„Amoris laetitia”: Klärungsbedarf zur Vermeidung einer allgemeinen Verwirrung

Authentische und damit bindende Interpretation von "Amoris laetitia" erforderlich.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 26. April 2016 um 21:46 Uhr
Weihbischof Athanasius Schneider

Die Kathnews-Redaktion erreichte heute eine Stellungnahme von Weihbischof Athanasius Schneider zum jüngsten nachsynodalen Schreiben „Amoris laeitita“ von Papst Franziskus. Der Weihbischof bittet darin unseren Heiligen Vater wegen der zum Teil widersprüchlichen Interpretationen im Volk Gottes u.a. um eine authentische Interpretation des päpstlichen Lehrschreibens. Kathnews veröffentlicht diese Stellungnahme ungekürzt:

Von Weihbischof Athanasius Schneider

Das Paradox der widersprüchlichen Interpretationen von “Amoris laetitia”

Das vor kurzem veröffentlichte Apostolische Schreiben “Amoris Laetitia” (AL), das einen großen spirituellen und pastoralen Reichtum für das Leben in der Ehe und in der christlichen Familie unserer Epoche enthält, hat bereits innerhalb kurzer Zeit sogar im Bereich des Episkopats widersprüchliche Interpretationen hervorgerufen.

Es gibt Bischöfe und Priester, die öffentlich und offen erklärten, dass AL eine sehr klare Öffnung für die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene geliefert habe, ohne von diesen ein Leben in Enthaltsamkeit zu verlangen. In diesem Aspekt der sakramentalen Praxis, die sich laut ihnen nun auf bedeutsame Weise geändert habe, liege der wirklich revolutionäre Charakter von AL. AL mit Blick auf die irregulären Paare interpretierend, erklärte der Vorsitzende einer Bischofskonferenz in einem auf der Internetseite dieser Bischofskonferenz veröffentlichten Text:

„Es handelt sich um eine Maßnahme der Barmherzigkeit, um eine Öffnung von Herz, Verstand und Geist, für die es weder ein Gesetz braucht noch irgendeine Direktive oder Richtlinien. Man kann und soll sie sofort in die Praxis umsetzen.“

Diese Ansicht wurde zusätzlich durch die jüngsten Erklärungen von Pater Antonio Spadaro SJ bestätigt, der nach der Bischofsynode von 2015 geschrieben hatte, dass die Synode die „Grundlage“ für den Zugang der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion geschaffen hatte, indem sie „eine Tür öffnete“, die bei der vorherigen Synode von 2014 noch verschlossen geblieben war. Nun, sagt Pater Spadaro in seinem Kommentar zu AL, wurde seine Ankündigung bestätigt. Man sagt, dass Pater Spadaro selbst der redaktionellen Gruppe von AL angehört habe.

Der Weg für die missbräuchlichen Interpretationen scheint sogar von Kardinal Christoph Schönborn angestoßen worden zu sein, der während der offiziellen Vorstellung von AL in Rom im Zusammenhang mit den irregulären Verbindungen gesagt hatte:

Meine große Freude an diesem Dokument ist, dass es konsequent die künstliche, äußerliche, fein säuberliche Trennung von „regulär“ und „irregulär“ überwindet.

Eine solche Äußerung vermittelt den Eindruck, dass es keinen klaren Unterschied zwischen einer gültigen und sakramentalen Ehe und einer irregulären Verbindung gebe, oder zwischen einer läßlichen und tödlichen Sünde gebe.

Auf der anderen Seite gibt es Bischöfe, die behaupten, dass AL im Licht des immerwährenden Lehramtes der Kirche gelesen werden müsse und dass AL nicht die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen erlaubt, auch nicht im Ausnahmefall. Grundsätzlich ist diese Feststellung richtig und wünschenswert. In der Tat sollte jeder Text des Lehramtes generell in seinem Inhalt mit dem vorherigen Lehramt bruchlos übereinstimmen.

Dennoch ist es kein Geheimnis, dass in verschiedenen Orten die geschiedenen und wiederverheirateten Personen zur Heiligen Kommunion zugelassen sind, ohne dass sie enthaltsam leben. Einige Aussagen von AL können realistischerweise dazu herangezogen werden, diesen bereits seit einiger Zeit an verschiedenen Orten des kirchlichen Lebens praktizierten Mißbrauch zu rechtfertigen.

Einige Aussagen von AL eignen sich objektiv für Missinterpretationen

Der Heilige Vater, Papst Franziskus, hat uns alle eingeladen, einen Beitrag zum Nachdenken und zum Dialog über die heiklen, die Ehe und die Familie betreffenden Fragen zu leisten. „Die Reflexion der Hirten und Theologen wird uns, wenn sie kirchentreu, ehrlich, realistisch und kreativ ist, zu größerer Klarheit verhelfen“ (AL, 2).

Analysiert man mit intellektueller Redlichkeit einige Aussagen von AL in ihrem Kontext, stellt man eine Schwierigkeit fest, sie gemäß der überlieferten Lehre der Kirche zu interpretieren. Dieser Umstand erklärt sich durch das Fehlen der konkreten und ausdrücklichen Bekräftigung der beständigen, auf dem Wort Gottes beruhenden und von Papst Johannes Paul II. bekräftigte Lehre und Praxis der Kirche, der sagt:

„Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.

Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘“ (Familiaris Consortio, 84).

