Bestätigung heißt Ãœberprüfung – Das MP „Magnum Principium“

Kardinal Sarah klärt auf: Der Gottesdienstkongregation kommt auch nach dem Motu Proprio "Magnum Principium“ eine entscheidende Kontrollfunktion bei Übersetzungen liturgischer Texte seitens der Bischofskonferenzen zu.  Auch ist die Instruktion "Liturgiam authenticam“ weiterhin in Geltung. "Magnum principium" bedeutet eine Reform in Kontinuität.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 16. Oktober 2017 um 08:58 Uhr

Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt:

Vatikan (kathnews). Papst Franziskus hat mit dem Motu Proprio „Magnum Principium“ den Bischofskonferenzen mehr Kompetenzen im Bereich der Ãœbersetzung liturgischer Bücher und der Anpassungen in der Liturgie zuerkannt. Dies tat er nicht zuletzt auch im Hinblick auf eine stärkere Dezentralisierung der Kirche.

Reform

Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vor allem um den can. 838 § 3 des Kodex des Kanonischen Rechtes (CIC/1983). Bisher galt, dass die von den Bischofskonferenzen erstellten Ãœbersetzungen der lateinischen Originalausgabe der liturgischen Texte (editio typica) vom Apostolischen Stuhl (in diesem Fall von der Kongregation für den Gottesdient und die Disziplin der Sakramente) approbiert werden mußten. Der Papst hat mit der Gesetzesänderung nun festgelegt, dass  Bischofskonferenzen ihre Ãœbersetzungen selber approbieren. Dem Apostolischen Stuhl kommt es zu, die Ãœbersetzungen zu bestätigen (confirmare). Die Bestätigung ist das „grüne Licht“ für die Herausgabe (edere) der vorab approbierten Texte seitens der Bischofskonferenzen.

Das Neue in der Gesetzgebung liegt darin, dass im Ãœbersetzungsprozess den Bischofskonferenzen mehr Freiheit (weniger Intervention durch den Apostolischen Stuhl) zukommt und die Bischofskonferenzen am Ende ihre Texte selber approbieren. Darum spricht das Dokument nicht mehr von „regognitio“ (Ãœberprüfungen“), sondern von „confirmatio“ (Bestätigung) seitens der Gottesdienstkongregation.

Kontinuität

Nun hat der Präfekt der Gottesdienstkongregation, Robert Kardinal Sarah, in einem aktuellen Interview mit der Zeitung „L’Homme Nouveau“ eine Klarstellung vorgetragen, die für die Interpretation der Gesetzesänderung wichtig ist. Danach bedeutet das Recht der Kongregation, Ãœbersetzungen der Bischofskonferenzen zu bestätigen (confirmare) nicht, dass diese einfach „abgesegnet“ werden. Vielmehr geht der Bestätigung eine gründliche Ãœberprüfung der in die Landessprachen übersetzten lateinischen Texte voraus. Kriterium dafür sind die Vorgaben der von Papst Benedikt XVI. erlassenen Instruktion „Liturgiam authenticam“. Diese „Ausführungsbestimmung“ ist weiterhin bindend für für Ãœbersetzungen lateinischer Liturgietexte in die jeweilige Landessprache und durch Papst Franziskus keineswegs aufgehoben worden. Nach „Liturgiam authenticam“ müssen Ãœbersetzungen, so weit das möglich ist, dem lateinischen Original entsprechen. Darauf weise, so Kardinal Sarah, das Adverb „fideliter“ im geänderten can. 838 § 3 hin: Die Bischofskonferenzen haben die Ãœbersetzungen „treu“ zum lateinischen Orginal zu erstellen.

Fazit

Im Hinblick auf die Einheit der Kirche kommt der Gottesdienstkongregation weiterhin eine entscheidende Kontrollfunktion zu. Kriterium für die Kontrolle sind die Vorgaben der Instruktion „Liturgiam Authenticam“. Die Gottesdienstkongregation wird nur dann eine Ãœbersetzung bestätigen (confirmatio), wenn diese den Vorgaben von „Liturgiam authenticam“ entspricht. Erst nach der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl, die immer eine kritische Ãœberprüfung der Ãœbersetzungen im Lichte der Instruktion „Liturgiam authenticam“ voraussetzt, können die Bischofskonferenzen ihre vorab approbierten Ãœbersetzungen auch herausgeben. Das aber zeigt zugleich, dass die Bestätigung (confirmatio) seitens der Gottesdienstkongregation im Grunde nichts anderes ist als das, was vor der Gesetzesänderung „Ãœberprüfung“ (regognitio) genannt wurde. Die Bestätigung behinhaltet nach wie vor eine Ãœberprüfung der Ãœbersetzungen.

Der gesamte Prozess sieht dann wohl so aus: Die Bischofkonferenz nimmt die Ãœbersetzung vor und approbiert sie. Die Texte werden zur Ãœberprüfung nach Rom geschickt. Die Gottesdienstkongregation kontrolliert, ob die Texte gemäß den Vorgaben der Instruktion „Liturgiam authenticam“ dem lateinischen Original treu sind. Nach erfolgter Bestätigung, dass dem so ist, können die Bischofkonferenzen ihre Ãœbersetzungen herausgeben.

Foto: Kardinal Robert Sarah РBildquelle: Wikipedia РFran̤ois-R̩gis Salefran / CC-BY-SA 4.0

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