„Ärzte für das Leben“ besorgt über Bundestagsabstimmung zum §217
Berlin (kathnews/CF). Die Vereinigung „Ärzte für das Leben“ zeigt sich nach der Abstimmung im Bundestag für den Gesetzesentwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) besorgt. „Wie aus den vielen Redebeiträgen im Plenum erneut erkennbar wurde, ist es Intention dieses Entwurfs, dass es Ärzten erlaubt sein soll, Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten, sofern diese Tätigkeit nicht auf Wiederholung ausgelegt ist, also geschäftsmäßig wird“, bemerkte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins. „So ist es heute zu einer subtilen aber bedeutenden Verschiebung Richtung Akzeptanz der ärztlich assistierten Selbsttötung gekommen. Umso wichtiger wird es deshalb in Zukunft sein, dass das im Musterberufsordnung der Bundesärztekammer ausgesprochene Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe seine Gültigkeit behält und zur Grundlage der Berufsordnungen der einzelnen Landesärztekammern wird.“
Die Verfechter des Gesetzentwurfs von Patrick Sensburg und Kollegen hatten im Bundestag betont, dass auch im Falle der Annahme ihres Entwurfs Ärzte bei „extremen Einzelfällen“ keine Strafverfolgung zu befürchten gehabt hätten. „Die Annahme des Sensburg-Entwurfes hätte jedoch ein klares Signal gegeben, dass Ärzte grundsätzlich das Leben zu bewahren haben und niemals an das Krankenbett mit dem Ziel herantreten dürfen, dass der Patient hinterher tot ist. Umso mehr müssen wir Ärzte in Zukunft darauf achten, dass es nicht doch zu einer schleichenden breiten Akzeptanz des ärztlich assistierten Suizids kommt mit der Konsequenz, dass irgendwann der Druck so wächst, dass der nächste Schritt zum „Sterben auf Verlangen“ führt.“
Foto: Reichstag in Berlin – Bildquelle: Marcela auf Commons, CC