Papst Franziskus hat „keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art“ (AL, 300) festgelegt. In der Fußnote 336 erklärt er allerdings: „Auch nicht auf dem Gebiet der Sakramentenordnung, da die Unterscheidung erkennen kann, dass in einer besonderen Situation keine schwere Schuld vorliegt.“ Mit offensichtlichem Bezug auf die wiederverheirateten Geschiedenen sagt der Papst in AL, Nr. 305: „Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt.“ In der Fußnote 351 erklärt der Papst seine Feststellung mit den Worten: „In gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein.“

Im selben Achten Kapitel von AL (Nr. 298) spricht der Papst von den Geschiedenen in einer neuen Verbindung, […] mit neuen Kindern, mit erwiesener Treue, großherziger Hingabe, christlichem Engagement, mit dem Bewusstsein der Irregularität der eigenen Situation und großer Schwierigkeit, diese zurückzudrehen, ohne im Gewissen zu spüren, dass man in neue Schuld fällt. Die Kirche weiß um Situationen, in denen ‚die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können‘.“ In der Fußnote 329 zitiert der Papst das Dokument Gaudium et spes leider auf eine nicht korrekte Weise, weil das Konzil sich in diesem Fall allein auf die gültige christliche Ehe bezieht. Die Anwendung dieser Aussage auf die Geschiedenen kann den Eindruck erwecken, dass die gültige Ehe, wenn nicht in der Theorie, so doch in der Praxis einer Verbindung von Geschiedenen gleichgestellt wird.

Die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion und ihre Folgen

AL fehlt es leider an den wörtlichen Wiedergaben der Grundsätze der Morallehre der Kirche in der Form, wie sie in Nr. 84 des Apostolischen Schreibens Familiaris Consortio und der Enzyklika Veritatis Splendor von Papst Johannes Paul II. verlautbart sind, besonders zu folgenden Thema von grösster Wichtigkeit: „Grundoption“ (Veritatis splendor, 67-68), „Todsünde und läßliche Sünde“ (ebd. 69-70), „Pro­por­tio­na­lis­mus“, „Konsequentialismus“ (ebd. 75), „das Martyrium“ und „die universalen und unveränderlichen sittlichen Normen“ (ebd. 91ff). Das wörtliche Zitieren der Nr. 84 von Familiaris Consortio und einiger zentraler Stellen von Veritatis splendor würden AL vor heterodoxen Interpretationen schützen. Allgemeine Anspielungen auf moralische Grundsätze und auf die Lehre der Kirche sind mit Sicherheit unzureichend in einem so umstrittenen Bereich, der von ebenso delikater wie entscheidender Bedeutung ist.

Einige Vertreter des Klerus und auch des Episkopats behaupten bereits, dass laut dem Geist des Achten Kapitels von AL in Ausnahmefällen die wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion zugelassen werden können, ohne dass von ihnen ein Leben in völliger Enthaltsamkeit verlangt werde.

Wenn man eine solche Interpretation von Buchstaben und Geist von AL zuläßt, müßte man, aufgrund von intellektueller Redlichkeit und des Satzes vom ausgeschlossenen Widerspruch, folgende logische Schlußfolgerungen akzeptieren.

–        Das Sechste Gebot Gottes, das jeden sexuellen Akt außerhalb der gültigen Ehe verbietet, wäre nicht mehr universal gültig, wenn Ausnahmen zugelassen wären. Im konkreten Fall: Die Geschiedenen könnten den sexuellen Akt vollziehen und werden sogar dazu ermutigt zum Zweck, die gegenseitige „Treue“ zu bewahren (vgl. AL, 298). Daraus würde sich eine „Treue“ ergeben in einem Lebensstil, der direkt dem ausdrücklichen Willen Gottes widerspricht. Zudem hieße es, der Göttlichen Offenbarung zu widersprechen, würde man Handlungen ermutigen und rechtfertigen, die in sich und immer im Widerspruch zum Willen Gottes sind.

–        Das göttliche Wort Christi: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6) wäre damit nicht mehr immer und ausnahmslos für alle Eheleute gültig.

–        Es wäre in einem besonderen Fall möglich, das Bußsakrament und die Heilige Kommunion zu empfangen mit der Absicht, direkt die göttlichen Gebote „Du sollst nicht die Ehe brechen“ (Ex. 20,14), und „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6; Gen 2,24) zu missachten.

–        Die Einhaltung dieser Gebote und des Wortes Gottes würde in diesen Fällen nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis geschehen und damit würden die wiederverheirateten Geschiedenen verleitet, „sich selbst zu betrügen“ (Jak 1,22). Man könnte also durchaus den völligen Glauben an den göttlichen Charakter des Sechsten Gebotes und der Unauflöslichkeit der Ehe haben, aber ohne die entsprechenden Werke.

–        Das Göttliche Wort Christi: „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch ihr gegenüber. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,12), hätte also keine universale Gültigkeit mehr, sondern würde Ausnahmen zulassen.

–        Die ständige, bewusste und freie Verletzung des Sechsten Gebotes Gottes und der Heiligkeit und der Unauflöslichkeit der eigenen gültigen Ehe (im Falle von wiederverheirateten Geschiedenen) wäre also nicht mehr eine schwere Sünde, oder eine direkte Widersetzung gegen den Willen Gottes.

–        Damit kann es auch Fälle einer schwerwiegenden, ständigen, bewußten und freien Verletzung der anderen Gebote Gottes (zum Beispiel im Fall eines Lebensstils der Finanzkorruption) geben, bei denen einer bestimmten Person aufgrund mildernder Umstände der Zugang zu den Sakramenten zugesprochen werden könnte, ohne von ihr eine ehrliche Bereitschaft zu verlangen, in Zukunft die sündhaften Handlungen und das Ärgernis zu vermeiden.

