Beichtgeheimnis ist unverhandelbar und absolut

Präfekt der Apostolischen Pönitentiarie verteidigt erneut das Beichtgeheimnis.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 16. Oktober 2021 um 10:52 Uhr
Foto: Beichtstuhl, St. Leonhard in Leonberg

Vatikan (kathnews). In Frankreich werden Rufe nach Aufhebung des Beichtgeheimnisses laut, wenn ein Priester in der Beichte Kenntnis erhält über einen sexuellen Missbrauch. Der Priester müsse verpflichtet werden, dieses Wissen den gerichtlichen Behörden mitzuteilen.

Der Präfekt der Apostolischen Pönitentarie, Mauro Kardinal Piacenza, hat dem Bruch des Beichtgeheimnisses erneut eine Absage erteilt. Man  könne das Beichtgeheimnis nicht mit der Verschwiegenheitspflicht anderer Berufe, wie z. B. eines Arztes, vergleichen. Von dieser könne man unter Umständen mit Zustimmung der betroffenen Person entbunden werden. Das gehe beim Beichtsakrament nicht.  Dieses sei nämlich „keine von auĂźen auferlegte Verpflichtung“, sondern „eine intrinsische Anforderung des Sakramentes“, zitiert das Kölner Domradio den Kurienkardinal. Der Beichtvater könne aber einen Minderjährigen dazu ermahnen, den Missbrauch bei den Eltern, den Erziehern und der Polizei zu melden. Das Siegel des Beichtgeheimnisses komme „direkt aus dem göttlichen Offenbarungsrecht und ist im Wesen des Sakraments verwurzelt“, hatte der Kardinal noch in einer Note seines Dikasteriums im März 2019 erklärt.

In einem Interview mit CNA-Deutsch erklärte Kardinal Piazenza:

„Der Beichtende redet nicht mit dem Beichtvater, sondern mit Gott. Sich das anzueignen, was Gott gehört, wäre ein Sakrileg. Es tritt der Schutz des Sakramentes selbst ein, das Christus als sicheren Hafen für alle Sünder eingesetzt hat. Die Gläubigen würden sich eventuell dem Beichtsakrament nicht mehr nähern, wenn das Vertrauen ins Beichtgeheimnis verloren ginge, mit gravierendem Schaden für die Seelen und für das Werk der Evangelisierung.“

Foto: Beichtstuhl, St. Leonhard in Leonberg – Bildquelle: Kathnews

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