Bischofskonferenz erwägt Einrichtung interdiözesaner Strafgerichtshöfe

Bischof Dr. Stephan Ackermann referierte auf einer Tagung für Mitarbeiter deutschsprachiger Kirchengerichte (Offizialate) in Bensberg bei Köln.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 25. Oktober 2018 um 17:24 Uhr
Bischof Stephan Ackermann

Bensberg (kathnews). Alle zwei Jahre kommen Offiziale, Richter, Ehebandverteidiger, Anwälte deutschsprachiger Kirchengerichte (Offizialate) zu einer Tagung zusammen. Die Tagungsorte sind bisher im Wechsel Freising bei München und Bensberg bei Köln gewesen. In der vergangenen Woche fand die Tagung in Bensberg statt. Neben Themen des Eherechtes und Eheprozessrechtes fand auch das kirchliche Strafrecht und Strafprozessrecht vor dem Hintergrund der Missbrauchsfälle besondere Berücksichtigung.

In diesem Zusammenhang referierte der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs, der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann, über die im September veröffentlichte Studie zum sexuellen Missbrauch. Dazu  heißt es in der jüngsten Ausgabe der Kirchenzeitung des Erzbistums Köln: „Er (Bischof Ackermann) informierte über die Reform der ‚Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener‘ der DBK.“ Hervorgehoben wurde, dass die „Ansprechpersonen für Verdachtsfälle … zukünftig noch besser auf ihre Aufgabe vorbereitet werden, etwa durch fachliche Qualifikation“, schreibt die Kirchenzeitung. „Ackermann plädierte dafür, dass die Ansprechpartner nicht bei den Bistümern selbst beschäftigt sein sollten. Dies fördere die Unabhängigkeit und ermutigte Betroffene, das Gespräch zu suchen.“

Auch die Einrichtung von interdiözesanen Strafgerichten werde von der Deutschen Bischofskonferenz erwogen. In manchen Ländern bestehen solche bereits seit einigen Jahren, wie etwa in den Niederlanden (seit September 2012). „So könnten etwa künftig an zwei Standorten in Deutschland spezialisierte Kirchenrechtler Verdachtsfälle …. verhandeln, so Ackermann“ laut der Kirchenzeitung. Dabei kämen alle Strafsachen, die auf gerichtlichem Weg verhandeln werden, in Betracht, nicht nur die des sexuellen Missbrauchs, sondern z. B. auch die der schwere Missbräuchen im Kontext der Sakramentenspendung. „Ziel der Einführung … sei eine Beschleunigung der Verfahren und eine stärkere Professionalisierung bei den Verurteilungen von Straftätern.“

Foto: Bischof Stephan Ackermann – Bildquelle: Wikipedia/Spurzem – Lothar Spurzem

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