–        Die immerwährende und unfehlbare Lehre der Kirche wäre nicht mehr universal gültig, im besonderen die von Papst Johannes Paul II. in Familiaris Consortio Nr. 84 und von Papst Benedikt XVI. in Sacramentum caritatis Nr. 29 bekräftigte Lehre, laut der die völlige Enthaltsamkeit Bedingung für Geschiedene ist, um die Sakramente empfangen zu können.

–        Die Befolgung des Sechsten Gebotes Gottes und der Unauflöslichkeit der Ehe wäre damit ein irgendwie nur für eine Elite, nicht aber für alle erreichbares Ideal.

–        Die kompromisslosen Worte Christi, die alle Menschen ermahnen, die Gebote Gottes immer und unter allen Umständen zu befolgen, und dafür auch beachtliche Leiden in Kauf zu nehmen, anders ausgedrückt, auch das Kreuz anzunehmen, wären in ihrer Wahrheit nicht mehr gültig: „Und wenn dich deine rechte Hand zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verlorengeht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle kommt“ (Mt 5,30).

Paare, die in einer „irregulären Verbindung” leben, zur Heiligen Kommunion zuzulassen, indem man ihnen erlaubt, die den Ehepartnern der gültigen Ehe vorbehaltenen Akte zu praktizieren, käme der Anmaßung einer Macht gleich, die keiner menschlichen Autorität zusteht, weil damit der Anspruch erhoben würde, das Wort Gottes korrigieren zu wollen.

Gefahren einer Kollaboration der Kirche in der Verbreitung der „Scheidungsplage”

Die Kirche lehrt uns, indem sie die immerwährende Lehre Unseres Herrn Jesus Christus bekennt: In Treue zum Herrn kann die Kirche die Verbindung der zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht als Ehe anerkennen. „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,11-12). Die Kirche schenkt diesen Menschen aufmerksame Zuwendung und lädt sie zu einem Leben aus dem Glauben, zum Gebet, zu Werken der Nächstenliebe und zur christlichen Erziehung der Kinder ein. Doch solange diese Situation fortdauert, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht, können sie nicht die sakramentale Lossprechung empfangen, nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten und gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben“ (Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, 349).

In einer ungültigen ehelichen Verbindung zu leben, mit der man ständig dem Gebot Gottes und der Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe widerspricht, bedeutet, nicht in der Wahrheit zu leben. Zu erklären, dass das willentliche, freie und gewohnheitsmäßige Praktizieren sexueller Handlungen in einer ungültigen ehelichen Verbindung in einem konkreten Fall nicht mehr eine schwere Sünde sein könnte, ist nicht die Wahrheit, sondern eine schwere Lüge und wird daher nie zu einer wirklichen Freude in Liebe führen. Diesen Personen den Empfang der Heiligen Kommunion zu erlauben, bedeutet Simulation, Heuchelei und Lüge. Das Wort Gottes in der Heiligen Schrift gilt: „Wer sagt: Ich habe ihn erkannt!, aber seine Gebote nicht hält, ist ein Lügner und die Wahrheit ist nicht in ihm“ (1 Joh 2,4).

Das Lehramt der Kirche lehrt uns die Gültigkeit der Zehn Gebote Gottes: „Weil die zehn Gebote die Grundpflichten des Menschen gegenüber Gott und dem Nächsten zum Ausdruck bringen, sind sie ihrem Wesen nach schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind unveränderlich, sie gelten immer und überall. Niemand kann von ihnen dispensieren“ (KKK, 2072). Jene, die behauptet haben, dass die Gebote Gottes und besonders das Gebot „Du sollst nicht die Ehe brechen“ Ausnahmen haben könnten und in manchen Fällen sogar die Schuld für die Scheidung nicht anrechenbar sei, waren Pharisäer und später die christlichen Gnostiker des zweiten und dritten Jahrhunderts.

Die folgenden Aussagen des Lehramtes bleiben immer gültig, weil sie Teil des unfehlbaren Lehramtes in der Form des universalen und ordentlichen Lehramtes sind:

„Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, […] es gibt Verhaltensweisen, die niemals, in keiner Situation, eine angemessene […] Lösung sein können. […] Die Kirche hat immer gelehrt, dass Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: ‚Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! … Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen‘ (Mt 19, 17-18)“ (Johannes Paul II, Enzyklika Veritatis splendor, 52).

Das Lehramt der Kirche lehrt es uns noch viel deutlicher: „Das gute und reine Gewissen wird durch den wahren Glauben erleuchtet, denn die christliche Liebe geht gleichzeitig „aus reinem Herzen, gutem Gewissen und ungeheucheltem Glauben“ hervor“ (1 Tim 1,5) [Vgl. 1 Tim 3,9; 2 Tim 1,3; 1 Petr 3,21; Apg 24,16]“ (KKK, 1794).

Für den Fall, dass eine psychisch gesunde Person moralisch objektiv schwerwiegende Handlungen in vollem Bewußtsein, in freier Entscheidung und mit der Absicht diese Handlung in der Zukunft zu wiederholen, setzt, ist es unmöglich den Grundsatz der Nicht-Anrechenbarkeit der Schuld aufgrund mildernder Umstände anzuwenden. Die Anwendung des Grundsatzes der Nicht-Anrechenbarkeit auf diese Paare der wiederverheirateten Geschiedenen wäre eine Heuchelei und ein gnostischer Sophismus. Wenn die Kirche diese Personen auch nur in einem einzigen Fall zur Heiligen Kommunion zuläßt, würde sie dem widersprechen, was sie in der Lehre bekennt, indem sie selbst ein öffentliches Zeugnis gegen die Unauflöslichkeit der Ehe geben und damit zur weiteren Verbreitung der „Plage der Scheidung“ (II. Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 47) beitragen würde.

