Kritik an Dekret zum Kirchenaustritt zurückgewiesen

Erzbischof Zollitsch reagiert auf empörte und austrittswillige Katholiken.
Erstellt von Radio Vatikan am 25. September 2012 um 17:04 Uhr
Erzbischof Dr. Zollitsch

Fulda (kathnews/RV). Die deutschen Bischöfe haben Vorwürfe gegen ihr am Montag in Kraft getretenes Dekret zum Kirchenaustritt zurückgewiesen. Wenn künftig alle Ausgetretenen per Brief zum Gespräch eingeladen und über die Konsequenzen des Austritts informiert würden, handele es sich keinesfalls um eine Drohgebärde, sagte der Konferenzvorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch, am Montag zum Auftakt der Herbstvollversammlung der Bischöfe in Fulda. Jeder Austritt sei für die Kirche schmerzlich, betonte Zollitsch. Die Kirche wolle den Austrittswunsch aber ernst nehmen und dann auch klarstellen, dass damit Konsequenzen verbunden seien. Viele Austrittswillige wüssten nicht, was dieser Schritt konkret für Folgen habe.

Auf die Frage, ob die Pfarrer nicht überlastet würden, wenn sie jedem Ausgetretenen ein pastorales Gespräch anbieten müssten, sagte der Freiburger Erzbischof, Erfahrungen in Österreich zeigten, dass nur eine geringe Zahl der Ausgetretenen eine solche Einladung annehme. Sollte sich das in Deutschland nicht bestätigen, könnten auch pastorale Mitarbeiter die Gespräche führen. Die Bischöfe seien offen für weitere Lösungen. Das Gesprächsangebot sei auch ein Signal, dass die Kirche den Gründen für diesen Schritt nachgehe. Zuvor hatte die Kirchenvolksbewegung das Dekret heftig kritisiert. Es handele sich um ein «völlig falsches Signal zum falschen Zeitpunkt», erklärte die Initiative «Wir sind Kirche» in Fulda. «Anstatt den Ursachen für die hohen Kirchenaustrittszahlen auf den Grund zu gehen, stellt dieses Dekret der Bischöfe eine Drohbotschaft für das Kirchenvolk dar und wird keine Motivation für suchende Menschen sein, der Kirchensteuergemeinschaft weiter treu zu bleiben oder ihr beizutreten.»

Die Bischofskonferenz hatte in der vergangenen Woche ein Dekret veröffentlicht, in dem in Zusammenarbeit mit dem Vatikan die Konsequenzen eines Kirchenaustritts neu geregelt werden. Danach führt der vor einer staatlichen Behörde erklärte Austritt weiterhin zum Verlust der Mitgliedsrechte in der Kirche. Der Zugang zu Beichte und Eucharistie ist somit den Ausgetretenen wie bisher verwehrt. Sie dürfen auch nicht Taufpate werden oder kirchliche Ämter übernehmen. Eine automatische Exkommunikation erfolgt jedoch nicht mehr. Bislang galt hierzulande, dass die Austrittserklärung gegenüber dem Staat automatisch die Kirchenstrafe der Exkommunikation auslöste. Der Vatikan verpflichtete die Kirche in Deutschland zudem dazu, jedem Ausgetretenen ein Gespräch mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Kirche anzubieten. Die Pfarrer müssen demnach jeden Betroffenen dazu einladen.

Die katholischen Bischöfe haben das Schmähvideo und die neuen französischen Karikaturen zum Islam verurteilt. Die Darstellungen verursachten Hass zwischen Menschen und trügen nicht zum gegenseitigen Verständnis der Religionen bei, sagte Zollitsch. Er wünsche sich mehr Sensibilität im Umgang mit religiösen Symbolen und Werten.

Foto: Erzbischof Zollitsch – Bildquelle: Schwarzwaelder bei de.wikipedia.org

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