Testament spricht vom Gericht hauptsächlich im Blick auf die endgültige Begegnung mit Christus bei seinem zweiten Kommen. Es sagt aber auch wiederholt, daß einem jeden unmittelbar nach dem Tod entsprechend seinen Werken und seinem Glauben vergolten wird. Das Gleichnis vom armen Lazarus [Vgl. Lk 16,22] und das Wort, das Christus am Kreuz zum guten Schächer sagte [Vgl. Lk 23,43], sowie weitere Texte des Neuen Testaments [Vgl. 2 Kor 5,8; Phil 1,23; Hebr 9,27; 12,23] sprechen von einem letzten Schicksal der Seele [Vgl. Mt 16,26], das für die einzelnen Menschen unterschiedlich sein kann.

Jeder Mensch empfängt im Moment des Todes in seiner unsterblichen Seele die ewige Vergeltung. Dies geschieht in einem besonderen Gericht, das sein Leben auf Christus bezieht – entweder durch eine Läuterung [Vgl. K. v. Lyon: DS 857-858; K. v. Florenz: DS 1304-1306; K. v. Trient: DS 1820] hindurch oder indem er unmittelbar in die himmlische Seligkeit eintritt [Vgl. Benedikt XII.: DS 1000-1001; Johannes XXII.: DS 990] oder indem er sich selbst sogleich fĂĽr immer verdammt [Vgl. Benedikt XII.: DS 10]. „Am Abend unseres Lebens werden wir nach unserer Liebe gerichtet werden“ (Johannes vom Kreuz, dichos 64).«

Textquelle: KKK [1021-1022]

Foto: Sonne und Wolken – Bildquelle: Kathnews

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