Um einen solchen unerträglichen und Ärgernis erregenden Widerspruch zu vermeiden, hat die Kirche in unfehlbarer Auslegung der Göttlichen Wahrheit des Moralgesetzes und der Unauflöslichkeit der Ehe, für zweitausend Jahre unveränderlich und ohne Ausnahme oder besonderes Privileg die Praxis befolgt, zur Heiligen Kommunion nur jene Geschiedenen zuzulassen, die in völliger Enthaltsamkeit leben und unter „Vermeidung eines Ärgernisses“ („remoto scandalo“).

Die erste pastorale Aufgabe, die der Herr Seiner Kirche anvertraut hat, ist die Unterweisung und die Lehre (Vgl. Mt 28,20). Die Befolgung der Gebote Gottes ist intrinsisch mit der Lehre verbunden. Aus diesem Grund hat die Kirche immer den Widerspruch von Lehre und Leben zurückgewiesen und einen solchen Widerspruch als gnostisch verurteilt, ebenso die häretische lutherische Lehre des „simul iustus et peccator“. Zwischen dem Glauben und dem Leben der Kinder der Kirche sollte es keinen Widerspruch geben.

Wenn es um die Befolgung der von Gott gegebenen Gebote und die Unauflöslichkeit der Ehe geht, kann man nicht von gegensätzlichen theologischen Interpretationen sprechen. Wenn Gott gesagt hat: „Du sollst nicht die Ehe brechen“, kann keine menschliche Autorität sagen: aber „in einem besonderen Fall oder für einen guten Zweck kannst du die Ehe brechen“.

Folgende Aussagen von Papst Franziskus sind sehr wichtig, wo der Papst über die Einbindung der wiederverheirateten Geschiedenen in das Leben der Kirche spricht:

Diese Unterscheidung kann „niemals von den Erfordernissen der Wahrheit und der Liebe des Evangeliums, die die Kirche vorlegt, absehen […] Damit dies geschieht, müssen […] die notwendigen Voraussetzungen der Demut, der Diskretion, der Liebe zur Kirche und ihrer Lehre verbürgt sein. […] wird das Risiko vermieden, dass eine bestimmte Unterscheidung daran denken lässt, die Kirche vertrete eine Doppelmoral“ (AL, 300). Diese lobenswerten Aussagen von AL bleiben jedoch ohne konkreten Hinweise auf die Verpflichtung der wiederverheirateten Geschiedenen, sich zu trennen oder zumindest in völliger Enthaltsamkeit zu leben.

Wenn es um Leben oder Tod des Körpers geht, würde kein Arzt die Dinge im Zweifel lassen. Der Arzt kann nicht zum Patienten sagen: „Sie müssen die Anwendung der Medizin gemäß Ihrem Gewissen und in Beachtung der Gesetze der Medizin entscheiden.“ Ein solches Verhalten eines Arztes würde ohne jeden Zweifel als verantwortungslos betrachtet. Das Leben der unsterblichen Seele ist jedoch noch wichtiger, denn von der Gesundheit der Seele hängt ihr Schicksal für die ganze Ewigkeit ab.

Die freimachende Wahrheit der Buße und des Kreuzesgeheimnisses

Zu behaupten, wiederverheiratete Geschiedene seien keine öffentlichen Sünder, bedeutet, etwas Falsches vorzutäuschen. Abgesehen davon: Sünder zu sein, ist der wahre Zustand aller Glieder der streitenden Kirche auf Erden. Wenn die wiederverheirateten Geschiedenen sagen, dass ihre willentlichen und absichtlichen Handlungen gegen das Sechste Gebot Gottes keineswegs Sünde oder schwere Sünde seien, betrügen sie sich selbst und die Wahrheit ist nicht in ihnen, wie der heilige Evangelist Johannes sagt: „Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir unsere Sünden bekennen, ist er treu und gerecht; er vergibt uns die Sünden und reinigt uns von allem Unrecht. Wenn wir sagen, dass wir nicht gesündigt haben, machen wir ihn zum Lügner und sein Wort ist nicht in uns“ (1 Joh 8-10).

Von Seiten der wiederverheirateten Geschiedenen die Wahrheit anzuerkennen, dass sie Sünder und auch öffentliche Sünder sind, nimmt ihnen nichts von ihrer christlichen Hoffnung. Nur die Anerkennung der Wirklichkeit und der Wahrheit befähigt sie, nach den Worten Jesu Christi, den Weg einer fruchtbringenden Buße zu beschreiten.

Es wäre sehr gesund, den Geist der ersten Christen und der Zeit der Kirchenväter wiederherzustellen, als es eine lebendige Solidarität der Gläubigen mit den öffentlichen Sündern gab und vor allem eine Solidarität gemäß der Wahrheit. Eine Solidarität, die nichts Diskriminierendes hatte; im Gegenteil, es gab die Teilnahme der ganzen Kirche am Bussweg der öffentlichen Sünder durch das Fürbittgebet, die Tränen, die Bußübungen und die Werke der Nächstenliebe zu ihren Gunsten.

Das Apostolische Schreiben Familiaris Consortio lehrt, dass „auch diejenigen, die sich vom Gebot des Herrn entfernt haben und noch in einer solchen Situation leben, von Gott die Gnade der Umkehr und des Heils erhalten können, wenn sie ausdauernd geblieben sind in Gebet, Buße und Liebe“ (Nr. 84).

Während der ersten Jahrhunderte waren die öffentlichen Sünder in die betende Gemeinschaft der Gläubigen integriert und hatten auf den Knien und mit erhobenen Armen die Fürsprache ihrer Brüder zu erflehen. Tertullian gibt uns ein berührendes Zeugnis davon: „Der Körper kann sich nicht erfreuen, wenn eines seiner Glieder leidet. Es ist notwendig, dass er als Ganzes betrübt ist und an seiner Heilung arbeitet. Wenn du auf den Knien die Hände zu deinen Brüdern erhebst, ist es Christus, den du berührst, ist es Christus, den du anflehst. Ebenso ist es Christus, der mitleidet, wenn sie Tränen für dich vergießen“ (De paenitentia, 10, 5-6). Auf dieselbe Weise sagt der heilige Ambrosius von Mailand: „Die ganze Kirche hat das Joch des öffentlichen Sünders auf sich geladen und leidet mit ihm durch Tränen, Gebet und Schmerz“ (De paenitentia, 1, 81).

Es stimmt, dass sich die Bußdisziplin der Kirche geändert hat, aber der Geist dieser Disziplin muß in der Kirche aller Zeiten bleiben. Heute beginnen einige Priester und Bischöfe, unter Berufung auf einige Aussagen von AL, den wiederverheirateten Geschiedenen zu verstehen zu geben, dass ihr Zustand nicht dem objektiven Zustand von öffentlichen Sündern entspricht. Sie beruhigen sie, indem sie sagen, dass ihre sexuellen Handlungen keine schwere Sünde seien. Eine solche Haltung entspricht nicht der Wahrheit. Sie berauben die wiederverheirateten Geschiedenen der Möglichkeit zu einer radikalen Umkehr zum Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes, indem sie diese Seelen in der Illusion lassen. Eine solche pastorale Haltung ist billig, denn sie kostet nichts. Sie kostet keine Tränen, keine Gebete und keine Werke der Fürsprache und der brüderlichen Buße zugunsten der wiederverheirateten Geschiedenen.

Indem man auch nur in Ausnahmefällen wiederverheiratete Geschiedene zur Heiligen Kommunion zuläßt, ohne von ihnen ein Ende ihrer Handlungen gegen das Sechste Gebot Gottes zu verlangen, und zudem sogar noch anmaßend behauptet, diese Handlungen seien nicht einmal schwere Sünde, wählt man den leichten Weg und vermeidet das Ärgernis des Kreuzes. Eine solche Seelsorge für wiederverheiratete Geschiedene ist eine kurzlebige und betrügerische Seelsorge. An alle, die den wiederverheirateten Geschiedenen einen solchen leichten und billigen Weg vorgaukeln, richtet Jesus auch heute diese Worte: „Weg mit dir, Satan, geh mir aus den Augen! Du willst mich zu Fall bringen; denn du hast nicht das im Sinn, was Gott will, sondern was die Menschen wollen. Darauf sagte Jesus zu seinen Jüngern: Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach“ (Mt 16,23-24).

Was die Seelsorge für die wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, ist heute auch der Geist wiederzubeleben, Christus in der Wahrheit des Kreuzes und der Buße zu folgen, die allein zur beständigen Freude führt und die flüchtigen Freuden zu meiden, die letztlich betrügerisch sind. Folgende Worte des heiligen Papstes Gregors des Großen sind wirklich aktuell und erhellend: „Wir dürfen uns nicht zu sehr an unser irdisches Exil gewöhnen, die Bequemlichkeiten dieses Lebens dürfen uns nicht unsere wahre Heimat vergessen machen, so dass unser Geist nicht schläfrig wird inmitten der Bequemlichkeiten. Aus diesem Grund fügt Gott Seinen Gaben Seine Heimsuchungen oder Strafen hinzu, auf dass alles was uns bezaubert auf dieser Welt für uns bitter wird und sich in der Seele jenes Feuer entfacht, das uns immer von Neuem zum Wunsch nach den himmlischen Dingen drängt und uns vorankommen läßt. Dieses Feuer verwundet uns auf angenehme Weise, es kreuzigt uns sanft und betrübt uns freudig“ (In Hez, 2,4,3).

Der Geist der authentischen Bußdisziplin der Kirche der ersten Jahrhunderte hat in der Kirche aller Zeiten bis heute fortgewirkt. Wir haben zum Beispiel das bewegende Beispiel der seligen Laura del Carmen Vicuna, die 1891 in Chile geboren wurde. Schwester Azocar, die Laura gepflegt hat, berichtete: „Ich erinnere mich, dass Laura, als ich ihr zum ersten Mal das Ehesakrament erklärte, in Ohnmacht fiel, weil sie durch meine Worte verstanden hatte, dass ihre Mutter sich im Zustand der Todsünde befand, solange sie mit ihrem Mann zusammenblieb. Zu jener Zeit gab es in Junin nur ein einzige Familie, die in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes lebte.“

Von da an vermehrte sie Gebet und Buße für ihre Mutter. Am 2. Juni 1901 empfing sie mit großem Eifer die erste Heilige Kommunion. Dazu schrieb sie folgendes: „1. Ich will Dich, oh mein Jesus, lieben und Dir mein ganzes Leben dienen, deshalb biete ich Dir meine ganze Seele, mein Herz und mein ganzes Sein. 2. Ich möchte lieber sterben, als Dich durch Sünde zu beleidigen, deshalb will ich mich von allem fernhalten, das mich von Dir trennen könnte. 3. Verspreche ich Dir, alles mir Mögliche zu tun, damit Du besser erkannt und mehr geliebt wirst und um die Beleidigung wiedergutzumachen, die Dir jeden Tag die Menschen zufügen, die Dich nicht lieben, besonders jene, die Dir von denen zugefügt werden, die mir nahe sind. Oh mein Gott, schenke mir ein Leben der Liebe, der Abtötung und des Opfers!”

Ihre große Freude ist jedoch verdunkelt, weil sie sieht, dass die bei der Feier anwesende Mutter nicht zur Kommunion geht. 1902 bietet Laura ihr Leben für die Mutter, die mit einem Mann in einer irregulären Beziehung in Argentinien lebt. Laura betet noch mehr und unterzieht sich Entbehrungen, um die Bekehrung der Mutter zu erlangen. Wenige Stunden bevor sie stirbt, ruft sie die Mutter zu sich. Dem Sterben nahe ruft sie aus: „Mama, ich werde sterben. Ich habe Jesus darum gebeten. Ihm habe ich mein Leben für die Gnade Deiner Rückkehr angeboten. Mama, werde ich die Gnade haben, Deine Umkehr zu sehen, bevor ich sterbe?“ Erschüttert verspricht die Mutter: „Morgen früh werde ich in die Kirche gehen, um zu beichten.“ Laura sucht darauf den Blick des Priester und sagt ihm: „Pater, meine Mutter verspricht in diesem Moment, jenen Mann zu verlassen. Seien Sie Zeuge dieses Versprechens!“ Dann fügt sie hinzu: „Nun sterbe ich zufrieden!“ Mit diesen Worten hauchte sie im Alter von 13 Jahren am 22. Januar 1904 in Junín de los Andes (Argentinien) in den Armen ihrer Mutter ihr Leben aus, die ihren Glauben wiederfand und der irregulären Beziehung, in der sie lebte, ein Ende setzte.

Das bewundernswerte Beispiel des Lebens des seligen Mädchens Laura ist ein Beweis dafür, wie ernst ein wirklicher Katholik das Sechste Gebot Gottes und die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe nimmt. Unser Herr Jesus Christus ermahnt uns, auch nur den Schein einer Zustimmung zu irregulären Verbindungen oder dem Ehebruch zu vermeiden. Dieses göttliche Gebot hat die Kirche immer ohne Zweideutigkeit in der Lehre und der Praxis treu bewahrt und weitergegeben. Man gibt sein Leben nicht für eine mögliche doktrinelle oder pastorale Interpretation hin, aber für die unveränderliche und universal gültige göttliche Wahrheit. Diese Wahrheit wurde bewiesen durch die Lebenshingabe zahlreicher Heiliger, vom heiligen Johannes dem Täufer bis zu einfachen Gläubigen unserer Tage, deren Namen nur Gott kennt.

Notwendigkeit einer „veritatis laetitia”

Das Dokument ALenthält sicher und zum Glück theologische Aussagen und spirituelle und pastorale Hinweise von großem Wert. Dennoch ist es realistischerweise ungenügend zu sagen, dass AL gemäß der überlieferten Lehre und Praxis der Kirche zu interpretieren sei. Wenn in einem kirchlichen Dokument, dem in unserem Fall der definitive und unfehlbare Charakter fehlt, Interpretations- und Anwendungselemente festgestellt werden, die gefährliche geistliche Folgen haben können, haben alle Glieder der Kirche und in erster Linie die Bischöfe als brüderliche Mitarbeiter des Papstes in der effektiven Kollegialität die Pflicht, dieses Tatsache respektvoll aufzuzeigen und um eine authentische Interpretation zu ersuchen.

Wenn es sich um den göttlichen Glauben handelt, um die göttlichen Gebote und die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe, müssen alle Glieder der Kirche von den einfachen Gläubigen bis zu den höchsten Vertretern des Lehramtes eine gemeinsame Anstrengung vollbringen, um den Glaubensschatz und seine praktische Anwendung intakt zu bewahren.

Das Zweite Vatikanische Konzil hat gelehrt: Das heilige Gottesvolk nimmt auch teil an dem prophetischen Amt Christi, in der Verbreitung seines lebendigen Zeugnisses vor allem durch ein Leben in Glauben und Liebe, in der Darbringung des Lobesopfers an Gott als Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen (vgl. Hebr 13,15). Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben (vgl. 1 Joh 2,20.27), kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund, wenn sie „von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien“ (22)  ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert. Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk unter der Leitung des heiligen Lehramtes, in dessen treuer Gefolgschaft es nicht mehr das Wort von Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes empfängt (vgl. 1 Thess 2,13), den einmal den Heiligen übergebenen Glauben (vgl. Jud 3) unverlierbar fest. Durch ihn dringt es mit rechtem Urteil immer tiefer in den Glauben ein und wendet ihn im Leben voller an“ (Lumen gentium, 12). Das Lehramt seinerseits „ist nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist“ (Dei Verbum, 10).

Es war gerade das Zweite Vatikanische Konzil, das alle Gläubigen und vor allem die Bischöfe ermutigte, furchtlos ihre Sorgen und Beobachtungen mit Blick auf das Wohl der ganzen Kirche zu bekunden. Unterwürfigkeit und politische Korrektheit verursachen dem Leben der Kirche ein unheilvolles Übel. Der berühmte Bischof und Theologe des Konzils von Trient, Melchior Cano OP äußerte diesen denkwürdigen Satz:

„Petrus braucht nicht unsere Lügen und unsere Schmeicheleien. Jene, die blind und unterschiedslos jede Entscheidung des Papstes verteidigen, sind jene, die am meisten die Autorität des Heiligen Stuhls untergraben: sie zerstören seine Fundamente anstatt sie zu stärken.“

Unser Herr hat uns ohne Zweideutigkeit gelehrt, worin die wahre Liebe und die wahre Freude der Liebe bestehen: „Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt“ (Joh 14, 21). Indem Gott den Menschen das Sechste Gebot gab und die Unauflöslichkeit der Ehe, gab Er sie ausnahmslos allen und nicht nur einer Elite. Bereits im Alten Testament hat Gott erklärt: „Dieses Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, geht nicht über deine Kraft und ist nicht fern von dir“ (Dtn 30,11) und „Wenn du willst, kannst du das Gebot halten; / Gottes Willen zu tun ist Treue“ (Sir 15,15). Jesus sagte zu allen: „Er antwortete: Was fragst du mich nach dem Guten? Nur einer ist «der Gute». Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote! Darauf fragte er ihn: Welche? Jesus antwortete: Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen“ (Mt 19,17-18). Die Apostel haben uns dieselbe Lehre übermittelt: „Denn die Liebe zu Gott besteht darin, dass wir seine Gebote halten. Seine Gebote sind nicht schwer“ (1 Joh 5,3).

Es gibt kein wirkliches, übernatürliches und ewiges Leben ohne Beachtung der Gebote Gottes. „Ich verpflichte dich, die Gebote des Herren zu beachten. Hiermit lege ich dir heute das Leben und  den Tod vor. Wähle das Leben!“ (Dtn 30,15-19). Es gibt also kein wahres Leben und keine authentische Freude der Liebe ohne die Wahrheit. „Denn die Liebe besteht darin, dass wir nach seinen Geboten leben“ (2 Joh 1,6). Die Freude der Liebe besteht in der Freude der Wahrheit. Das authentische christliche Leben besteht im Leben und in der Freude der Wahrheit: „Ich habe keine größere Freude, als zu hören, dass meine Kinder in der Wahrheit leben“ (3 Joh 1,4).

Der heilige Augustinus erklärt uns die innige Verbindung zwischen der Freude und der Wahrheit: „Ich frage alle, ob sie nicht die Freude der Wahrheit jener der Lüge vorziehen. Und sie zögern hier ebensowenig wie bei der Frage über das Glück. Weil das glückliche Leben in der Freude der Wahrheit besteht, wollen wir alle die Freude der Wahrheit“ (Confessiones, X, 23).

Die Gefahr einer allgemeinen Verwirrung über die Unauflöslichkeit der Ehe

Seit einiger Zeit ist an einigen Orten im Leben der Kirche der stillschweigende Mißbrauch festzustellen, die wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion zuzulassen, ohne von ihnen ein Leben in völliger Enthaltsamkeit zu verlangen. Die wenig klaren Aussagen des Achten Kapitels von AL haben den erklärten Verfechtern dieser Zulassung neuen Schwung verliehen.

Wir können nun feststellen, dass der Missbrauch sich in der Praxis weiter ausbreitet, weil er sich in gewisser Weise legitimiert fühlt. Zudem herrscht Verwirrung über die Interpretation besonders der Aussagen im Achten Kapitel von AL. Die Verwirrung wird auf die Spitze getrieben, weil beide Seiten, sowohl die Verfechter einer Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion als auch deren Gegner behaupten, dass „die Lehre der Kirche in diesem Bereich nicht geändert wurde“.

Bei allen historischen und doktrinellen Unterschieden weist unsere aktuelle Situation einige Ähnlichkeiten und Analogien mit der allgemeinen Verwirrung auf, die im vierten Jahrhundert während der arianischen Krise herrschte. Damals wurde der überlieferte apostolische Glauben an die wahre Gottheit des Sohnes Gottes durch den Begriff „wesensgleich“ (homoousios) garantiert, der vom universalen Lehramt des ersten Konzils von Nicäa dogmatisch verkündet worden war. Die tiefe Glaubenskrise mit einer universalen Verwirrung wurde vor allem durch die Ablehnung oder die Vermeidung verursacht, das Wort „wesensgleich“ (homoousios) zu gebrauchen. Anstatt diesen Begriff zu gebrauchen, verbreitete sich im Klerus und vor allem im Episkopat der Gebrauch von Alternativformeln, die zweideutig und unpräzise war, wie „wesensähnlich“ (homooiousios) oder einfach nur „ähnlich“ (homoios). Die Formel „homoousios“ des universalen Lehramtes jener Zeit drückte die volle und wahre Gottheit des WORTES auf so klare Weise aus, dass es keinen Spielraum für mißverständliche Interpretationen gab.

In den Jahren 357-360 war fast der gesamte Episkopat arianisch oder semi-arianisch geworden wegen der nachfolgenden Ereignisse: Im Jahr 357 unterzeichnete Papst Liberius eine der zweideutigen Formeln von Sirmium, in der der Begriff „homoousios“ nicht mehr vorkam. Zudem exkommunizierte der Papst auf skandalöse Weise den heiligen Athanasius. Der heilige Hilarius von Poitiers war der einzige Bischof, der Papst Liberius für diese Handlungen scharf tadelte. Im Jahre 359 verabschiedeten zwei Parallelsynoden des lateinischen Episkopats in Rimini und des griechischen Episkopats in Seleukia völlig arianische Formeln, die noch schlimmer waren, als die von Papst Liberius unterzeichnete Formel. Der heilige Hieronymus beschrieb die Verwirrung jener Zeit mit den Worten: „Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er arianisch geworden war“ (Ingemuit totus orbis et arianum se esse miratus est, Adv. Lucif., 19).

Man kann sagen, dass unsere Epoche durch eine große Verwirrung gekennzeichnet ist, was die sakramentale Disziplin für die wiederverheirateten Geschiedenen anbelangt. Es besteht die reale Gefahr, dass diese Verwirrung sich in großem Rahmen ausbreitet, wenn wir nicht die Formel des universalen und unfehlbaren Lehramtes verkünden und zwar: Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, […]‚ die sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘“ (Familiaris Consortio, 84). Diese Formel fehlt leider aus unverständlichen Gründen in AL. AL enthält hingegen auf ebenso unerklärliche Weise folgende Erklärung: „Viele, welche die von der Kirche angebotene Möglichkeit, ‚wie Geschwister‘ zusammenzuleben, kennen und akzeptieren, betonen, dass in diesen Situationen, wenn einige Ausdrucksformen der Intimität fehlen, ‚nicht selten die Treue in Gefahr geraten und das Kind in Mitleidenschaft gezogen werden [kann]‘“ (AL, Fußnote 329). Diese Aussage hinterlässt den Eindruck eines Widerspruchs mit der immergültigen Lehre des universalen Lehramtes, wie sie in Familiaris Consortio Nr. 84 formuliert ist.

Es ist daher dringend notwendig, dass der Heilige Stuhl die zitierte Formel von Familiaris Consortio, Nr. 84 bekräftigt oder erneut verkündet, eventuell in Form einer authentischen Interpretation von AL. Diese Formel könnte unter bestimmten Aspekten als „homoousios“ unserer Tage angesehen werden. Die fehlende offizielle und ausdrückliche Bekräftigung der Formel von Familiaris Consortio Nr. 84 durch den Apostolischen Stuhl könnte zu einer immer größer werdenden Verwirrung in der sakramentalen Disziplin beitragen mit graduellen und unvermeidlichen Auswirkungen auf doktrineller Ebene. Auf diese Weise würde eine Situation entstehen, auf die man in Zukunft folgende Feststellung anwenden könnte: Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er in der Praxis die Scheidung akzeptiert hatte“ (Ingemuit totus orbis, et divortium in praxi se accepisse miratus est).

Eine Verwirrung der sakramentalen Disziplin gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen mit den sich daraus ergebenden doktrinellen Implikationen würde der Natur der katholischen Kirche widersprechen, so wie es vom heiligen Irenäus im zweiten Jahrhundert beschrieben wurde: „Die Kirche, die diese Unterweisung und diesen Glauben empfangen hat. Und obwohl sie über die ganze Welt verstreut ist, bewahrt sie sie mit Sorgfalt, als würde sie einem einzigen Haus wohnen; und auf dieselbe Weise glaubt sie diese Wahrheit, so als hätte sie sie eine einzige Seele; und sie verkündet sie, lehrte sie und gibt sie weiter mit einer Stimme, so als hätte sie nur einen einzigen Mund“ (Adversus haereses, I,10,2).

Der Sitz des Petrus, d.h. der Papst, ist der Garant der Einheit des Glaubens und der sakramentalen apostolischen Disziplin. Angesichts der unter Priestern und Bischöfen entstandenen Verwirrung was die sakramentale Praxis bezüglich der wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, und die Interpretation von AL, ist ein Appell an unseren lieben Papst Franziskus, den Stellvertreter Christi und „süßen Christus auf Erden“ (heilige Katharina von Siena) als berechtigt anzusehen, dass er die Veröffentlichung einer authentischen Interpretation von AL anordnet., die notwendigerweise eine ausdrückliche Erklärung des disziplinären Prinzips des universalen und unfehlbaren Lehramtes bezüglich der Zulassung zu den Sakramenten der wiederverheirateten Geschiedenen enthalten müsste, so wie sie in der Nr. 84 von Familiaris Consortio formuliert ist.

In der großen arianischen Verwirrung des 4. Jahrhunderts richtete der heilige Basilius der Große einen dringenden Appell an den Papst von Rom, damit er mit seinem Wort eine klare Richtung vorgebe, um endlich die Einheit des Denkens im Glauben und in der Liebe zu erreichen (vgl. Ep. 70).

Eine authentische Interpretation von AL durch den Apostolischen Stuhl könnte für die ganze Kirche eine Freude in der Klarheit (claritatis laetitia) bringen. Diese Klarheit würde eine Liebe in der Freude (amoris laetitia) garantieren, eine Liebe und eine Freude, die nicht nach dem Denken der Menschen, sondern nach dem Denken Gottes (vgl. Mt 16,23) wäre.

Das ist es, was zählt für die Freude, das Leben und das ewige Heil der wiederverheirateten Geschiedenen und für alle Menschen.

+ Athanasius Schneider
Weihbischof des Erzbistums der Allerseligsten Jungfrau Maria zu Astana

Foto: Weihbischof Athanasius Schneider – Bildquelle: Marko Tervaportti, wikimedia.org

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